Reform des Gerichtsvollzieherwesens

[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) (BR-Drucks 48/10, BR-Drucks 48/10 [Beschluss]) in der Fassung der BR-Drucks.149/07 (Beschluss – neu) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drucks 49/10, BR-Drucks 49/10 [Beschluss]) in der Fassung der BR-Drucks. 150/07 (Beschluss) erneut beim Bundestag einzubringen. Beide Gesetzentwürfe waren vom Bundesrat bereits im Mai 2007 textgleich in den Bundestag eingebracht worden, konnten in der 16. Legislaturperiode jedoch nicht abschließend behandelt werden. Durch die Reform soll das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden und Gläubiger sollen so ihre gerichtlich anerkannten Forderungen schneller und effizienter durchzusetzen können.