Archiv für den Autor: rakba-rr

Zur Erinnerung: Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

An das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden wird nochmals erinnert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das am 29.08.2023 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.

Workshop „Im Namen des Computers? …“ des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. am 13.11.2023 in Kassel

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. bietet am 13.11.2023 beim Bundessozialgericht in Kassel einen Workshop als Präsenzveranstaltung zum Thema „Im Namen des Computers? – Ethische Aspekte der KI im Sozialrecht und im sozialgerichtlichen Verfahren“ unter der Leitung von Dr. Christine Fuchsloch, Vizepräsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V., an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben nebst Programm

sowie der Internetseite www.sozialgerichtstag.de.

Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ – Projektupdate

Seit März 2023 wird das von der Universität Regensburg mit den Lehrstühlen für Zivilprozessrecht (Prof. Dr. Althammer) und für Medieninformatik (Prof. Dr. Wolff) gemeinsam mit den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens durchgeführte Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regenburg erprobt. Ziel ist die valide Erkenntnis darüber, ob und wie der Parteivortrag im Zivilprozess mit digitalen Mitteln besser dargestellt werden kann.

Nähere Informationen zum Sachstand des Projekts entnehmen Sie bitte dem

Update Reallabor vom 30.08.2023.

Die Universität Regensburg hat bereits den Prototyp einer Anwendung entwickelt, der unter app.parteivortrag.de zur Verfügung steht und von allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kostenlos genutzt werden kann. Weitere Details über das Projekt finden Sie hier.

BRAK und DAV fordern Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode

In einem gemeinsamen

Katalog von September 2023 (Stellungnahme der BRAK Nr. 51/2023)

haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Vorschläge zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes unterbreitet. Hintergrund sind die hohen und stetig wachsenden Kosten zur Unterhaltung einer Kanzlei. Insbesondere die eklatanten Preissteigerungen und die enorm gestiegene Inflationsrate in Folge der Pandemie sowie der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine machen eine rasche Angleichung der Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Entwicklung dringend erforderlich.

Im Einzelnen stellen BRAK und DAV folgende Forderungen auf:

  • Eine lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode
  • Die Anpassung der Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
  • Eine Klarstellung in Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bzgl. Inkassodienstleistungen
  • Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG
  • Die Einführung von Gebühren für das strafrechtliche Zwischenverfahren
  • Die Erweiterung der Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands
  • Die Anpassung der Grenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und die Anhebung der Kappungsgrenze
  • Die Anhebung der Verfahrenswerte in Kindschafts- sowie Gewaltschutz- und Abstammungssachen
  • Die Änderung der Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG
  • Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale nach Nr. 7003 VV RVG
  • Eine Klarstellung beim Angelegenheitsbegriff in § 17 RVG
  • Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch bei vorgeschriebener Erörterung
  • Die Einführung einer Gegenstandswertbestimmung bei Hilfsaufrechnung/Hilfsanträgen

Die gemeinsame Stellungnahme wurde mit jeweils gesonderten Anschreiben von RAin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV, und RA Michael Then als zuständiges Präsidiumsmitglied der BRAK an Bundesjustizminister Dr. Buschmann und die Landesjustizministerinnen und -minister übermittelt.

Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet darum, allen Kammermitgliedern das beigefügte

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 06.09.2023

zur Verfügung zu stellen. Dort wird auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hingewiesen, über die nach Vorstellung des BMF Rechtsberater ihre Mandanten nach dem Obsiegen in einem Prozess aktiv informieren sollen.

Geldwäsche – gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister

In einem

Schreiben vom 18.09.2023

weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Das elektronisch geführte Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten). Registerführende Stelle ist die vom BMF mit der hoheitlichen Aufgabe beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Weitere Informationen finden Sie auch in einem Artikel zum Transparenzregister in den BRAK-Mitteilungen 02/2022.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand August 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Der Beitrag „Scheinselbständigkeit“ wurde aktualisiert.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Stand August 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, die gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer München die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in abnehmen, haben für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 ihren Prüfungsausschuss (PA II) neu bestellt.

Prüfungsausschuss der RAKn Bamberg und Nürnberg (01.07.2023 – 30.06.2026)

Zudem wurde der gemeinsame Aufgabenausschuss der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg neu berufen. Nähere Informationen hierzu und zur Fortbildungsprüfung im Allgemeinen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2024

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2024 wie folgt bekannt:

Schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):

  • Dienstag, 05.03.2024 (1. Prüfungstag)
  • Mittwoch, 06.03.2024 (2. Prüfungstag)
  • Donnerstag, 07.03.2024 (3. Prüfungstag)

Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2023.

Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

  • Montag, 29.04.2024
  • Dienstag, 30.04.2024

Mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):

  • Montag, 06.05.2024
  • Dienstag, 07.05.2024
  • Mittwoch, 08.052024

Anmeldeschluss ist Sonntag, 31.12.2023 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2023/2024

Die Zwischenprüfung 2023/2024 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 07.12.2023, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 23.10.2023, bis Freitag, 10.11.2023, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2023/2024“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2024/I

Die schriftliche Prüfung 2024/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 09.01.2024, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 11.01.2024, ab 08:00 Uhr

Die Prüfungsorte (Berufsschulen) werden noch gesondert bekannt gegeben.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 13.11.2023, bis Freitag, 08.12.2023, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2024/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 03.02.2024, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Mittwoch, 28.02.2024, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

Workshops für Auszubildende und Wieder-/Quereinsteiger zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Der Würzburger Anwaltverein und RENO Würzburg bieten für die optimale Unterstützung von Auszubildenden Nachhilfe in Form von Workshops an, bei denen der Lehrstoff des zweiten und dritten Berufsschuljahres wiederholt bzw. vertieft wird. Nähere Informationen hierzu und die genauen Termine entnehmen Sie bitte der

Einladung.

Onlinebefragung zu den Themen Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) in der Anwaltschaft

René Kurtkowiak bittet im Rahmen seiner Doktorarbeit zum Thema „Künstliche Intelligenz in mittelständigen Unternehmen: Chancen und Risiken der Verschmelzung von Mensch und Maschine, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsbranche“ um Teilnahme der Anwaltschaft an einer auch von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten wissenschaftlichen Onlinebefragung. Ziel ist es, sowohl den momentanen Zustand als auch die zukünftigen Arbeitsmethoden in deutschen Anwaltskanzleien zu beleuchten.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://www.2ask-survey.com/c/YTQGEH0QCMEQ2/ (der von jedem Gerät nur einmal genutzt werden kann). Sie ist bis einschließlich 25.10.2023 zugänglich.

Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate

Die Bundesnotarkammer hat mit dem Austausch der beA-Mitarbeiterkarten, die im September 2023 ihre Gültigkeit verlieren, begonnen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer und dem BRAK-Magazin Ausgabe 4/2023 (dort Seiten 10 und 11).

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen Nichts unternehmen, um den – kostenfreien – Kartentausch anzustoßen. Die Zertifizierungsstelle der BNotK wird sich unaufgefordert mit allen Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterkarten bestellt haben, in Verbindung setzen. Die neuen Mitarbeiterkarten müssen unmittelbar nach Erhalt im Benutzerprofil hinterlegt und berechtigt werden. Dies sollte unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karten geschehen, damit die neuen Karten unmittelbar nutzbar sind.

Weitere Informationen zum Austausch der beA-Mitrarbeiterkarten finden Sie auf den Internetseiten der Zertifizierungsstelle und des beA-Anwendersupports.

Auch die beA-Softwarezertifikate verlieren ab Dezember 2023 sukzessive ihre Gültigkeit und müssen getauscht werden. Für diese wird die Zertifizierungsstelle ebenfalls rechtzeitig eine Möglichkeit der Erneuerung bereitstellen und darüber auf ihrer Webseite berichten.

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Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

Das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, das am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden stattfinden wird, wurde im Newsletter von Juli 2023 bereits angekündigt. Zwischenzeitlich hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen nähere Einzelheiten bekannt gegeben, die allen Kammermitgliedern am 29.08.2023 durch Übersendung des

Einladungsschreibens

per beA mitgeteilt wurden. Das

(vorläufige) Programm

enthält auch eine Anmeldeformular. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.

Geldwäscheprävention – Online-Fortbildung der RAK Bamberg am 09.10.2023

Am Montag, 09.10.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Online-Fortbildung zur Geldwäscheprävention an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einladung,

die vor wenigen Tagen bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 23.09.2023.

Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammer – Zufallsauswahl und Verpflichteteneigenschaft

Das Verwaltungsgericht Augsburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben wegweisende Entscheidungen zur Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammern getroffen, die nachfolgend zum Download zur Verfügung stehen.

Gegenstand der Verfahren waren die Zufallsauswahl im Rahmen der Erhebung der Verpflichteteneigenschaft und die Frage, ob angestellte Rechtsanwälte Verpflichtete i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr.10 GwG sein können.

Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der BayVGH sahen keine Anhaltspunkte dafür, dass angestellte Rechtsanwälte vom Adressatenkreis des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG nicht umfasst seien. Auch die Prüfauswahl durch die Rechtsanwaltskammer begegne keinen Bedenken; insbesondere sei der zweistufige Prüfaufbau mit zufallsbasierter Erhebung der Verpflichteten und sodann zufallsbasierter Prüfauswahl nicht zu beanstanden.

