Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue
veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2024 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2023. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen.
Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien gibt es bislang noch nicht. Derzeit gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, die
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2023 (SüdL).