Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften bis 01.11.2022

Bestellung von beA-Produkten für Berufsausübungsgesellschaften

Neue Funktionalitäten im beA-System

OLG Bamberg: (noch) keine Pflicht der Gerichte zur elektronischen Weiterleitung an das zuständige Gericht

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum 2022 in Prag – Programm

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung des RENO Franken e.V. am 24.09.2022

Erhöhung des Mindestlohnes und der Verdienstobergrenze für Minijobs ab 01.10.2022

Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2021

Dissertationsprojekt „Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmotivation und Belastungen im öffentlichen und privaten Sektor in Bayern“

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 02.09. und 03.09.2022 in Prag

Zur Erinnerung: Große BRAO-Reform tritt am 01.08.2022 in Kraft

BeA für Berufsausübungsgesellschaften

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2022

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Zur Erinnerung: Europäischer Tag der Justiz am 28.09. und 29.09.2022 in Nürnberg

Forschungsprojekt „Attraktivität von Schiedsgerichten“ an der Hochschule Hof

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2022 zum Thema „nicht-juristisches Personal“

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Neuer Telefonansagedienst der Kammergeschäftsstelle

Neuwahl des Vorstands und des Präsidiums der RAK Bamberg

Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts – große BRAO-Reform tritt am 01.08.2022 in Kraft

Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften bis 01.11.2022

Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich zur gemeinsamen Berufsausübung mit anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. Angehörigen sozietätsfähiger Berufe i. S. v. § 59c Abs. 1 BRAO zusammengeschlossen haben, werden daran erinnert, dass bis 01.11.2022 bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg ein Antrag auf Zulassung ihrer Berufsausübungsgesellschaft zu stellen ist (§§ 59f Abs. 1, 209a Abs. 2 BRAO).

Eine Ausnahme gilt nur für diejenigen Gesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO genannten Berufs angehören (§ 59f Abs. 1 BRAO). Darunter fallen in erster Linie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die sich allerdings freiwillig zulassen können, beispielsweise zum Erhalt eines Gesellschafts- bzw. Kanzleipostfachs. Zulassungspflichtig sind damit – neben den GmbHs – vor allem Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).

Detaillierte Informationen zur Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg. Dort stehen auch alle einschlägigen Formulare zum Download bereit.

Zudem hat die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrem Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ vom 10.08.2022 einen weiteren Artikel zu den seit 01.08.2022 geltenden Neuregelungen im Berufsrecht veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Bestellung von beA-Produkten für Berufsausübungsgesellschaften

In beigefügtem Dokument

Einführung beA Karte Basis für Berufsausübungsgesellschaften (BAG)

erläutert die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer den Ablauf der Beantragung von beA-Karten für Berufsausübungsgesellschaften.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des beA-Anwendersupports unter https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/bestellung-bea-pro.

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Neue Funktionalitäten im beA-System

In ihrem

beA-Sonderbewsletter 9/2022 vom 26.07.2022

weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf einige Neuerungen im beA-System hin, die im Zuge der beA-Version 3.14 eingeführt wurden und auch mit der Bereitstellung von Postfächern für Berufsausübungsgesellschaften zusammenhängen. Bitte beachten Sie insbesondere folgende Änderungen beim Rechte- und Rollenmanagement:

  • Die Einführung der Rechte „eEBs mit VHN versenden“ und „Nachricht mit VHN versenden“ zur Übersendung elektronischer Empfangsbekenntnisse durch Vertretungen und Zustellungsbevollmächtigte sowie von Nachrichten für Berufsausübungsgesellschaften auf einem sicheren Übermittlungsweg, also ohne Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS)
  • Die Einführung der Rollen „Zustellungsbevollmächtigter“, „Vertretung“ und „VHN-Berechtigter“ (nur bei Berufsausübungsgesellschaften) neben der Rolle „Mitarbeiter“, in denen mehrere Rechte zusammengefasst werden

Der Sondernewsletter erläutert zudem die Suche nach zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV). In den dortigen Detail-Infos finden Sie auch die beA SAFE-ID (letzte Zeile), die beispielsweie zur Bestellung der beA-Karte für das Gesellschaftspostfach bei der Bundesnotarkammer benötigt wird.

