[BRAK] Der Bundesrat hat am 12.02.2010 aufgrund des Antrages des Landes Hessen (BR-Drucks 902/09) den Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren beschlossen (BR-Drucks 902/09 [Beschluss]). Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 20.12.2007 beschlossenen Fassung (BR-Drucks. 643/07 [Beschluss]) zum Inhalt. Ziel der Neuregelung ist es, die Möglichkeiten der Nutzung von Videokonferenztechnik in den gerichtlichen Verfahrensordnungen zu erweitern. Durch eine Neufassung von § 128a ZPO soll das Gericht von dem Erfordernis entbunden werden, das Einverständnis aller Parteien zum Einsatz von Videokonferenztechnik einzuholen und der Einsatz auf ein Antragserfordernis reduziert werden. Entsprechende Regelungen sind in der FGO, der VwGO und dem SGG vorgesehen. Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Übertragung von Aufgaben auf Notare
[BRAK] Der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BR-Drucks. 45/10) soll entsprechend dem Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erneut im Bundestag eingebracht werden. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat unverändert in der in der 842. Sitzung am 14.03.2008 beschlossenen Fassung übermittelt. Er war in der 16. Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen. Der Gesetzentwurf wurde noch nicht beraten, sondern soll zunächst im Hinblick auf geringfügigen Aktualisierungsbedarf aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Entwicklungen in den Ausschüssen beraten werden. Federführend dabei ist der Rechtsausschuss.
Reform des Gerichtsvollzieherwesens
[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) (BR-Drucks 48/10, BR-Drucks 48/10 [Beschluss]) in der Fassung der BR-Drucks.149/07 (Beschluss – neu) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drucks 49/10, BR-Drucks 49/10 [Beschluss]) in der Fassung der BR-Drucks. 150/07 (Beschluss) erneut beim Bundestag einzubringen. Beide Gesetzentwürfe waren vom Bundesrat bereits im Mai 2007 textgleich in den Bundestag eingebracht worden, konnten in der 16. Legislaturperiode jedoch nicht abschließend behandelt werden. Durch die Reform soll das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden und Gläubiger sollen so ihre gerichtlich anerkannten Forderungen schneller und effizienter durchzusetzen können.
Änderung des Beratungshilferechts
[BRAK] Auf Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (BR-Drucks. 69/10) befasste sich der Bundesrat in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 erneut mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts. Die Länder stellten den Antrag, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut gem. Art. 76 Abs. 1 GG im Bundestag einbringen möge. Dieser Gesetzentwurf entspricht dem vom Bundesrat in seiner 848. Sitzung am 10.10.2008 beschlossenen Entwurf (BR-Drucks.648/08 [Beschluss]), der der Diskontinuität anheim fiel. In der 866. BR-Sitzung wurde der Entwurf in die Ausschüsse verwiesen, wobei die Federführung dem Rechtsausschuss übertragen wurde.
PKH-Begrenzungsgesetz
[BRAK] Der Bundesrat beschloss in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010, den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe unverändert gegenüber dem vom Bundesrat in der 16. Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwurf (BR-Drucks. 250/06 (Beschluss)) erneut einzubringen (BR-Drucks 37/10, BR-Drucks 37/10 (Beschluss)). Der Gesetzentwurf war der Diskontinuität anheim gefallen. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 27/2006 das Ansinnen des Gesetzentwurfs, den Gerichten wirksamere Mittel gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe an die Hand zu geben, grundsätzlich begrüßt, einige Maßnahmen jedoch als kritisch bewertet. Nach Ansicht der BRAK muss Recht für jedermann weiterhin wirtschaftlich leistbar sein.
Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren
[BRAK] Der Bundesrat beschloss in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (BR-Drucks. 38/10, BR-Drucks. 38/10 [Beschluss]) erneut einzubringen. Der Entwurf war in der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen und er wird jetzt unverändert in der Fassung der BR-Drucks 86/07 (Beschluss) erneut eingebracht. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme Nr. 23/2007 Bedenken gegen die praktische Umsetzung des Vorschlags, die unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren einer Sanktion zu unterwerfen sowie gegen die Gestaltung der Rechtsfolgen geäußert.
