Nach einigen Jahren hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg wieder Empfehlungen über die von Ausbildungskanzleien zu zahlenden Vergütungen für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte beschlossen. Danach sollen in Ausbildungsverträgen ab 01.01.2024 wenigstens folgende Beträge vereinbart werden:
- im 1. Ausbildungsjahr 1.000,00 €
- im 2. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
- im 3. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
Diese Empfehlungen gelten als angemessene Vergütungen im Sinne von § 17 Abs. 1 BBiG, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in begründeten Ausnahmefällen um bis zu 20 % unterschritten werden können (so z. B. BAG, Urt. v. 29.04.2015, Az. 9 AZR 108/14). Eine Herabsetzung auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG kommt damit nicht in Betracht. Denn die Rechtsanwaltskammer hat die Möglichkeit, die Untergrenze der angemessenen Vergütung verbindlich festzulegen.
Die RAK Bamberg hat sich damit der allgemeinen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen angeschlossen. Die zukünftig geltenden Empfehlungen liegen in etwa im Durchschnitt der Vergütungsempfehlungen aller Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet.
Alle Ausbildungskanzleien und Ausbilder werden um Beachtung gebeten, zumal die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und damit auch die Teilnahme an der Abschlussprüfung von der Vereinbarung einer angemessenen Ausbildungsvergütung abhängt.