Haftverbüßung von Ausländern im Heimatstaat

Flexible Ausbildungswege in der Berufsbildung

Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen

Zweites Justizmodernisierungsgesetz

Herbstkonferenz der Justizminister

Stellungnahme der BRAK zur Verordnung für Insolvenzverwaltervergütung

Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Opferentschädigung bei Gewalttaten

Konsultationsverfahren der EU-Kommission zum Europäischen Leistungspunktesystem für den Bereich der beruflichen Bildung

Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken e.V.

Deutscher Anwaltverlag und juris starten Deutsches Anwaltportal

Nationaler Integrationsplan

Anhörung zu Antiterrorgesetzen

Unternehmenssteuerreform

Novellierung der Verbraucherinsolvenz

Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Jahressteuergesetz 2007

Obligatorisches Mahnverfahren

Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister verkündet

Erbrechtsberatung durch Bank verstößt gegen Rechtsberatungsgesetz

Entwurf über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Gesetzesantrag zur Effektivierung des Strafverfahrens

Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEStEG)

Ausbildungsplatzabgabe

Rechtsdienstleistungsgesetz

Haftverbüßung von Ausländern im Heimatstaat

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 24.11.2006 das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen passieren lassen. Künftig können verurteilte ausländische Straftäter auch ohne ihre Zustimmung für die Haft in ihr Heimatland überstellt werden, wenn gegen sie eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung vorliegt. Von den Änderungen erhofft man sich unter anderem Entlastung des deutschen Strafvollzugs.

Flexible Ausbildungswege in der Berufsbildung

BRAK Logo[BRAK] In einem von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebenen Gutachten zur beruflichen Bildung plädieren die Autoren für eine grundlegende Umgestaltung der beruflichen Bildung in Form eines Modulsystems. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zeigte sich die Bundesregierung grundsätzlich offen für eine Umgestaltung. Jedoch ist noch keine abschließende Bewertung der Ausgestaltung und Form der Erprobung vorgenommen worden.

Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen beschlossen, mit dem Real Estate Investment Trusts (REIT) in Deutschland eingeführt und ein börsennotiertes Immobilienanlageprodukt geschaffen werden sollen. Der deutsche REIT soll als in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft ausgestaltet werden. Die REITs sollen einem breiten Anlegerkreis zugänglich sein, indem der Streubesitz durch eine dauerhafte Quote von 15 % gesichert wird. Die AG soll von der Körper- und Gewerbesteuer befreit sein, solange sie sich auf ihre Haupttätigkeit, den Erwerb, Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien, beschränkt. Die Besteuerung erfolgt damit nach Ausschüttung der Erträge direkt beim Anleger. Die Beteiligung eines jeden Aktionärs muss unter 10 % liegen (Höchstbeteiligungsklausel).

Zweites Justizmodernisierungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Das Zweite Justizmodernisierungsgesetz wurde Ende November vom Bundestag verabschiedet. Das neue Gesetz soll mit zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung des Verfahrensrechts in nahezu allen Bereichen der Justiz, insbesondere zur Steigerung der Zügigkeit und Kostengünstigkeit beitragen. Unter anderem ist vorgesehen, künftig Streitverkündungen gegenüber dem Gericht und Sachverständigen auszuschließen, Mahnanträge, die durch Rechtsanwälte eingereicht werden, ausschließlich in maschinell lesbarer Form zuzulassen, und einen besonderen Wiederaufnahmegrund beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuzulassen. Im Strafrecht soll es künftig eine Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt geben. Außerdem wird durch einen neuen § 43 III StPO klargestellt, dass in den Fällen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Haft- und Unterbringungsbefehle „wiederaufleben“. (vgl. Stellungnahme der BRAK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz [Zivilrecht u. a.]; Stellungnahme der BRAK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz [Strafrecht und Nebengesetze]

Herbstkonferenz der Justizminister

BRAK Logo[BRAK] Die Herbstkonferenz der Justizminister hat sich auf ihrer Sitzung Ende November in Brüssel im Schwerpunkt mit dem Europarecht befasst. So ging es unter anderem um die Einführung von Mehrheitsentscheidungen im Strafrecht auf Europäischer Ebene, um die Einführung einer grenzüberschreitenden Bewährungsüberwachung sowie um ein künftiges Europäisches Vertragsrecht und ein künftiges Europäisches Güterrecht. Im Bereich der nationalen Rechtspolitik diskutierten die Justizminister und Justizministerinnen unter anderem über mögliche familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. Sie forderten die Bundesministerin der Justiz auf, möglichst rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dem Familienrichter bei einer Gefährdung des Kindeswohls mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf Eltern und Kinder zu geben. (Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizminister 2006)

Stellungnahme der BRAK zur Verordnung für Insolvenzverwaltervergütung

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung abgegeben. Der Verordnungsentwurf sieht Änderungen bei der Berücksichtigung von mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenständen bei der Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung vor. Die BRAK stimmt in ihrer Stellungnahme den meisten Vorschlägen grundsätzlich zu, schlägt jedoch vor, die Nichtberücksichtung von Vermögensgegenständen, die der Schuldner auf Grund von Gebrauchsüberlassungsverträgen nutzt, auf nichtbewegliche Vermögensgüter zu beschränken.

Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Opferentschädigung bei Gewalttaten

BRAK Logo[BRAK] Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Opferentschädigung bei Gewalttaten im Bundestag eingebracht. Darin geht es darum, vom bisherigen Territorialprinzip abzurücken und einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz auch dann zu gewähren, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde. Außerdem sollen künftig auch ausländische Opfer einer Straftat entschädigt werden, wenn sie sich vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben, als die Straftat passierte und sie mit dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen beziehungsweise deutschen Staatsangehörigen bis zum dritten Grad verwandt sind (direkte oder Seitenlinie). Darüber hinaus sollen im Opferentschädigungsgesetz Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden.

Konsultationsverfahren der EU-Kommission zum Europäischen Leistungspunktesystem für den Bereich der beruflichen Bildung

BRAK Logo[BRAK] Die EU-Kommission hat am 15.11.2006 das Konsultationsverfahren zum europäischen Leistungspunktesystem für den Bereich der beruflichen Bildung (ECVET) gestartet. Mit diesem Vorschlag würde ein Konzept für die Gestaltung eines Leistungspunktesystems zur Übertragung, Akkumulierung und Anerkennung von Lernleistungen im Bereich der Berufsbildung sowie seine Umsetzung formuliert. Ziel sei es, ein System zu etablieren, das es ermöglicht, im Ausland erworbene Lernleistungen übertragbar und akkumulierbar zu machen. Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Bildungsbereichen sowie die Anerkennung informellen Lernens verbessert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wirkte in der Expertenarbeitsgruppe der EU-Kommission mit. Aus seiner Sicht beschreibe das Konsultationsdokument die wichtigsten Grundsätze, Verfahren und Instrumente eines kohärenten und praxisorientierten EC-VET-Systems, das unmittelbar der Förderung transnationaler Mobilität in der beruflichen Bildung dienen soll und mittelbar auch zur Verbesserung von horizontaler und vertikaler Mobilität auf nationaler Ebene beitragen könne. Im Fordergrund stehe die sugsessive freiwillige Implementierung in den Mitgliedstaaten sowie die Erprobung und Weiterentwicklung des vorgeschlagenen Konzeptes in der praktischen Anwendung.

Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken e.V.

Die juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken e.V. veranstaltet am 28. November 2006, 18.00 Uhr im Spiegelsaal der Harmonie in Bamberg, Schillerplatz 1, eine Podiumsdiskussion zum Thema „Patientenverfügung und passive Sterbehilfe – medizinische und juristische Betreuung am Ende des Lebens“.

Zu diesem Thema werden diskutieren:

– Frau Christine Denzer-Labisch, Psychotherapeutin, Hospiz-Akademie, Bamberg

– Herr Prof. Dr. theol. Volker Eid, Bamberg

– Herr Prof. Michael Heesen, Sozialstiftung Bamberg

– Herr Notar Dr. Hans-Dieter Kutter, Schweinfurt

– Herr Generalstaatsanwalt Dr. Heinz Wabnitz, Bamberg

Die Moderation übernimmt der Präsident des Oberlandesgerichts, Herr Michael Meisenberg. Zu dieser hochaktuellen Thematik, die jeden von uns berühren kann, sind auch Ihre Angehörigen, Verwandten und Bekannten sehr herzlich eingeladen. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion findet in der Historischen Bibliothek des Oberlandesgerichts, Wilhelmsplatz 1, ein Empfang statt, zu dem Sie mit Begleitung eingeladen sind. Aus organisatorischen Gründen wird um Mitteilung über Ihr Kommen gebeten:

Michael Meisenberg, Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Tel.: 0951 / 8331001, Fax: 0951 / 8331230, Michael.Meisenberg@olg-ba.bayern.de

Deutscher Anwaltverlag und juris starten Deutsches Anwaltportal

Der Deutsche Anwaltverlag (Bonn) und die juris GmbH (Saarbrücken) haben im Oktober das Deutsche Anwaltportal www.deutschesanwaltportal.de gestartet. Das neuartige Online-Angebot ist speziell auf die Anforderungen von Einzelanwälten und kleinen sowie mittleren Kanzleien zugeschnitten und bietet eine umfangreiche Verknüpfung digitalisierter Werke des Deutschen Anwaltverlags mit dem umfassenden Datenbestand von juris.

