Aktualisierung der beA Client Security

In ihrem beA-Newsletter 09/2023 vom 29.11.2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf notwendige Aktualisierungen der beA Client Security und des lokalen Zertifikats der beA Client Security hin, Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Darüber hinaus wird mit der beA-Version 3.23 die Benachrichtigungsmail um einen Link ergänzt, mit dem Sie unmittelbar in Ihr beA gelangen und dort die Nachricht öffnen können. Wenn Sie den Nachrichtenlink anklicken, werden Sie zu Ihrem beA weitergeleitet, an dem sie sich wie gewohnt anmelden.

Wegen weiterer Einzelheiten und Neuerungen wird auf den beA-Newsletter verwiesen. Dort finden Sie auch einen Beschluss des BGH vom 10.10.2023 zur Glaubhaftmachung durch Screenshot im Rahmen der Ersatzeinreichung.

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