Soldan Kanzlei-Gründerpreis
[BRAK] In diesem Jahr wird zum 5. Mal der Soldan Kanzlei-Gründerpreis ausgeschrieben durch die Hans Soldan GmbH gemeinsam mit der BRAK, dem DAV/Forum Junge Anwaltschaft und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Preis richtet sich unter dem Motto „Durchstarten und gewinnen“ an alle jungen Anwältinnen und Anwälte, die sich zwischen 2006 und 2008 allein oder gemeinschaftlich selbstständig gemacht haben. Einsendeschluss ist der 30.06.2010. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier. Die Preisverleihung wird im November 2010 in Düsseldorf stattfinden.
BFH-Urteil zu den Vorlagepflichten von Rechtsanwälten bei Betriebsprüfungen
[BRAK] Der BFH hat mit Urteil vom 28.10.2009 (VIII R 78/05), welches am 17.02.2010 veröffentlicht wurde, entschieden, dass ein Rechtsanwalt im Rahmen einer ihn persönlich betreffenden Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Unterlagen nicht aufgrund seiner gesetzlichen Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verweigern darf, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in neutralisierter Form verlangt. Es bleibt dabei dem Steuerpflichtigen, d.h. dem Berufsgeheimnisträger, überlassen, in welcher technischen Weise er für eine Wahrung des berufsrechtlichen Geheimhaltungsinteresses sorgt. Dies kann beispielsweise durch die Schwärzung mandantenbezogener Daten erfolgen. Das Urteil und die BFH-Pressemitteilung Nr. 16 vom 17.02.2010 finden Sie unter www.bundesfinanzhof.de. Die Aussagen des BFH-Urteils entsprechen der Auffassung der BRAK in der BRAK-Stellungnahme Nr. 21/2009 zur der Frage, ob bei steuerlichen Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien die Namen von Mandanten offenbart werden dürfen.
BMF-Schreiben zu den Voraussetzungen einer Bescheinigung durch Rechtsanwälte
[BRAK] Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zu der Frage, welche Anforderungen an einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater im Zusammenhang mit dem möglichen Einblick in die Unternehmensverhältnisse zu stellen sind, ein BMF-Schreiben v. 28.12.2009 zum BMF-Schreiben vom 05.05.2009 zur Anrechnung und Erstattung von Kapitalsertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften veröffentlicht. Im BMF-Schreiben v. 05.05.2009 wurde festgelegt, dass für eine Anrechnung sowie für eine Erstattung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalsertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Rahmen der Veranlagung sind neben der Steuerbescheinigung z. B. die Bescheinigung eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes einzureichen, in der bestätigt wird, dass aufgrund des dem Steuerberater oder dem Rechtsanwalts möglichen Einblicks in die Unternehmensverhältnisse und nach Befragung des Steuerpflichtigen keine Erkenntnisse über Absprachen des Steuerpflichtigen im Hinblick auf den über den Dividendenstichtag vollzogenen Erwerb der Aktien im Sinne der Steuerbescheinigung sowie entsprechender Leerverkäufe vorliegen. Im BMF-Schreiben v. 28.12.2010 wird ausgeführt, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Mandanten im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt nicht verpflichtet sind, etwaige Unterlagen an den Rechtsanwalt zu übergeben. Weiter heißt es, dass maßgebend für den möglichen Einblick die Unterlagen sind, die vom Mandanten im Rahmen des Auftragsverhältnisses zur Verfügung gestellt wurden.
„Law – Made in Germany“
[BRAK] Die BRAK hat bereits im Jahr 2008 zusammen mit den anderen juristischen Berufsorganisationen der Richter, Staatsanwälte und Notare sowie dem BMJ die Initiative „Bündnis für das Recht“ ins Leben gerufen. Das Bündnis veröffentlichte eine Broschüre mit dem Titel „Law – Made in Germany“ und entfaltete zahlreiche Aktivitäten im In- und Ausland. Im Januar 2009 fand z.B. ein Großer Runder Tisch im BMJ zum Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog statt. Ende April wird das 10. Deutsch-Chinesische Rechtsstaatssymposium folgen, das sich in diesem Jahr mit der Anwaltschaft – ihrer Selbstverwaltung, Vergütung und Haftung, Aus- und Fortbildung – befasst. Weitere Informationen zur Initiative finden Sie hier.
Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten
[BRAK] Das BMJ hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ an die Länder und an die Verbände zur Stellungnahme übersandt. Darin ist vorgesehen, die im geltenden Recht bestehende Zwei-Klassengesellschaft in §160a StPO aufzuheben und die „normalen“ Rechtsanwälte den Strafverteidigern gleichzustellen. Dies entspricht einer Forderung der BRAK.
