Mitglieder nach dem EuRAG und nach § 206 BRAO

[BRAK] Die BRAK hat die Statistik der zugelassenen ausländischen Rechtsanwälte (nach EuRAG (Grafik EuRAG) und nach § 206 BRAO (Grafik BRAO) sowie die Statistik der ausländischen Bewerber, die aufgrund eines Studienabschlusses in Deutschland bzw. einer Eignungsprüfung die Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland erhalten haben, veröffentlicht. Der Statistik ausländische Rechtsanwälte ist zu entnehmen, dass zum 01.01.2010 nach dem EuRAG 351 Rechtsanwälte bundesweit tätig sind und nach § 206 BRAO 213. Insgesamt sind somit bundesweit 564 ausländische Rechtsanwälte in Deutschland tätig. Beim Jahresvergleich der nach EuRAG bzw. § 206 BRAO zugelassenen Rechtsanwälte ist zu beachten, dass in den vergangenen Jahren einige Länder in den Geltungsbereich des EuRAG übergegangen sind, die vorher dem § 206 BRAO zuzurechnen waren.