Übertragung von Aufgaben auf Notare

[BRAK] Der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BR-Drucks. 45/10) soll entsprechend dem Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erneut im Bundestag eingebracht werden. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat unverändert in der in der 842. Sitzung am 14.03.2008 beschlossenen Fassung übermittelt. Er war in der 16. Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen. Der Gesetzentwurf wurde noch nicht beraten, sondern soll zunächst im Hinblick auf geringfügigen Aktualisierungsbedarf aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Entwicklungen in den Ausschüssen beraten werden. Federführend dabei ist der Rechtsausschuss.