Anhebung der Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr ab 01.04.2022

Mit Wirkung ab 01.04.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Künftig ist es zulässig, in einer beA-Nachricht elektronische Dokumente mit bis zu 200 Dateien und 100 MB zu versenden. Diese Begrenzung gilt bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden die Anzahl und das Volumen auf höchstens 1.000 Dateien und 200 MB pro Nachricht begrenzt.

Die neuen Begrenzungen wurden in der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-RechtsverkehrVerordnung (2. ERVB 2022) am 18.02.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden Sie nachstehend.

2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022

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