Kleine Anfrage zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes

BRAK Logo[BRAK]   Am 17.03.2009 stellte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage zu dem Thema Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drucks. 16/12488).

Ausgangspunkt der Anfrage sind die von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) einberufene sog. „Wissenschaftliche Kommission“, der als zentrales und übergreifendes Anliegen benannte „Pakt mit der Wirtschaft“ sowie ihr Ausspruch gegen das Vorhaben der EU-Kommission, den Europäischen Diskriminierungsschutz auszuweiten. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung u. a. wissen, wie viele Personen sich seit Einrichtung der ADS wegen einer der in  § 1 AGG genannten Benachteiligungen an diese gewandt haben und wie die zuständigen Beauftragten der Bundesregierung mit der Stelle zusammenarbeiten. Sie fragt ferner an, in welcher Weise die ADS Personen, die sich an sie gewandt haben, bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt und in wie vielen Fällen Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche ausschieden, weil sie nicht fristgerecht geltend gemacht wurden.

Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion auch danach, in welcher Weise die ADS mit ähnlichen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeitet und inwieweit die im Wege der Vertragsverletzungsverfahren angemahnten Nachbesserungen bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in nationales Recht bislang ein Thema für die Stelle selbst, für deren „Wissenschaftlichen Kommission“ oder für deren Beirat waren.