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Anwaltliche Vertretung für Abschiebungsgefangene in der Einrichtung für Abschiebungshaft Hof

Zur Erinnerung:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Beratungs- und Vertretungstätigkeit Gefangenen in der Einrichtung für Abschiebungshaft Hof (134 Haftplätze für Männer und 16 Haftplätze für Frauen) anbieten möchten, können ihre Kanzlei- und Kontaktdaten mit Tätigkeitsschwerpunkten an folgende Adresse übermitteln: Einrichtung für Abschiebungshaft Hof – Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Hof, Frankenbergweg 9, 95032 Hof. Hierauf wurde im Newsletter von Dezember 2021 bereits hingewiesen, ebenso auf folgende weitere Daten: Tel.: 09281/7544-500; Fax: 09281/7544-505; E-Mail: poststelle@jva-ho.bayern.de; web: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/ahe-hof/.

Den Gefangenen wird eine Gesamtübersicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Aktualisierungen teilt jede Kanzlei in eigener Zuständigkeit der Einrichtung für Abschieungshaft Hof mit.

Anhebung der Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr ab 01.04.2022

Mit Wirkung ab 01.04.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Künftig ist es zulässig, in einer beA-Nachricht elektronische Dokumente mit bis zu 200 Dateien und 100 MB zu versenden. Diese Begrenzung gilt bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden die Anzahl und das Volumen auf höchstens 1.000 Dateien und 200 MB pro Nachricht begrenzt.

Die neuen Begrenzungen wurden in der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-RechtsverkehrVerordnung (2. ERVB 2022) am 18.02.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden Sie nachstehend.

2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022

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Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2024

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Sitzung im Dezember 2023 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2024 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet, wobei die bisherige Gebührenabteilung III zukünftig auch für Abwicklungsangelegenheiten zuständig ist. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Wegen des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ist der Kammervorstand weiterhin nur mit 18 Personen besetzt. Die volle Anzahl von 19 Mitgliedern wird nach der Neuwahl im Frühjahr 2024 wieder erreicht werden. Alles Wissenswerte zur Vorstandswahl kann unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ abgerufen werden.

Wahl zum Kammervorstand 2024

Dem Mitteilungsblatt von Dezember 2023 konnten Sie bereits entnehmen, dass im Jahr 2024 turnusgemäß die Neuwahl von zehn Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfinden wird. Die dort veröffentlichte Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) wird am 08.01.2024 auch per beA verschickt werden (bzw. per Post an alle Kammermitglieder, die nicht über ein beA verfügen). Sie ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ zu finden. Dort können sich alle Kolleginnen und Kollegen über nähere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl informieren.

Zur Erinnerung: Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024

An die neue Beitragsordnung der RAK Bamberg, die in der Kammerversammlung am 21.04.2023 beschlossen wurde, wird nochmals erinnert. Sie sieht u. a. die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 € vor. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zu finden (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).

Beitragsordnung ab 01.01.2024

Bitte beachten Sie, dass sowohl der Kammerbeitrag als auch die beA-Umlage von 74,00 € im Jahr 2024 am 01. Januar fällig sind. Sofern der Rechtsanwaltskammer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung der beA-Umlage am 15.01.2024; der Einzug des Kammerbeitrages wird zum 05.02.2024 ausgeführt.

Möchten Sie noch ein Lastschriftmandat erteilen, können Sie dies gerne tun. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Kammerhomepage.

Eine gesonderte Rechnungstellung oder Zahlungsbestätigung erfolgt nicht. Grundlage für die Pflicht zur Zahlung des Kammerbeitrages und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung, die auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Seniorenrecht am 19.01.2024

Am Freitag, 19.01.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Seniorenrecht – Altersfragen auf der Schnittstelle von Betreuung-, Sozial-, Familien-, Erb- und allgemeinem Zivilrecht“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Familienrecht und für Sozialrecht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 05.01.2024. Es sind noch wenige Restplätze frei.

