Erhöhung des Mindestlohnes und der Verdienstobergrenze für Minijobs ab 01.10.2022

Im Newsletter von Juni 2022 wurde bereits darauf hingwiesen, dass der gesetzliche Mindestlohn mit Wirkung ab 01.10.2022 auf 12,00 € pro Stunde angehoben wird. Die monatliche Vergütungsuntergrenze beläuft sich dann bei einer 40-Stunden-Woche auf 2.080,00 € brutto. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, diese Vorgabe bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen.

Auch die Verdienstobergrenze für Minijobs wird ab Oktober 2022 steigen, nämlich von derzeit 450,00 € auf 520,00 € pro Monat. Bei Zahlung des Mindestlohns von 12,00 € können damit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden. Die Minijob-Obergrenze darf innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Minijobber dürfen in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze, also 1.040,00 € (jährlich 7.280,00 €), verdienen.

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html.