Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

[BRAK] Der Bundesrat beschloss in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (BR-Drucks. 38/10, BR-Drucks. 38/10 [Beschluss]) erneut einzubringen. Der Entwurf war in der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen und er wird jetzt unverändert in der Fassung der BR-Drucks 86/07 (Beschluss) erneut eingebracht. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme Nr. 23/2007 Bedenken gegen die praktische Umsetzung des Vorschlags, die unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren einer Sanktion zu unterwerfen sowie gegen die Gestaltung der Rechtsfolgen geäußert.