Bitte beachten Sie Folgendes: Die geplanten Themen des Seminars eignen sich dem Grunde nach für die Anerkennung als Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Eine abschließende Entscheidung, insbesondere über die Anzahl der Fortbildungsstunden, kann aber erst nach Durchführung der Veranstaltung getroffen werden.

 

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, BRAK, Berlin: Bequem, aber … Warum Sie Ihre beA-Karte und PIN nicht Ihrer ReFa geben dürfen

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 26.01.2024

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen eintägigen Intensivkurs zum Thema „EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal, Lieferkettenrecht, Grüne Finanzen“. Er findet am Freitag, 26.01.2024, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr an der Universität Passau statt und richtet sich auch an Rechtsanwälte.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Flyer

sowie der Internetseite https://www.cep.uni-passau.de/veranstaltungen-praxis/aktuelle-kurse/nachhaltigkeitsrecht-26-01-2024.

Zur Erinnerung: Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch 2024 wieder Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten anbietet, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung 2024 (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Angabe des amtlichen Gemeindeschlüssels, des Wirtschaftszweiges und der Betriebsnummer bei Abschluss neuer Ausbildungsverträge

Das Bayerische Landesamt für Statistik benötigt zur ordnungsgemäßen Erstellung der Berufsbildungsstatistik belastbare Basiszahlen, Alle Ausbildenden werden deshalb gebeten, nicht nur auf Seite 1 des Ausbildungsvertrags die Betriebsnummer der Kanzlei einzutragen, sondern auch den amtlichen Gemeindeschlüssel des Ortes der Ausbildungsstätte und den Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes mitzuteilen.

Im Übrigen werden alle Ausbildungskanzleien darum gebeten, auf die Korrektheit der Betriebsnummer zu achten, weil die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung nicht vornehmen kann. Zur Klarstellung wird darauf hngeweisen, dass eine Betriebsnummer allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten vorliegt und ohne die Betriebsnummer die Auszubildenden nicht bei der Krankenkasse angemeldet werden können. Es ist stets die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte zu erfassen, in der die Auszubildenden ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren. Dies gillt insbesondere bei Ausbildungsbetrieben mit mehreren Ausbildungsstätten (also Ort Ausbildungsstätte = Ort Betriebsstätte).

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023

Die ersten Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023 (Stand 08.12.2023) liegen vor. Sie sind unter www.bibb.de/naa309-2023 abrufbar.

Diese Ergebnisse fließen in die Bildungsberichterstattung der Bundesregierung ein und sind damit eine wichtige Grundlage für Bildungsberatung. Der Berufsbildungsbericht 2024 und der Datenreport 2024 sollen im Frühsommer 2024 veröffentlicht werden.

Die Daten aus der Erhebung sind in die Ausbildungsmarktanalyse 2023 eingeflossen, die unter www.bibb.de/ausbildungsmarkt2023 heruntergeladen werden kann.

Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor

Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt haben um Mithilfe bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bildungssektor gebeten. Aus diesem Grunde wird an alle Mitglieder der RAK Bamberg folgender Aufruf weitergereicht:

Testpersonen für Nutzertest für die Anmeldung zur Berufsschule gesucht! Derzeit befindet sich ein Online-Dienst zur Anmeldung an die Berufsschule in Entwicklung. Um die Online-Anmeldung zur Berufsschule so ansprechend wie möglich zu gestalten, wird das Feedback von Nutzern benötigt. Für Nutzertests werden Ausbilder oder Angestellte gesucht, die bei ihrem Arbeitgeber für die Anmeldung der Auszubildenden zur Berufsschule zuständig sind und Interesse haben, die aktuelle Anwendung auszuprobieren. Wenn Sie zur Zielgruppe gehören oder geeignete Testpersonen kennen, dann melden Sie sich gerne an oder leiten Sie die Anmeldung an Interessierte weiter: https://ozg.sachsenanhalt.de/umsetzung-im-land/themenfeld-bildung/usability-tests-anmeldung-zur-berufsschule. Bei Fragen steht Ihnen Herr Tilman Splisteser vom Team Berufliche Bildung unter berufsausbildung.ozg.bildung@sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0151/11374298 gerne zur Verfügung.