Geldwäsche – Barzahlungsverbot und verschärfte Prüfpflichten bei Immobilientransaktionen

Seit 01.04.2023 sieht § 16a GwG beim Erwerb von Immoblien ein Barzahlungsverbot vor. Die beteiligten Personen (zur Definition siehe § 2 Nr. 2 GwGMeldV-Immobilien) haben gegenüber dem Notar, der den Antrag auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer beim Grundbuchamt einreichen sollen, nachzuweisen, dass die Gegenleistung mit anderen Mitteln als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht wurde. Als Nachweis sind insb. Zahlungsbestätigungen von auf Veräußerer- oder Erwerberseite an der Transaktion beteiligten Kreditinstituten geeignet.

Weitere Informationen hierzu und zu den Änderungen im Transparenzregister entnehmen Sie bitte dem BRAK-Magazin 04/2023 (dort Seiten 16 und 17). Rechtsanwälte müssen künftig bei Immobiliengeschäften noch stärker auf die zusätzlichen Pflichten bei der GwG-Prüfung achten und auch, ob ggf. eine Verdachtsmeldung bei der FIU gem. § 43 Abs. 6 GwG i. V. m. der GwGMeldV-Immobilien oder ab 01.01.2026 eine Unstimmigkeitsmeldung gem. § 23b GwG bei der registerführenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag) abzugeben ist.

 

Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht am 25.10. und 26.10.2023

Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstaltet am 25.10. und 26.10.2023 unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. David Roth-Isigkeit das Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht. Es werden aktuelle und relevante rechtliche Fragestellungen und Probleme des Jagd-, Forst- und Waffenrechts in Fachvorträgen vorgestellt, analysiert und deren praktische Auswirkungen aufgezeigt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer sowie den folgenden Links:

Cyberangriff auf das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer

Das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer ist Opfer eines kriminellen Cyberangriffs geworden, infolgedessen es zu einem Ausfall der IT-Systeme kam. Es handelt sich um eine Ransomware-Attacke auf einen am Brüsseler Standort betriebenen Server, die am 02.08.2023 entdeckt wurde.

Nähere Einzelheiten finden Sie hier. Die BRAK bittet um erhöhte Aufmerksamkeit bei verdächtigen E-Mails und insbesondere solchen, die das Brüsseler Büro als vermeintlichen Absender ausweisen und/oder in denen zu ungewöhnlichen Handlungen wie z. B. Überweisungen an geänderte Kontoverbindungen aufgefordert wird. Das gilt auch dann, wenn dabei womöglich an tatsächliche frühere E-Mail-Korrespondenz angeknüpft wird. Zudem sollten Sie nicht auf verdächtige E-Mails antworten und Anlagen und Links auf keinen Fall öffnen.

Ein Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist aufgrund der vollständig getrennten System- und Betriebsstrukturen ausgeschlossen. Gleiches gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie für Korrespondenzen mit der BRAK in Berlin.

Corona-Überbrückungshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.10.2023

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, müssen bis 31.10.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen (die ursprünglich bis 31.08.2023 gesetzte Frist wurde um zwei Monate verlängert).Hierzu muss das Schlussabrechnungsportal des Bundes genutzt werden. Eine Anmeldung ist nur noch mit Benutzername und Passwort möglich (nicht mehr mit Hilfe der beA-Karte); für die betreffenden Mandate muss ein sog. Organisationsprofil angelegt werden. In Einzelfällen kann eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis 31.03.2024 erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesrechtsanwaltskammer.

Studie zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten – Ergebnisse

Im Newsletter von April 2023 wurde auf die Studie der Karriere-Plattform Legal Support zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten hingewiesen. Nunmehr liegen die Ergebnisse der

Marktstudie zum nicht-juristischen Personal in Deutschland

vor. Zusammengefasst bleibt Folgendes festzuhalten:

  • Angemessene Vergütungsstrukturen und klare Gehaltskommunikation sind besonders wichtig
  • Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice sind die Schlüsselelemente zur Steigerung von Motivation und Mobilitätsbereitschaft
  • Wertschätzende Kommunikation und Feedback-Kultur sind wichtige Bausteine, um eine attraktive Arbeitsumgebung für die Talente zu gestalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Legal Support-Homepage unter www.legalsupport.de.

Berufsbildungsbericht 2023 – Datenreport

Über den Berufsbildungsbericht 2023 wurde im Newsletter April 2023 bereits informiert. Nunmehr liegt auch der dazugehörige Datenreport vor, der auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_datenreport_2023.pdf veröffentlich ist.

Die Analyse zum Ausbildungsmarkt und die Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022 finden Sie im Kapitel A1.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Grafiken finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten/.