Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten

[BRAK] Das BMJ hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ an die Länder und an die Verbände zur Stellungnahme übersandt. Darin ist vorgesehen, die im geltenden Recht bestehende Zwei-Klassengesellschaft in §160a StPO aufzuheben und die „normalen“ Rechtsanwälte den Strafverteidigern gleichzustellen. Dies entspricht einer Forderung der BRAK.