Finanzielle Hilfe für Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige

Wie bereits berichtet, hat der Freistaat Bayern eine landesweite „Opferhilfe Bayern“ u.a. mit der Zielrichtung eingerichetet, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige in solchen Fällen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Da bislang nur wenige Anträge eingegangen sind, wurde die Antragsfrist bis 1. September 2010 verlängert.Als Ansprechpartner steht Regierungsrat Dr. Martin Kober (Tel: 089/5597-2225; E-Mail: Martin.Kober@stmjv.bayern.de) zur Verfügung. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie ebenfalls dort.

Satzungsversammlung fordert Prüfungskompetenz bei Fachanwälten

[BRAK] Die Satzungsversammlung (SV) fordert eine Prüfungskompetenz der Rechtsanwaltskammern bei der Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen. In ihrer Sitzung am 25. und 26.06.2010 hat die SV beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, den Rechtsanwaltskammern eine eigene Prüfungskompetenz im Rahmen der Verleihung des Titels eines Fachanwalts einzuräumen. Nach der bisherigen FAO sind die für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnungen zuständigen Vorstände der Rechtsanwaltskammern auf die rein formale Nachprüfung der von dem Anwärter vorgelegten Qualitätsnachweise beschränkt. Die SV hat in diesem Zusammenhang ein von einem Ausschuss erarbeitetes Konzept zur Änderung der FAO diskutiert, das u. a. einheitliche, zentral gestellte Klausuren zum Nachweis theoretischer Kenntnisse vorsieht. Neben der Schaffung eines bundeseinheitlichen Klausurensystems sieht dieses Konzept u. a. auch vor, den Zugang zu den Fachanwaltschaften in Einzelfällen zu erleichtern. Sowohl eine nicht bestandene Klausur als auch bis zu 10 % der Fälle, die zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen dargelegt werden müssen, sollen durch ein Fachgespräch kompensiert werden können. Dieses Konzept ist von der SV mangels Regelungskompetenz bisher lediglich ausführlich diskutiert, jedoch noch nicht beschlossen worden. Es soll dem BMJ zunächst als Modell dienen, das – gegebenenfalls in geänderter Form – zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden könnte. Lesen Sie hierzu die Presseerklärung der BRAK vom 25.06.2010

Neue Beschlüsse zum Berufsrecht

[BRAK] Am 25. und 26.06.2010 hat die Satzungsversammlung (SV) u. a. Beschlüsse zur Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer Zusammenarbeit (§ 8 BORA), zu Kurzbezeichnungen (§ 9 BORA) sowie zur Beendigung einer beruflichen Zusammenarbeit (§ 32 Abs. 3 BORA) gefasst. Die Beschlüsse der 5. Sitzung der 4. Satzungsversammlung finden Sie hier. Diese Beschlüsse zur Änderung der BORA müssen noch dem BMJ vorgelegt werden. Ihre Nichtbeanstandung unterstellt, treten die Änderungen mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.

BORA Änderungen in Kraft

[BRAK] Die Satzungsversammlung (SV) hat in ihrer Sitzung am 06./07.11.2009 in Berlin Änderungen des § 6 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 10 und 23 BORA beschlossen, die am 01.07.2010 in Kraft getreten sind. Die Beschlüsse sind in BRAK-Mitt. 2010, S. 69, veröffentlicht worden. Gem. § 10 BORA muss auf dem anwaltlichen Briefbogen die Kanzleianschrift angegeben werden. Hintergrund der Neuregelung ist der Wegfall des Zweigstellenverbots und des Verbots der sog. Sternsozietät. Dabei ist unter der Kanzleianschrift diejenige Adresse zu verstehen, die gem. § 31 BRAO in das Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragen werden muss, da sie gem. § 27 Abs. 1 BRAO die Kammerzugehörigkeit bestimmt.

Justizministerkonferenz

[BRAK] Die Frühjahreskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JuMiKo) tagte am 23. und 24.06.2010 in Hamburg. Die Tagesordnung finden Sie hier. Alle Beschlüsse der 81. Justizministerkonferenz finden Sie hier.

Die JuMiKo fasste u. a. zu folgende Punkten Beschlüsse: Zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Errichtung eines elektronischen Urkundsarchivs (TOP I.3), zu Art. 91c Grundgesetz – Möglichkeiten übergreifender Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik und angemessene Beteiligung der Justiz [TOP I.7 a) und b)], zur Einführung von Rechtsbehelfsbelehrungen im zivilrechtlichen Verfahren (TOP I.8), zur Sicherstellung der Ermittlungen von Kindern des Erblassers durch das Nachlassgericht (TOP I.9), zum Zwischenbericht der gemeinsamen Kommission der JuMiKo und der ASMK zur Erarbeitung von Änderungsvorschlägen auf dem Gebiet des Sozialrechts (TOP 1.13), zu Persönlichkeits- und Konsumentenprofilen als Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung (TOP I.14), zur Anhebung der Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz (TOP I.15), zur Sicherungsverwahrung (TOP II.1 und TOP II.2), zur Gesetzlichen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (TOP II.3), zu EU-Maßnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Stockholmer Programms (TOP II.5) sowie zum Jahresbericht 2010 über die Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafrechts (TOP II.9).