World Justice Project – Umfrage über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit

Das World Justice Project (WJP) hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das Projekt „Subnational Rule of Law Study“ aufgesetzt. Mit dieser Umfrage sollen Aussagen über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit getroffen werden. Dazu sollen neben „normalen Haushalten“ auch Rechtsexperten für den Bereich Ziviljustiz und Strafjustiz befragt werden.

Die WJP-Umfrage umfasst über 600 Fragen, die in folgende vier verschiedene Fragebögen unterteilt sind:

Die Umfrage wird nur online durchgeführt und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Rechtsexperten können sich bei Interesse über den folgenden Link registrieren, um die Fragebögen online auszufüllen: https://s.alchemer.com/s3/WJP-EU-Registration. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2024 zum Kindesunterhalt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

Düsseldorfer Tabelle 2024

veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2024 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2023. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen.

Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien gibt es bislang noch nicht. Derzeit gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, die

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2023 (SüdL).

Kammertag der RAK Bamberg mit Kammerversammlung am 19.04.2024 – Save the date

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg wird am Freitag, 19.04.2024, im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, stattfinden. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2023 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Vor der Kammerversammlung wird eine Informationsveranstaltung angeboten, die sich dem Thema „Digitalisierung in Anwaltskanzleien“, auch im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), widmet. Referent ist Rechtsanwalt Chan-jo Jun, Fachanwalt für IT-Recht aus Würzburg.

Zur Erinnerung – Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023

Auf die (kostenfreie) Infoveranstaltung der RAK München zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023 wurde im Newsletter von Oktober 2023 bereits hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.

Einzelheiten zu dieser Veranstaltung, an der Sie sowohl in Präsenzform als auch online teilnehmen können, erhalten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München. Eine Anmeldung ist auch per E-Mail an seminare@rak-m.de möglich.

Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

Auf die Verpflichtung aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sich bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren, wird nochmals hingewiesen (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Bitte beachten Sie hierzu auch das

Schreiben an alle Kammermitglieder vom 08 06 2023

sowie die Informationen auf der Homepage der FIU. Dort wird zudem Folgendes klargestellt:

Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 GwG sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer und andere dort genannte Berufsträger. Gemäß § 45 Abs. 1 GwG haben sich die Verpflichteten im elektronischen Meldeportal goAML bei der FIU zu registrieren. Dies gilt unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft. Hierunter fallen grundsätzlich auch angestellte Berufsträger, die als Arbeitnehmer in einer Sozietät, einer Kanzlei, Partnerschaft oder sonstigen Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.

Demzufolge hat sich jeder Partner und Angestellte separat als eigenständiger Verpflichteter in goAML Web zu registrieren. Die zusätzliche Registrierung von Kanzleien, Partnerschaften sowie weiteren Organisationsformen (u.a. GbR, GmbH) erfüllt hier nicht die Norm. Die bisher bereits in goAML Web registrierten Institutionen und die darunter erfassten Berufsträger bleiben zunächst aber im Bestand.

Bei Berufsträgern, die über mehrfache Qualifikationen verfügen (z.B. Steuerberater und Rechtsanwalt) ist zu beachten, dass die Registrierung nur mit einer Qualifikation erfolgen kann. Die vorherrschende Berufsausübung steht dabei im Vordergrund.

Damit dürfte die Frage, wer sich seitens der Anwaltschaft zu registrieren hat, weitestgehend beantwortet sein.

 

Geldwäsche – Informationen der FIU zur Identifizierung auffälliger Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas und dem sog. Palästinensischen Islamischen Jihad auf Israel

Alle Kolleginnen und Kollegen, die Mandate im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG bearbeiten, werden um Beachtung des

Informationsschreibens der FIU an die Verpflichteten vom 13.11.2023

gebeten. Dort werden die Anforderungen im Hinblick auf die aktuellen Geschehnisse in Nahost, um der Terrorfinanzierung entgegen zu treten, erläutert. Die Informationen wurden von der israelischen FIU zur Verfügung gestellt.

