Bekämpfung der Steuerhinterziehung

[BRAK] Am 07.07.2010 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur Frage der Bekämpfung der Steuerhinterziehung in Berlin statt. Zur Diskussion standen Gesetzentwürfe und Anträge verschiedener Fraktionen (BT-Drucks. 17/1755, BT-Drucks. 17/1411, BT-Drucks. 17/1149, BT-Drucks. 17/1765). Die Liste der Sachverständigen finden Sie als Anlage 3 zur Tagesordnung. Die BRAK hat im Vorfeld die BRAK-Stellungnahme-Nr. 13/2010 an den Finanzausschuss übermittelt. In der Diskussion über die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) in Fällen vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 370 AO) muss nach Ansicht der BRAK bei der Behandlung des Themas zwischen der Steuerhinterziehung mit direktem Vorsatz und der Steuerhinterziehung mit Eventualvorsatz (bedingter Vorsatz) unterschieden werden. Bei einer lediglich bedingt vorsätzlichen Steuerhinterziehung muss die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige aufrecht erhalten bleiben. Alle Stellungnahmen finden Sie hier.