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Fortbildungsveranstaltung aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht am 14.05.2018 in Bamberg

Am Montag, 14.05.2018, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Rechtsanwalt Dr. Manfred Wolf aus München, Partner der auf Zivil-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisierten Kanzlei Sernetz und Schäfer. Er wird sich mit dem Thema „Materiell-rechtliche Fragen der Rückabwicklung von Kapitalanlagen“ befassen. Der Schwerpunkt seines Vortrags liegt dabei in der Rückabwicklung nicht fremdfinanzierter Kapitalanlagen und den Ansprüchen des Anlegers aufgrund fehlerhafter Anlageberatung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 27.04.2018.

Neues Datenschutzrecht ab 25.05.2018 zu beachten

Ab 25.05.2018 findet die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, DSGVO) Anwendung. Gleichzeitig treten das nationale Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG-EU) vom 30.06.2017, welches in Artikel 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) enthält, und das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG; liegt bislang nur als Entwurf vom 12.12.2017 vor) in Kraft.

Weil sich die Neuregelungen des Datenschutzes erheblich auf die Tätigkeit aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auswirken, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg im Rahmen des Kammertages am 13.04.2018 auch zu diesem Thema eine erste Informationsveranstaltung an. Näheres konnten Sie bereits dem Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von März 2018 entnehmen, dem ein Anmeldeformular beigefügt war.

Ungeachtet dessen sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig vor 25.05.2018 mit der neuen Rechtslage vertraut machen, weil das Gesetz keine Übergangsfristen vorsieht und damit gerechnet werden muss, dass die Datenschutzbehörden Verstöße gegen die Vorschriften des Datenschutzes von Beginn an mit Bußgeldern ahnden.

Einzelheiten zur Datenschutzgrundverordnung hat die Europäische Kommission in der beigefügten Mitteilung vom 24.01.2018 veröffentlicht. Zudem finden Sie umfangreiche Informationen auf der Internetseite https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de sowie auf der Homepage der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/datenschutz/. Darüber hinaus wird auf die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 22.03.2018 verwiesen.

 

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz

Nach der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) fällt seit Juni 2017 den Rechtsanwaltskammern die Geldwäscheaufsicht über alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu. Diese treffen verschärfte Pflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche; auch der Kreis der potenziell nach dem GwG verpflichteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurde vergrößert. Zudem wurden die Bußgeldtatbestände und die Höhe der möglichen Bußgelder erheblich erweitert.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der neuen Geldwäschevorschriften hat eine bundesweite Arbeitsgruppe diverse Auslegungs- und Anwendungshinweise erarbeitet, welche die Rechtsanwaltskammer Bamberg auf ihrer Internetseite unter http://www.rakba.de/die-kammer/aufsicht-nach-dem-geldwaeschegesetz zur Verfügung stellt. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind dort im Detail erläutert.

 

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit – überarbeitete Fassung vom 09.02.2018

Am 09.02.2018 wurde die überarbeitete Fassung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit zur Veröffentlichung freigegeben (die Textänderungen gegenüber der Version vom 05.04.2016 sind gelb markiert).

Der Streitwertkatalog ist nicht verbindlich, seine Anwendung nicht verpflichtend. Er stellt ein bloßes Angebot einer Orientierungshilfe dar. Die Aussagen des Katalogs sind allein verfahrensbezogen zu sehen.

Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“ am 10.04.2018 in Bamberg

Das Institut für Freie Berufe (IFB) der Universität Erlangen-Nürnberg bietet am Dienstag, 10.04.2018, einen Beratungstag für Existenzgründer/innen in freien Berufen an. Die Veranstaltung findet von 13.00 Uhr bis 18.15 Uhr im IGZ in Bamberg, Zentrum für Innovation und neue Unternehmen, Kronacher Straße 41, statt. Sie richtet sich an alle, die mit dem Gedanken spielen, selbstständig tätig zu werden.

Nähere Informationen finden Sie in beigefügter Pressemitteilung sowie auf der Internetseite des IFB unter http://ifb.uni-erlangen.de/veranstaltungen/.

Fortbildungsveranstaltung des Anwaltsvereins Schweinfurt am 27.04.2018

Am Freitag, 27.04.2018, bietet der Anwaltsverein Schweinfurt eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Der Kreditnehmer in der Krise – Insolvenz-, steuer- und bankrechtliche Problemstellungen für den Berater“ an. Sie findet von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Brauhaus am Markt in Schweinfurt, Markt 30, statt. Referenten sind RiAG Jutta Schmiedel (Nürnberg) und Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dr. Harald Schwartz.

Nähere Imformationen entnehmen Sie bitte der Einladung.

