Vormundschaftsrecht

[BRAK] Das BMJ hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts zur Stellungnahme versandt. Hauptziel des Entwurfes ist es, den persönlichen Kontakt des Vormunds zu dem Mündel zu intensivieren. Dazu ist vorgesehen, den Vormund zu verpflichten, das minderjährige Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung zu treffen (§ 1793 BGB-E) und dessen Pflege und Erziehung persönlich zu überwachen (§ 1800 BGB-E). Darüber hinaus soll im SGB VIII die Fallzahl bei Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften auf 50 Vormundschaften bzw. Pflegschaften pro Vollzeitmitarbeiter begrenzt werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 08.01.2010.