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OLG Bamberg: (noch) keine Pflicht der Gerichte zur elektronischen Weiterleitung an das zuständige Gericht

Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit

Beschluss vom 02.05.2022, Az. 2 UF 16/22

entschieden, dass ein Gericht (jedenfalls bis 09.03.2022) nicht verpflichtet ist (war), eine beim unzuständigen Gericht elektronisch eingereichte Rechtsmittelschrift auf elektronischem Weg an das zuständige Gericht weiterzuleiten, weil dies (noch) nicht zum gewöhnlichen Geschäftsgang gehört(e). Ist eine elektronische Weiterleitung über das EGVP-Postfach des unzuständigen Gerichts allerdings erfolgt und wurde die Rechtsmittelschrift vom Rechtsanwalt qualifiziert elektronisch signiert, führt dies zu einem formgerechten Eingang beim zuständigen Gericht.

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Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung des RENO Franken e.V. am 24.09.2022

Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V am Samstag, 24.09.2022, ein Präsenz-Seminar zum Thema „RVG Praxisprobleme … und Neuerungen“ anbietet. Es findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referent ist Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Seminarausschreibung RVG Praxisprobleme

 

 

 

Erhöhung des Mindestlohnes und der Verdienstobergrenze für Minijobs ab 01.10.2022

Im Newsletter von Juni 2022 wurde bereits darauf hingwiesen, dass der gesetzliche Mindestlohn mit Wirkung ab 01.10.2022 auf 12,00 € pro Stunde angehoben wird. Die monatliche Vergütungsuntergrenze beläuft sich dann bei einer 40-Stunden-Woche auf 2.080,00 € brutto. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, diese Vorgabe bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen.

Auch die Verdienstobergrenze für Minijobs wird ab Oktober 2022 steigen, nämlich von derzeit 450,00 € auf 520,00 € pro Monat. Bei Zahlung des Mindestlohns von 12,00 € können damit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden. Die Minijob-Obergrenze darf innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Minijobber dürfen in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze, also 1.040,00 € (jährlich 7.280,00 €), verdienen.

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html.

Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2021

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nachstehende Berichte über seine Rechtsprechung und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen andere Staaten im Jahr 2021 veröffentlicht. Beide Berichte werden in Kürze auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz zum Download bereitstehen.

Dissertationsprojekt „Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmotivation und Belastungen im öffentlichen und privaten Sektor in Bayern“

Der Studierende Tobias Jakob bittet im Rahmen seines Forschungsprojektes um Unterstützung. Er untersucht die Bedeutung des öffentlichen sowie privaten Sektors im arbeits- und organisationspsychologischen Kontext. Das methodische Vorgehen beinhaltet eine quantitative Studie, bei der insbesondere Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen, Verwaltungsjuristen und Verwaltungsjuristinnen zu ihren persönlichen beruflichen Empfindungen befragt werden.

Zur anonymisierten und etwa zehnminütigen Befragung gelangen Sie über folgenden Link (bis zum 30.09.2022): https://umfrage.uibk.ac.at/limesurvey/allgemein/index.php/213391?lang=de. Bei Fragen und Anregungen zum Forschungsprojekt wenden Sie sich bitte per E-Mail an Tobias Jakob (tobias.jakob@edu.umit-tirol.at).

 

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 02.09. und 03.09.2022 in Prag

Nach der Corona-bedingten Absage in den Jahren 2020 und 2021 wird das Tschechisch-Slowakisch-Deutsche Anwaltsforum im Jahr 2022 wieder stattfinden. Veranstaltungsort am 02.09. und 03.09.2022 ist die tschechische Hauptstadt Prag (Lindner Hotel Prague Castle, Strahovská 128/20, CZ11800 Praha 1 Strahov https://www.lindner.de/cs/prahahotelpraguecastle/prijezd.html); Thema ist das Wellbeing der Rechtsanwälte“.

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das nachstehende

Anmeldeformular,

dem Sie auch näherer Informationen entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist bis 10.08.2022 verlängert wurde.

Im Übrigen wird auf die Veröffentlichungen auf der Kammerhomepage sowie im Newsletter “RAK-InFORMail” verwiesen.

Zur Erinnerung: Große BRAO-Reform tritt am 01.08.2022 in Kraft

Auf das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021, das am 01.08.2022 in Kraft treten wird, haben wir im Newsletter von Juni 2022 bereits hingewiesen.

Detaillierte Informationen zur künftigen Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften (§ 59f BRAO n.F.) finden Sie jetzt auch auf der Internetseite der RAK Bamberg. Dort stehen auch alle einschlägigen Formulare zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass am 01.08.2022 schon bestehende Berufsausübungsgesellschaften, die erstmals zulassungspflichtig werden, bis 01.11.2022 einen Zulassungsantrag bei der Kammer einreichen müssen.