Informationsveranstaltung „Mediation am Sozialgericht Würzburg“
Das Sozialgericht Würzburg lädt ein zu einer Informationsveranstaltung am 26. Februar 2010 um 10.00 Uhr (Sozialgericht Würzburg, Sitzungssaal I, Zimmer 117) zum Thema „Mediation am Sozialgericht Würzburg“. Sie erfahren dort von drei Gerichtsmediatoren,
– wie eine gerichtsinternes Mediationsverfahren durchgeführt wird,
– welche Erfahrungen es mit der Mediation bereits gibt und
– welche Vorteile die Mediation bietet.
Anmeldungen sind bis zum 19. Februar 2010 möglich. Ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Auflösung der Gerichtszahlstelle und Einrichtung einer Geldannahmestelle sowie eines Handvorschusses
Wie bereits im Newsletter 11/2009 berichtet, wird mit Ablauf des 28. Februar 2010 die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Kitzingen aufgelöst. Damit sind auch Überweisungen auf ein Konto der Gerichtszahlstelle Kitzingen ab 1. März 2010 nicht mehr möglich, weil dieses gekündigt wird. Überweisungen oder Einzahlungen sind künftig auf ein Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorzunehmen. Verzögerungen in der Bearbeitung eingereichter Anträge oder Klagen ergeben sich hiermit im Regelfall nicht.
Seminar „Klimaschutz nach Kopenhagen – Internationale Instrumente und nationale Umsetzung“
Die neu gegründete Forschungsstelle für deutsches und europäisches Engergierecht (FER) lädt zu den ersten Engergierechtstagen am 4./5. März 2010 nach Bayreuth ein. Die zweitägige Tagung trägt den Titel „Klimaschutz nach Kopenhagen – Internationale Instrumente und nationale Umsetzung“. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß „geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:
Dienstag, 13.04.2010 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 14.04.2010 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 15.04.2010 (3. Prüfungstag)
Prüfungsort: IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg
Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):
Montag, 07.06.2010
Prüfungsort: Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg
Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Donnerstag, 10.06.2010
Freitag, 11.06.2010
Samstag, 12.06.2010 (bei Bedarf)
Prüfungsort: vss. Berufsschule Lange Zeile, Lange Zeile 31, 90419 Nürnberg
Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:
- Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ auf neuestem Stand
- Beck – Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
- Beck – Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2
oder
- Beck – Texte im dtv-Verlag, Est, Einkommensteuer, Ust, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht
oder
- Beck´sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung
oder
- NWB – Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
Ferner unkommentierte Gebührentabellen, ein Kalender 2009 / 2010, nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet)
Im Prüfungsfach Büroorganisation und -verwaltung, Teil Steuerrecht, gilt der Rechtsstand zum 31.12.2009.
Gesetzestexte sind nur in unkommentierter Form zulässig.
Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist Samstag, der 30.01.2010 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8, 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern oder unter www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter abrufen.
Das Formblatt für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie ebenfalls über unsere Homepage oder bei der RAK Nürnberg, Frau Maier Tel. 0911/92633 – 30 oder Frau Riedel Tel. 0911/92633 – 35.
Für die Teilnahme an der Prüfung erhebt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg gemäß § 1 der Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von € 250,00.
Crashkurs Europarecht
Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen Crashkurs Europarecht. Dieser findet statt am 04./05. März 2010 auf Schloss Hofen am Bodensee in Vorarlberg/Österreich. Zusätzlich wird dieser Crashkurs auch am 09/10. September 2010 an der Universität Passau stattfinden. Nähere Informationen finden Sie hier.
5. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht
Am 11./12. März 2010 findet in Bayreuth das 5. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht statt. Nähere Informationen finden Sie hier.
BayVGH, Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien
Mit Urteil vom 28.10.2009 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof die von den Medienaufsichtsbehörden der Länder gemeinsam erlassenen Vorschriften über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Privatrundfunk zum Teil für unwirksam erklärt. Die Pressemitteilung zu dem Urteil, BearbeitenAz. 7 N 09.1377, finden Sie hier.
BayVGH, Aus für „Dönerverbot“
Die von der Stadt Augsburg erlassene Sperrzeitverordnung ist nach einer Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zum Teil rechtswidrig. Die Pressemitteilung zu dem Urteil vom 25.01.2001, Az. 22 N 09.1193, finden Sie hier.
Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder
[BRAK] Das BMJ hat einen Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Länder und Verbände verschickt, der vorsieht, dass alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder künftig gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach der derzeitigen Rechtslage sind nichteheliche und eheliche Kinder erbrechtlich grundsätzlich gleichgestellt. Eine Ausnahme, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.08.1969 vorsah, hat jedoch weiterhin Bestand. Nach dieser Sonderregelung gelten vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt und haben deshalb auch kein gesetzliches Erbrecht. Dies soll nun geändert werden. Eine Zusammenfassung der geplanten Neuregelung finden Sie in der BMJ-Pressemitteilung v. 22.01.2010.
Vormundschaftsrecht
[BRAK] Das BMJ hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts zur Stellungnahme versandt. Hauptziel des Entwurfes ist es, den persönlichen Kontakt des Vormunds zu dem Mündel zu intensivieren. Dazu ist vorgesehen, den Vormund zu verpflichten, das minderjährige Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung zu treffen (§ 1793 BGB-E) und dessen Pflege und Erziehung persönlich zu überwachen (§ 1800 BGB-E). Darüber hinaus soll im SGB VIII die Fallzahl bei Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften auf 50 Vormundschaften bzw. Pflegschaften pro Vollzeitmitarbeiter begrenzt werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 08.01.2010.
Deutsch-französischer Wahlgüterstand
[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 13.01.2010 einem Vertragsentwurf zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Das Abkommen soll am 04.02.2010 beim deutsch-französischen Ministerrat gezeichnet werden. Anschließend muss der Vertrag in Deutschland und Frankreich ratifiziert werden. Der deutsch-französische Wahlgüterstand soll künftig regelmäßig gewählt werden können: 1. wenn deutsche Ehegatten in Frankreich oder französische Ehegatten in Deutschland leben, 2. wenn deutsch-französische Ehegatten in Frankreich oder in Deutschland leben oder 3. wenn ausländische Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort entweder in Deutschland oder in Frankreich haben. Er steht auch deutschen Ehepaaren, die in Deutschland leben, zur Verfügung. Die BRAK hatte eine Stellungnahme zum Abkommensentwurf abgegeben (BRAK-Stellungnahme-Nr. 33/2008). Darin wird das Vorhaben zwar grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass sprachliche Abweichungen in den beiden Fassungen unbedingt vermieden werden müssten. Außerdem sprach sich die BRAK seinerzeit dafür aus, dass gesetzlich sichergestellt wird, dass der Ausgleichsanspruch nach Art. 8 des Abkommens steuerlich genauso wie der Ausgleichsanspruch nach § 1371 BGB behandelt wird. Der jetzige Entwurf liegt lediglich in deutscher Fassung vor, so dass leider nicht festgestellt werden, inwieweit die beiden Versionen nach Anregung der BRAK einander angeglichen wurden. Die Änderungen im jetzt vorliegenden Entwurf sind im Wesentlichen redaktioneller Natur. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 13.01.2010.
Fußballweltmeisterschaft der Anwälte
[BRAK] Gastgeber und Austragungsort für die 15. Mundiavocat ist 2010 Antalya an der türkischen Riviera. Vom 28.05 bis zum 06.06.10 werden voraussichtlich über 1.500 Rechtsanwälte aus mehr als 40 Nationen ihre Robe gegen das Trikot tauschen. Die Fußballweltmeisterschaft der Anwälte findet alle zwei Jahre statt und richtet sich ausschließlich an Rechtsanwälte. Bisher haben sich 21 Teams fest angemeldet, mit mehr als 30 weiteren wird gerechnet. Anmeldeschluss ist der 15.02.2010. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.mundiavocat.de.
Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“
[BRAK] Die Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“, die das Schicksal jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933 darstellt, wird vom 27.01. bis 16.02.2010 in Lingen, vom 27.01. bis 05.03.2010 in Weimar und in Münster vom 18.02. bis 31.03 2010 gezeigt. Der Besuch der Ausstellung ist kostenlos. Weitere Informationen zu den Veranstaltungsorten finden Sie hier. Die Internetpräsenz der Ausstellung finden Sie unter http://www.brak.de/anwalt-ohne-recht/index.html.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
[BRAK] Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ist am 30.12.2009 im BGBl. I 2009, 3950ff. verkündet worden. Ein Großteil der Neuregelungen ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetztes, des Grunderwerbssteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie Artikel 14, der die Anwendung des Artikel 3 des Erbschaftssteuerreformgesetzes regelt, sind am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die Änderung des Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetzes betreffen insbes. die Wertermittlung in § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften regelt, sowie die Steuersätze in § 19 ErbStG.