18. Wissenschaftliches Symposium an der Universität Würzburg am 08.06.2018

Am Freitag, 08.06.2018, veranstaltet das Institut für Notarrecht an der Universität Würzburg das 18. Wissenschaftliche Symposium zum Thema „2018: Familie und Recht“. Es findet von 09:15 Uhr bis 17:15 Uhr in der Würzburger Neubaukirche (Alte Universität), Domerschulstraße 16, statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung vom 22.02.2018 nebst Programm.

5. Bayerischer Familienrechtstag am 23.07. und 24.07.2018 in Kloster Banz

Die Hanns-Seidel-Stiftung veranstaltet am 23.07. und 24.07.2018 im Bildungszentrum Kloster Banz den 5. Bayerischen Familienrechtstag unter dem Motto „Verflechtung und Entflechtung“. Angeboten werden Vorträge und Workshops rund um das Thema Trennung und Scheidung.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung nebst Programm. Auch ein Anmeldeformular ist beigefügt. Anmeldeschluss ist Montag, 30.04.2018.

Gründung des Ortsvereins RENO Franken

Neun Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsfachwirte und eine Auszubildende aus ganz Franken haben am 02.02.2018 in Bamberg den Ortsverein RENO Franken des RENO Bundesverbandes gegründet. Ziel ist es, die Interessen der Rechtsanwaltsfachangestellten in der Region noch besser zu vertreten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Bericht.

Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland

Die Bundesrechtsanwaltskammer führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für die Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der All China Lawyers Association (ACLA) das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, das von der Robert Bosch Stiftung finanziert wird. Dabei tauschen sich die Teilnehmer über das Verständnis ihrer Rolle als Rechtsanwälte, die unterschiedlichen Rechtssysteme und die Rechtskulturen aus.

Die nächste Veranstaltung findet vom 27.05. bis 02.06.2018 in Dresden statt. Nähere Informationen können Sie der Ausschreibung entnehmen. Ihre Bewerbung inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben richten Sie bitte bis 05.04.2018 an die Bundesrechtsanwaltskammer, z. H. Frau Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto, Littenstraße 9, 10179 Berlin, E-Mail: domaschke@brak.de.

Benefizlauf „Menschen laufen für Menschen“ am 21.04.2018 in Hof

Der Rotary-Club Hof – Bayerisches Vogtland und der Hofer Sportverband e.V. organisieren auch in diesem Jahr den Benefizlauf „Menschen laufen für Menschen“. Die Veranstaltung findet am Samstag, 21.04.2018, ab 13:00 Uhr, am Therapeutisch-Pädagogischen Zentrum (TPZ) in Hof, Am Lindenbühl 10, statt.

Nähere Informationen, auch zur Möglichkeit, sich mit einer Spende an dieser Aktion zu beteiligen, können Sie dem beigefügten Schreiben vom 14.02.2018 entnehmen.

Zur Erinnerung: Kammertag am 13.04.2018 in Bamberg

Wie bereits angekündigt findet am Freitag, 13.04.2018, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2018 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 13:30 Uhr beginnen.

Die Tagesordnung umfasst unter anderem einen Situationsbericht der BRAK-Geschäftsführerin Julia von Seltmann zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) sowie die Neuwahl des Kammervorstands, letztmalig in Form der Präsenzwahl (§ 64 Abs. 1 BRAO n.F. schreibt ab 01.07.2018 die Briefwahl bzw. elektronische Wahl vor).

Bereits für 09:00 Uhr ist eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Daten und Software im Kanzleialltag: vom beA bis zur Cloud“ geplant. Referent ist Rechtsanwalts Michael Grupp, maître en droit, Mainz. Der Eintriit ist wie immer frei.

Um 12:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Bitte reservieren Sie diesen Termin. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2018 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.

ERINNERUNG: Fälligkeit der Kammerbeiträge 2018

Alle Mitglieder der RAK Bamberg werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag am 01.01.2018 zur Zahlung fällig war. Ein gesonderter Beitragsbescheid wird nicht verschickt!

Bitte beachten Sie, dass im Falle der Säumigkeit eine Anmahnung der noch offenen Kammerbeiträge erfolgt, für die nach der Beitragsordnung (zu finden unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg) Kosten von 15,00 € erhoben werden.

Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften! Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat (ein Formular finden Sie unter http://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/sonstiges) erteilt haben, wird der Beitrag am 02.05.2018 eingezogen.

Die Bankverbindung der RAK Bamberg lautet wie folgt: HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411.

Zur aktuellen Situation des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Im BRAK-Magazin Heft 1/2018 hat die Bundesrechtsanwaltskammer unter anderem folgende Aufsätze vom 15.02.2018 zur aktuellen Situation des beA veröffentlicht:

Im Übrigen informiert die BRAK wie gewohnt in ihrem gesonderten beA-Newsletter.

 

Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach am 09.04.2018 findet statt

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die für Montag, 09.04.2018, terminierte Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Bamberg zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach trotz der Abschaltung des beA-Systems planmäßig stattfinden wird.