Tausch der beA-Software-Zertifikate durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Seit August 2023 tauscht die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beA-Mitarbeiterkarten gegen Karten der neuesten Generation. Aus dem gleichen Grund wie bei den beA-Karten für Anwälte und Mitarbeiter müssen auch die beA-Software-Zertifikate ausgetauscht werden. Einerseits läuft die Gültigkeit der ausgegebenen Zertifikate aus; andererseits soll auf eine zukunftssichere Schlüssellänge gewechselt werden.

Zum Austausch erhalten Inhaber von beA-Software-Zertifikaten seit 20.11.2023 die Möglichkeit, über das Kundenportal der Zertifizierungsstelle neue Zertifikate zu erstellen. Sofern Sie an einem oder mehreren Ihrer Software-Zertifikate keinen Bedarf mehr haben, können Sie das zugrundeliegende Vertragsverhältnis ebenfalls über Ihr Kundenportal kündigen.

Sobald die Möglichkeit zum Austausch der Zertifikate bereitsteht, werden Sie von der Zertifizierungsstelle per beA-Nachricht informiert. Zudem finden Sie alle Informationen zum Tausch der beA-Software-Zertifikate auf der Webseite der Zertifizierungsstelle. Insbesondere wird der Ablauf des Tauschprozesses erläutert, aber auch dargestellt, was Sie tun können, wenn Sie eines oder mehrere Ihrer beA-Software-Zertifikate nicht mehr benötigen. Neben häufigen Fragen zum Prozess finden Sie auch weiterführende nützliche Links, z. B. die Onlinehilfe des Kundenportals der Bundesnotarkammer, die ab 20.11.2023 verfügbar ist, sowie die Anleitung des beA-Anwendersupports zur Aktivierung Ihres Zertifikats.

Weitere Informationen können Sie auch den nachstehenden Dokumenten entnehmen:

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Aktualisierung der beA Client Security

In ihrem beA-Newsletter 09/2023 vom 29.11.2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf notwendige Aktualisierungen der beA Client Security und des lokalen Zertifikats der beA Client Security hin, Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Darüber hinaus wird mit der beA-Version 3.23 die Benachrichtigungsmail um einen Link ergänzt, mit dem Sie unmittelbar in Ihr beA gelangen und dort die Nachricht öffnen können. Wenn Sie den Nachrichtenlink anklicken, werden Sie zu Ihrem beA weitergeleitet, an dem sie sich wie gewohnt anmelden.

Wegen weiterer Einzelheiten und Neuerungen wird auf den beA-Newsletter verwiesen. Dort finden Sie auch einen Beschluss des BGH vom 10.10.2023 zur Glaubhaftmachung durch Screenshot im Rahmen der Ersatzeinreichung.

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Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Nach einigen Jahren hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg wieder Empfehlungen über die von Ausbildungskanzleien zu zahlenden Vergütungen für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte beschlossen. Danach sollen in Ausbildungsverträgen ab 01.01.2024 wenigstens folgende Beträge vereinbart werden:

  • im 1. Ausbildungsjahr 1.000,00 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 1.200,00 €

Diese Empfehlungen gelten als angemessene Vergütungen im Sinne von § 17 Abs. 1 BBiG, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in begründeten Ausnahmefällen um bis zu 20 % unterschritten werden können (so z. B. BAG, Urt. v. 29.04.2015, Az. 9 AZR 108/14). Eine Herabsetzung auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG kommt damit nicht in Betracht. Denn die Rechtsanwaltskammer hat die Möglichkeit, die Untergrenze der angemessenen Vergütung verbindlich festzulegen.

Die RAK Bamberg hat sich damit der allgemeinen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen angeschlossen. Die zukünftig geltenden Empfehlungen liegen in etwa im Durchschnitt der Vergütungsempfehlungen aller Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet.

Alle Ausbildungskanzleien und Ausbilder werden um Beachtung gebeten, zumal die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und damit auch die Teilnahme an der Abschlussprüfung von der Vereinbarung einer angemessenen Ausbildungsvergütung abhängt.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2024 entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung 2024 (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.