Neue Düsseldorfer Tabelle 2024 zum Kindesunterhalt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

Düsseldorfer Tabelle 2024

veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2024 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2023. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen.

Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien gibt es bislang noch nicht. Derzeit gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, die

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2023 (SüdL).