Allerdings ist das Seminar schon seit einiger Zeit vollständig ausgebucht, so dass weitere Anmeldungen nur im Falle von Stornierungen berücksichtigt werden können. Hierzu wurde eine Warteliste eingerichtet, die fortlaufend aktualisiert wird. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung telefonisch oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg über den Anmeldestatus zu erkundigen.

Interessenten, die am 09.04.2018 nicht teilnehmen können, werden die Gelegenheit erhalten, im Herbst 2018 ein beA-Seminar zu besuchen. Die Kammer ist darum bemüht, wenigstens zwei weitere Veranstaltungen zu organisieren.

 

Verordnung zur Änderung der ERVV im Bundesgesetzblatt verkündet

Nachdem der Bundesrat am 02.02.2018 seine Zustimmung erteilt hatte ist die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, mit welcher der Anwendungsbereich der ERVV auf das Straf- und Bußgeldverfahren erweitert wird, am 15.02.2018 im Budesgesetzblatt verkündet worden und einen Tag später in Kraft getreten.

Tätigkeitsbericht 2017 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft konnte die Anzahl der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge auch im Jahre 2017 deutlich erhöhen, und zwar um 47 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Annahmequote der Schlichtungsvorschläge ist auf ca. 66 % (Vorjahr: 61 %) gestiegen. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervor.

Im vergangenen Jahr gingen 1.173 Anträge bei der Schlichtungsstelle ein. Etwas mehr als die Hälfte davon (57 %) betrafen Gebührenstreitigkeiten, die übrigen Fälle die Höhe der Gebühren und Schadensersatzforderungen.

Der deutliche Anstieg der Fallzahlen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass zum 01.02.2017 nach §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes Anwälte unter bestimmten Voraussetzungen auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen sind. Zudem dürfte sich auswirken, dass seit 2016 Schlichtungsanträge die Verjährung hemmen können (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 a BGB).

Weitere Informationen auch in der Pressemitteilung der Schlichtungsstelle vom 31.01.2018.

Termine für die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2018/II

Die schriftliche Prüfung 2018/II findet in den Berufsschulen in

  • Aschaffenburg, Seidelstraße 2
  • Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12
  • Bayreuth, Äußere Badstraße 32
  • Schweinfurt, Ignaz-Schön-Straße 10
  • Würzburg, Stettiner Straße 1 (Klara-Oppenheimer-Schule)

wie folgt statt:

Am Dienstag, 05.06.2018, ab 08:00 Uhr:

  • Abschlussprüfung nach (alter) ReNoPatAusbV vom 23.11.1987 in den Fächern Recht, Wirtschaft und Sozialkunde, Rechtsanwaltsgebührenrecht und Rechnungswesen
  • Abschlussprüfung nach (neuer) ReNoPatAusbV vom 29.08.2014 in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse

Am Donnerstag, 07.06.2018, ab 08:00 Uhr:

  • Abschlussprüfung nach (alter) ReNoPatAusbV vom 23.11.1987 in den Fächern Zivilprozessrecht und fachbezogene Informationsverarbeitung
  • Abschlussprüfung nach (neuer) ReNoPatAusbV vom 29.08.2014 im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 26.03.2018 bis 27.04.2018 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter http://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet wie folgt statt:

  • Abschlussprüfung nach (alter) ReNoPatAusbV vom 23.11.1987 am Samstag, 21.07.2018, in der Berufsschule in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12
  • Abschlussprüfung nach (neuer) ReNoPatAusbV vom 29.08.2014 am Montag, 16.07.2018, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, und am Samstag, 21.07.2018, in der Berufsschule in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12

Die mündliche Ergänzungsprüfung findet am Samstag, 28.07.2018, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2017 und der Homepage der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.

Abschlussprüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte nach alter ReNoPatAusbV nur noch im Sommer

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abschlussprüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte nach der (alten) ReNoPatAusbV vom 23.11.1987 bzw. der Prüfungsordnung vom 17.02.2012 ab dem Prüfungstermin 2018/II nur noch im Sommer und nicht mehr, wie bisher, auch im Winter eines jeden Jahres stattfinden werden.

Dies betrifft diejenigen Prüfungsteilnehmer, welche die Prüfung nicht bestanden haben und deshalb eine Wiederholung beabsichtigen. Diese Möglichkeit bietet sich nach Sommer 2018 also erst wieder im Sommer 2019 (Prüfungstermin 2019/II) und nicht schon im Winter 2019 (Prüfungstermin 2019/I). Dort werden nur Prüfungen nach der (neuen) ReNoPatAusbV vom 29.08.2014 bzw. der Prüfungsordnung vom 14.09.2016 angeboten. Es wird darum gebeten, diese Änderung bei Planung der Wiederholungsprüfung zu beachten.