Einen Aufsatz zur Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwalt Christian Dahns (BRAK, Berlin) finden Sie im BRAK-Magazin von Juni 2022.

BeA für Berufsausübungsgesellschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist hinsichtlich der Einrichtung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer für Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) auf Folgendes hin:

1. Die Postfächer derjenigen Gesellschaften, die am 01.08.2022 bereits zugelassen sind (insb. GmbHs), werden ab 01.09.2022 angelegt. Ab diesem Zeitpunkt kann die Erstregistrierung mit beA-Karte und PIN vorgenommen werden; gleichzeitig sind die Postfächer adressierbar. Die zur Bestellung der beA-Karte notwendige SAFE-ID kann voraussichtlich ab der zweiten Augustwoche bei der RAK Bamberg abgefragt werden.

2. Diejenigen Berufsausübungsgesellschaften, deren Zulassung ab 01.08.2022 erfolgt (bspw. PartGmbBs), werden bei der Rechtsanwaltskammer als „Zulassungskandidaten“ geführt. Für sie wird eine SAFE-ID vergeben, mit der sie ihre beA-Karte bestellen können. Es ist vorgesehen, dass die beA-Karten unmittelbar an die Kanzleiadresse der zuzulassenden Berufsausübungsgesellschaften – also nicht an die RAK Bamberg – geschickt werden. Gleiches gilt nach Bestätigung des Erhalts der Karte für die PIN.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 03/2022 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

Über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

wurde im Newsletter von Mai 2022 bereits informiert. Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse keine Bedenken bestehen. Sie wurden deshalb am 27.07.2022 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.10.2022 in Kraft treten.

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Die Fallakte für den diesjährigen Soldan Moot wurde veröffentlicht. Zur Korrektur der von den Teams erstellten Schriftsätze werden noch Praktiker gesucht, ebenso zur Mitwirkung an den mündlichen Verhandlungen in Hannover. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 26.07.2022

sowie der Internetseite https://soldanmoot.de/. Sie haben auch die Möglichkeit, sich unter https://soldanmoot.de/anmeldung/#anmeldung-richter online anzumelden.

Zur Erinnerung: Europäischer Tag der Justiz am 28.09. und 29.09.2022 in Nürnberg

An den Europäischen Tag der Justiz, der am 28.09. und 29.09.2022 in Nürnberg stattfindet, wird nochmals erinnert. Nähere Einzelheiten, insbesondere das komplette Programm, entnehmen Sie bitte dem

Flyer,

Eine Anmeldung ist bis 27.09.2022 unter ETJ2022 – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de) möglich.

Forschungsprojekt „Attraktivität von Schiedsgerichten“ an der Hochschule Hof

Die Hochschule Hof bittet im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Attraktivität von Schiedsgerichten um Unterstützung. Mit einer Umfrage soll die Effizienz von Schiedsgerichten in der Praxis geklärt werden, insbesondere die Frage, ob und wann zur Streitbeilegung bevorzugt ein staatliches Gericht oder ein privates Schiedsgericht gewählt wird. Alternative Formen der Streitbeilegung wie etwa die Schlichtung, der Vergleich oder die Mediation sollen dabei aus Gründen der Vereinfachung ausgeblendet werden.

Die Teilnahme an der etwa zehnminütigen Erhebung ist anonymisiert. Der Link zur onlinebasierten Umfrage lautet

https://www.umfrageonline.com/c/upk447qh

Auf Wunsch werden die Ergebnisse der Studie per E-Mail übermittelt. Als kleines Dankeschön erhält jeder Teilnehmer einen wertigen Kofferanhänger der Hochschule Hof oder einen 10-€ amazon-Gutschein nach Wahl (hierzu bitte eine E-Mail-Adresse mitteilen).

 

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2022 zum Thema „nicht-juristisches Personal“

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2022 widmet sich insbesondere dem Einsatz des nicht-juristischen Fachpersonals in Anwaltskanzleien. Sie dauert rund 10 bis 15 Minuten und ist vollkommen anonym.

Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/star2022. Eine Teilnahme ist nur noch bis 31.07.2022 möglich.

Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.

