Unterhaltsvorschussrecht

[BRAK] Der Bundesrat hat am 04.06.2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht (BR-Drucks. 276/10) beim Bundestag einzubringen (BR-Drucks. 276/10 (Beschluss)). Die Neuregelung zielt zum einen darauf ab, eine Privilegierung nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Unterhaltsvorschussrecht zu bereinigen. Zum anderen sollen die Informationsquellen zur Durchsetzung des Rückgriffsanspruchs für die Unterhaltsvorschussstellen durch die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufes ausgeweitet und verbessert werden. Der federführende Ausschuss für Familie und Senioren und der Ausschuss für Frauen und Jugend hatten empfohlen, den Entwurf mit der Maßgabe, ihn auf die Verbesserung der Rückgriffsmöglichkeiten zu begrenzen, beim Bundestag einzubringen. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahlen die unveränderte Einbringung (vgl. BR-Drucks. 276/1/10).