Zu den TOP II.4 (Rechtsstaatlicher Handlungsbedarf beim Europäischen Haftbefehl, TOP II.6 (Fahrverbot als Hauptstrafe) und zu allen Tagesordnungspunkten unter III (u.a. zu § 522 Abs. 2 ZPO) erfolgte keine Beschlussfassung der JuMiKo.

Bekämpfung der Steuerhinterziehung

[BRAK] Am 07.07.2010 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur Frage der Bekämpfung der Steuerhinterziehung in Berlin statt. Zur Diskussion standen Gesetzentwürfe und Anträge verschiedener Fraktionen (BT-Drucks. 17/1755, BT-Drucks. 17/1411, BT-Drucks. 17/1149, BT-Drucks. 17/1765). Die Liste der Sachverständigen finden Sie als Anlage 3 zur Tagesordnung. Die BRAK hat im Vorfeld die BRAK-Stellungnahme-Nr. 13/2010 an den Finanzausschuss übermittelt. In der Diskussion über die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) in Fällen vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 370 AO) muss nach Ansicht der BRAK bei der Behandlung des Themas zwischen der Steuerhinterziehung mit direktem Vorsatz und der Steuerhinterziehung mit Eventualvorsatz (bedingter Vorsatz) unterschieden werden. Bei einer lediglich bedingt vorsätzlichen Steuerhinterziehung muss die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige aufrecht erhalten bleiben. Alle Stellungnahmen finden Sie hier.

Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen

[BRAK] Am 09.06.2010 hat im BMJ eine Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen stattgefunden. In diesem Termin, an dem für die BRAK der Vorsitzende des Schuldrechtsausschusses teilgenommen hat, ist unter anderem auch die BRAK-Stellungnahme-Nr. 8/2010 erörtert worden. Im Anschluss an diese Besprechung haben sich die mit dem Fernabsatzrecht befassten Ressorts der Bundesregierung darauf geeinigt, den Gesetzentwurf vor einer Befassung des Bundeskabinetts auf eine breitere Tatsachengrundlage zu stellen. Daher ist die BRAK gebeten worden, einen Fragenkatalog zu beantworten. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns bei der Beantwortung dieser Fragen zur Praxis des Widerrufs im Fernabsatz bei Warenlieferungsverträgen unterstützen könnten. Bitte leiten Sie Ihre Stellungnahme bis zum 09.08.2010 an die BRAK an zentrale@brak.de oder per Fax an 030/284939-11 unter Angabe des Betreffs „Fernabsatz“. Vielen Dank im Voraus!

Fortbildung „1 Jahr FamFG – interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Professionen“

Das Stadt- und Kreisjugendamt Bamberg veranstaltet zum Thema „FamFG – interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Professionen“ ein Seminar mit dem Referenten Herrn Jürgen Rudolph (Rechtsanwalt, Richter am FamFG a.D., Institut für interdisziplinäre Ausbildung in Cochem). Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung (Anmeldefrist: 30.6.) in Bamberg finden Sie hier.

Seminar: Erfolgreiche Forderungspfändung

Der Coburger Anwaltverein veranstaltet ein Intensiv-Seminar zum Thema „Erfolgreiche Kontopfändung – Schwerpunkt: Kontopfändungsnovelle“. Das Seminar findet am 23.07.2010 von 9.00 bis 17.00 Uhr im Restaurant Rosengarten, Berliner Platz 1, 96450 Coburg statt. Nähere Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier. Anmeldungen sind noch möglich.

Neuordnung der Gemeindefinanzen

[BRAK] In der Kleinen Anfrage „Weiterentwicklung der Gewerbesteuer durch die Gemeindefinanzkommission“ (BT-Drucks. 17/2078) erbittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN detaillierte Auskünfte durch die Bundesregierung zu den finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 (BGBl. I 2007, S. 1912ff., vgl. KammerInfo 15/2007) sowie andere detaillierte Auskünfte zum Aufkommen der Gewerbesteuer. In Frage 15 geht es um die Steuermehreinnahmen, die bei einer Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht zu erwarten wären.

Justizministerkonferenz

[BRAK] Am 23. und 24.06.2010 tagte die 81. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Hamburg. Auf der Tagesordnung der Frühjahrskonferenz standen u.a. die Reform des Urheberrechts, die Möglichkeiten übergreifender Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik und die angemessene Beteiligung der Justiz (Art. 91c GG), die Einführung von Rechtsbehelfsbelehrungen in zivilrechtlichen Verfahren, die Anhebung der Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz, die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Entscheidung des EGMR, die Vorratsdatenspeicherung, der rechtsstaatlicher Handlungsbedarf beim Europäischen Haftbefehl, das Fahrverbot als Hauptstrafe, § 522 Abs. 2 ZPO sowie die Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie. Die Beschlüsse der JuMiKo finden Sie hier.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

[BRAK] In ihrer Stellungnahme (BT-Drucks. 17/2164, Anlage 2, S. 72ff.) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen für sachgerecht hält, soweit die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe klarer gefasst werden sollen. Gegen eine optionale Listenführung über andere Hilfsmöglichkeiten und eine Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Beratungsstellen bestehen keine Einwände. Bedenken äußert die Bundesregierung aber gegen die vorgeschlagenen Änderungen des anwaltlichen Vergütungsrechts. Insbes. wendet sie sich gegen die Senkung der Beratungshilfegebühr für Vertretung von 70 auf 60 Euro, die mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von 20 Euro verknüpft wird. Nach Ansicht der Bundesregierung sollte die ohnehin geringe staatliche Beratungshilfevergütung, die der Anwaltschaft aus sozialpolitischen Gründen im öffentlichen Interesse zugemutet wird, nicht noch abgesenkt werden. Die Eigenbeteiligung von 20 Euro wird für den bedürftigen Rechtsuchenden als zu hoch eingestuft. Bedenken äußert die Bundesregierung auch gegen die vorgeschlagenen Regelungen über eine Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung von Beratungshilfe und über eine Erweiterung des Erinnerungsrechts der Staatskasse. Die zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts vorgeschlagenen Auskunftsbefugnisse des Gerichts bedürften der Prüfung.

Änderung der ZPO und des ArbGG

[BRAK] Die BRAK lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 12/2010 im Ergebnis ab. Nach der Neuregelung soll der Mindeststreitwert für eine zulässige Berufung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit (Berufungssumme) von 600 auf 1.000 Euro erhöht werden. Gleichermaßen soll die Bagatellgrenze des § 495a ZPO für das amtsgerichtliche Verfahren erhöht werden, bei deren Unterschreitung das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen und insbesondere ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann. Der Bundesrat hatte am 07.05.2010 beschlossen, den Entwurf in der Fassung der BR-Drucks. 439/07 (Beschluss) erneut beim Bundestag einzubringen (BR-Drucks. 261/10 [Beschluss]).

In ihrer Stellungnahme führt die BRAK aus, dass im Rahmen der ZPO-Reform im Jahr 2001 die Berufungssumme von 1.500 DM auf 600 Euro herabgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde der Zugang in die Rechtsmittelinstanzen allgemein deutlich erschwert. Begründet wurde dies damit, dass einerseits überflüssige Rechtsmittel verhindert oder jedenfalls in einem gestrafften Verfahren abgewickelt werden sollten, während andererseits auch der einfache Bürger mit seinen Alltagsfällen Zugang zu den Rechtsmittelinstanzen erhalten sollte, solange es sich nicht um wirkliche Bagatellen handelte. Dieses Ergebnis der ZPO-Reform darf nicht dadurch konterkariert werden, dass es bei den Einschränkungen im Rechtsmittelzugang und in den Rechtsmittelverfahren bleibt, während die Wertgrenzenreduzierung zurückgenommen und die Berufungssummen nun sogar über die bis zum 31.12.2001 geltenden Werte hinaus angehoben werden. Die BRAK kritisiert zudem, dass die Prämissen, unter denen der Gesetzentwurf steht, nicht belegt werden. Vor dem Hintergrund der mangelnden Darlegung, welche konkreten finanziellen Einsparungen die Anhebung der Berufungssumme nach § 511 ZPO bewirken kann, der sozialpolitischen Bedenken und der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes, ist auch die Erhöhung der Wertgrenze nach § 495a ZPO abzulehnen.

Zentrales Testamentsregister

[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 871 Sitzung am 04.06.2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer (BR-Drucks. 247/10) in den Bundestag einzubringen (BR-Drucks. 247/10 (Beschluss)). Mit dem Gesetzentwurf sollen für das Mitteilungswesen in Nachlasssachen die Vorzüge der modernen Kommunikations- und Speichermedien nutzbar gemacht werden. Gegenwärtig werden letztwillige Verfügungen und andere für die Erbfolge relevante Urkunden dezentral bei ca. 5 200 Stellen verwahrt und sind dort auf Karteikarten registriert, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung von Nachlassverfahren führe. Zu diesem Zweck soll bei der BNotK ein elektronisch geführtes Zentrales Testamentsregister eingerichtet werden, in das die vorhandenen sowie die künftigen Verwahrdaten überführt werden.

Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

[BRAK] Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht (BGBl. 2009 I 2355 ff.) tritt am 11.06.2010 in Kraft. Mit der Neuregelung werden die Richtlinie 2008/48/EG v. 23.04.2008 (Verbraucherkreditrichtlinie) sowie der zivilrechtliche Teil der Richtlinie 2007/64/EG v. 13.11.2007 (Überweisungsrichtlinie) ins deutsche Recht umgesetzt. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 10.06.2010. Weitere Informationen des BMJ finden Sie hier.

Unterhaltsvorschussrecht

[BRAK] Der Bundesrat hat am 04.06.2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht (BR-Drucks. 276/10) beim Bundestag einzubringen (BR-Drucks. 276/10 (Beschluss)). Die Neuregelung zielt zum einen darauf ab, eine Privilegierung nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Unterhaltsvorschussrecht zu bereinigen. Zum anderen sollen die Informationsquellen zur Durchsetzung des Rückgriffsanspruchs für die Unterhaltsvorschussstellen durch die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufes ausgeweitet und verbessert werden. Der federführende Ausschuss für Familie und Senioren und der Ausschuss für Frauen und Jugend hatten empfohlen, den Entwurf mit der Maßgabe, ihn auf die Verbesserung der Rückgriffsmöglichkeiten zu begrenzen, beim Bundestag einzubringen. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahlen die unveränderte Einbringung (vgl. BR-Drucks. 276/1/10).

Mitglieder nach dem EuRAG und nach § 206 BRAO

[BRAK] Die BRAK hat die Statistik der zugelassenen ausländischen Rechtsanwälte (nach EuRAG (Grafik EuRAG) und nach § 206 BRAO (Grafik BRAO) sowie die Statistik der ausländischen Bewerber, die aufgrund eines Studienabschlusses in Deutschland bzw. einer Eignungsprüfung die Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland erhalten haben, veröffentlicht. Der Statistik ausländische Rechtsanwälte ist zu entnehmen, dass zum 01.01.2010 nach dem EuRAG 351 Rechtsanwälte bundesweit tätig sind und nach § 206 BRAO 213. Insgesamt sind somit bundesweit 564 ausländische Rechtsanwälte in Deutschland tätig. Beim Jahresvergleich der nach EuRAG bzw. § 206 BRAO zugelassenen Rechtsanwälte ist zu beachten, dass in den vergangenen Jahren einige Länder in den Geltungsbereich des EuRAG übergegangen sind, die vorher dem § 206 BRAO zuzurechnen waren.

Neuordnung der Sicherungsverwahrung

[BRAK] Das BMJ hat Eckpunkte für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung vorgestellt. Kern dieser Neuordnung ist die Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter. Die Neukonzeption der Sicherungsverwahrung beruht dabei auf drei Säulen: Der Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB); dem Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (§ 66a StGB) sowie der Beschränkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB). Die Änderungen sollen nur für „Neufälle“ gelten. Das bedeutet, wenn die Tat, die Anlass für eine Sicherungsverwahrung gibt, nach Inkrafttreten der Neuregelung begangen wird. Für „Altfälle“ soll dagegen die geltende Rechtslage beibehalten werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 09.06.2010

Enquete-Kommission

[BRAK] Am 05.05.2010 hat sich die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ konstituiert, die sich aus 17 Bundestagsabgeordneten und 17 externen Sachverständigen zusammensetzt. Die Einsetzung der Kommission geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 17/950) zurück. Bis zur parlamentarischen Sommerpause 2012 soll die Kommission Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen, die der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft in Deutschland dienen. Auf der Internetseite der Kommission kann die interessierte Öffentlichkeit die Diskussion mit verfolgen und an ihr teilnehmen. Auf diesem Weg besteht daher auch für interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit, sich in die Diskussion einzubringen.

BVerfG zur Sicherungsverwahrung

[BRAK] Das BVerfG hat mit Beschluss v. 19.05.2010 (2 BvR 769/10) entschieden, dass ein Straftäter nicht sofort aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss. Damit hat das BVerfG nochmals seine – bereits in seinem Beschluss v. 22.12.2009 (2 BvR 2365/09, vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 22.12.2009) angedeutete – Haltung bestätigt, dass die durch das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 (Pressemitteilung des Kanzlers v. 17.12.2009) zur Sicherungsverwahrung aufgeworfenen Rechtsfragen einer Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden sollten und eine sofortige Freilassung des Beschwerdeführers nach einer Folgenabwägung von Verfassung wegen nicht geboten sei. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG- Pressemitteilung v. 21.05.2010.