Neuer Telefonansagedienst der Kammergeschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat einen telefonischen Ansagedienst auf ihrer zentralen Rufnummer (0951/98620-0) eingerichtet. Alle Anrufer werden je nach Anliegen gebeten, entweder eine bestimmte Nummer auf ihrem Telefon zu drücken, wodurch eine automatische Weiterleitung an die zuständige Sachbearbeiterin erfolgt, oder in der Leitung zu bleiben, sollte das Anliegen allgemeiner Natur sein. Dadurch sollen eingehende Anrufe besser kanalisiert und ohne Vermittlung durch eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle an der der richtigen Stelle landen. Für die Verzögerung, die mit dem rund einminütigen Ansagetext verbunden ist, wird um Verständnis gebeten.

Allen Kolleginnen und Kollegen wird im Übrigen empfohlen, sich vor ihrem Anruf auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ über die für ihr Begehren zuständige Mitarbeiterin zu erkundigen und diese dann unmittelbar auf ihrer Durchwahl zu kontaktieren (die Durchwahlnummern sind ebenfalls veröffentlicht). Auf diese Weise kann der Ansagedienst umgangen werden.

 

Neuwahl des Vorstands und des Präsidiums der RAK Bamberg

Im Zeitraum vom 28.03. bis 29.04.2022 fand die Neuwahl von elf Vorstandsmitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Nach Auszählung der gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss fest, dass folgende Bewerber:innen gewählt wurden:

  • Landgerichtsbezirk Aschaffenburg: Rechtsanwalt Thomas Fertig (Goldbach), Rechtsanwalt Dr. Thomas Rothaug (Obernburg) und Rechtsanwalt André Zöller (Aschaffenburg)
  • Landgerichtsbezirk Bamberg: Rechtsanwältin Elisabeth Geheeb (Bamberg) und Rechtsanwalt Oliver Leuteritz (Bamberg)
  • Landgerichtsbezirk Bayreuth: Rechtsanwältin Dr. Barbara Széchényi (Bayreuth) und Rechtsanwältin Ilona Treibert (Bayreuth)
  • Landgerichtsbezirk Coburg: Rechtsanwalt Frank Zeitner (Coburg)
  • Landgerichtsbezirk Schweinfurt: Rechtsanwalt Jürgen Scholl (Schweinfurt) und Rechtsanwalt Thomas Wolfrum (Schweinfurt)
  • Landgerichtsbezirk Würzburg: Rechtsanwältin Julia Wrba (Würzburg)

Einzelheiten zum Wahlergebnis sind im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2022 veröffentlicht. Die Zusammensetzung des neuen Vorstands finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstand/.

In seiner konstituierenden Sitzung am 13.05.2022 hat der Vorstand das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg neu gewählt. Alle Mitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Die Zusammensetzung des Präsidiums finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/praesidium/.

Schließlich wurden auch die Vorstandsabteilungen neu besetzt. Einzelheiten sind der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen/ zu entnehmen.

Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts – große BRAO-Reform tritt am 01.08.2022 in Kraft

Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021 in Kraft. Für die Anwaltschaft von besonderem Interesse im Zuge dieser sog. „großen BRAO-Reform“ ist dessen Artikel 1, mit dem die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor allem im Bereich der beruflichen Zusammenarbeit (§§ 59b ff. BRAO) neu geregelt und das anwaltliche Gesellschaftsrecht durch Einführung von Berufsausübungsgesellschaften einschließlich der Einrichtung von elektronischen Gesellschaftspostfächern (§ 31b BRAO) wesentlich geändert wurde.

Anpassungen im Hinblick auf das beA für Berufsausübungsgesellschaften erfolgten durch Artikel 2 in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung (RAVPV). Zudem wurden diverse Verfahrensordnungen geändert, namentlich die Zivilprozessordnung (Artikel 13 des Gesetzes), die Strafprozessordnung (Artikel 15 des Gesetzes), das Arbeitsgerichtsgesetz (Artikel 18 des Gesetzes), das Sozialgerichtsgesetz (Artikel 19 des Gesetzes), die Verwaltungsgerichtsordnung (Artikel 20 des Gesetzes) und die Finanzgerichtsordnung (Artikel 21 des Gesetzes).

Einen Überblick über die Neuerungen finden Sie in einem Beitrag im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Juni 2022, der auch nachfolgend zum Download bereit steht.

Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts große BRAOReform tritt am 01.08.2022 in Kraft

Dort erfahren Sie auch, welcher Handlungsbedarf für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besteht, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften.