Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet darum, allen Kammermitgliedern das beigefügte
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 06.09.2023
zur Verfügung zu stellen. Dort wird auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hingewiesen, über die nach Vorstellung des BMF Rechtsberater ihre Mandanten nach dem Obsiegen in einem Prozess aktiv informieren sollen.