Nationaler Integrationsplan

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesjustizministerin eröffnete am 07.11.2006 die Gespräche der Arbeitsgruppe 4 „Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen“ für die Erarbeitung eines Nationalen Integrationsplanes. Wie auf dem Integrationsgipfel am 14.07.2006 beschlossen, wurden sechs Arbeitsgruppen gebildet, in denen Migrantinnen und Migranten maßgeblicher politischer und gesellschaftlicher Gruppierungen miteinander diskutieren zu Themen wie Bildung, Sprachförderung, Weiterentwicklung der Integrationskurse bis zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit.

Anhörung zu Antiterrorgesetzen

BRAK Logo[BRAK] Am 6. November fand die Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und Anträgen der Opposition zur „Anti-Terror-Datei“ und zum „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ statt. Im Fokus der Diskussion standen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (BT-Drs. 16/2950) und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 16/2921). Diskutiert wurden dazu ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Antiterrordateien und Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendienst“ (BT-Drs. 16/2071), ein Antrag der Linksfraktion zur „Erhaltung des Trennungsgebotes durch Nicht-Einrichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten“ (BT-Drs. 16/2624), ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur „Beibehaltung der zeitlichen Befristung und zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Betroffenen bei den Antiterrorgesetzen“ (BT-Drs. 16/2081) und zur „besseren Evaluierung der Antiterrorgesetze“ (BT-Drs. 16/2072) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Forderung, die „Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes präziser zu gestalten“ (BT-Drs. 16/2671). Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie im Internet.

Unternehmenssteuerreform

BRAK Logo[BRAK] Am 02.11.2006 hat die Arbeitsgruppe „Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland“ einen Reformentwurf vorgelegt. Die Eckpunkte hierzu gehen aus den Details der wachstumsorientierten Unternehmensteuerreform für Deutschland hervor. Das BMF stellte weitere Informationen zu Funktionsverlagerungen, zum Mantelkauf gem. § 8 Abs. 4 KStG, zur Wertpapierleihe und zu den ökonomischen Aspekten der steuerlichen Behandlung von Finanzierungsaufwendungen zur Verfügung. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BMF-Pressemitteilung 133/2006 v. 02.11.2006

Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

BRAK Logo[BRAK] Das Bundesministerium der Justiz hat am 02.11.2006 den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vorgelegt. Ziel des Verordnungsentwurfes ist es, Unsicherheiten bezüglich der Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auszuräumen und diesbezüglich eine Klarstellung in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu erreichen. Das Bundesministerium der Justiz möchte mit diesem Entwurf die Sanierungschancen für erhaltenswerte Unternehmen und deren Arbeitnehmer in dem bisher üblichen Umfang sichern. Die Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung war auch Gegenstand der Rede der Bundesjustizministerin beim 1. Insolvenzverwalterkongress in Potsdam am 02.11.2006.

Jahressteuergesetz 2007

BRAK Logo[BRAK] Am 08.11.2006 hat der Finanzausschuss des Bundestages den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2007 (BT-Drs. 16/2712, BT-Drs. 16/3036) in geänderter Fassung angenommen. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf bedeutet der Verzicht auf die Regelung, die Steuerschulden eines Schuldners nach Eröffnung der Insolvenz als Masseverbindlichkeiten zu behandeln. In dem Gesetzentwurf ist weiter vorgesehen, die Verlustverrechnungsbeschränkung im Paragrafen 15b des Einkommensteuergesetzes auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen auszudehnen, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. (Vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/2928) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/2735).

Obligatorisches Mahnverfahren

BRAK Logo[BRAK] Die 77. Konferenz der JuMiKo hatte am 01./02.06 in Erlangen beschlossen, im Rahmen einer Länderabfrage zu prüfen, ob durch ein obligatorisches Mahnverfahren für Zahlungsklagen der hohe Anteil der Erledigungen durch Anerkenntnis- und Versäumnisurteil reduziert werden kann (Beschluss zu TOP I.3). Die BRAK hat zu diesem Beschluss Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 34/2006). Sie rät dringend davon ab, ein obligatorisches Mahnverfahren einzuführen. Bereits jetzt existiert mit dem schriftlichen Vorverfahren nach § 276 ZPO eine außerordentlich effektive und erfolgreiche Möglichkeit, streitige Verfahren zu beenden. Durch die Einführung eines obligatorischen Mahnverfahrens hätte der zahlungsunfähige Schuldner die Möglichkeit, das Verfahren in die Länge zu ziehen. In den Fällen, in denen Widerspruch eingelegt wird, würde das obligatorische Mahnverfahren weiterhin sowohl eine Belastung für die Justiz als auch für die Anwaltschaft darstellen.

Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung hat im März 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/887) vorgelegt. Dieser sieht vor, Verfahren in Wohnungseigentumssachen künftig nicht mehr nach dem FGG, sondern nach den Vorschriften der ZPO durchzuführen. Erstinstanzlich soll das Amtsgericht, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht und letztinstanzlich der Bundesgerichtshof zuständig sein. Um den BGH nicht zu sehr zu belasten, soll die Nichtzulassungsbeschwerde für eine Übergangszeit von fünf Jahren ausgeschlossen sein. Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme Nr. 33/2006, dass Verfahren in WEG-Sachen nach den Vorschriften der ZPO durchgeführt werden sollen, da hierdurch der Beibringungsgrundsatz gestärkt wird. Kritisiert wird z. B. die Übertragung der Zuständigkeit für die Berufung auf das Oberlandesgericht. Um die Ortsnähe zu wahren, sollte für die Berufung das Landgericht zuständig sein.

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister verkündet

BRAK Logo[BRAK] Am 15.11.2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt am 01.01.2007 in Kraft. Die Gesetzesänderungen haben folgende Schwerpunkte: • Umstellung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters auf den elektronischen Betrieb, • Umstellung des elektronischen Bundesanzeigers für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse, • die Möglichkeit des online-Abrufs wesentlicher publikationspflichtiger Daten eines Unternehmens ab dem 01.01.2007 unter www.unternehmensregister.de.

Entwurf über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen

BRAK Logo[BRAK] Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen (BT-Drs. 16/2930) kann grundsätzlich auch Rechtsanwälte als so genannte Dienstleistungserbringer im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 VSchDG-E betreffen. Der Entwurf trägt einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (Nr. 2006/2004) über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) Rechnung. Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern kommen darüber hinaus als handelnde Behörde im Sinne eines „beauftragten Dritten“ nach § 7 VSchDG-E in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG in Betracht. Die Befugnisse der zuständigen Behörden sind in § 5 VSchDG-E geregelt. Die zuständigen Behörden treffen die notwendigen Maßnahmen, die zur Feststellung, Beseitigung oder Verhütung künftiger innergemeinschaftlicher Verstöße gegen Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen (hier kommen für Rechtsanwälte in erster Linie Verstöße gegen das UWG in Betracht) erforderlich sind. Insbesondere § 5 Abs. 2 VSchDG-E sieht in diesem Zusammenhang sehr weit reichende Eingriffsbefugnisse vor. So sind dort sowohl ein Einsichtsrecht als auch ein besonderes Betretensrecht vorgesehen, ohne dass im Gesetz nähere Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit eines möglichen Eingriffs in die Verschwiegenheitspflicht, das Zeugnisverweigerungsrecht und die Beschlagnahmefreiheit des Rechtsanwalts geregelt sind. Dies hat die BRAK zum Anlass genommen, in zwei Stellungnahmen die Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages sowie den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu bitten, sich dafür einzusetzen, dass den besonderen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in anwaltliche Rechte und Privilegien hinreichend Rechnung getragen wird.

Gesetzesantrag zur Effektivierung des Strafverfahrens

minibrak1.jpg[BRAK] Am 22.09.2006 wurde der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen zum Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens (BR-Drs. 660/06) im Bundesrat vorgestellt. Er enthält Änderungen der StPO, des GVG und des OWiG. Änderungen sind sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung, im Rechtsmittelverfahren, in der Strafvollstreckung und im Ordnungswidrigkeitenverfahren geplant. Das BMJ hat in seiner Pressemitteilung v. 22.09.2006 die Pläne der fünf Bundesländer abgelehnt. Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung beschlossen, den Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, u.a. zum Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens (BR-Drs. 660/06) – aufgrund der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 660/1/06) – beim Bundestag einzubringen (BR-Drs. 660/06 (Beschluss)).

Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEStEG)

BRAK Logo[BRAK]  Der Bundesrat beschloss am 22.09.06 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften – SEStEG (BR-Drs 542/06). In der Stellungnahme des Bundesrates BR-Drs 542/06 (Beschluss) übernimmt dieser sowohl den Antrag Bayerns (BR-Drs 542/2/06) als auch die Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses (BR-Drs 542/1/06) zum Gesetzentwurf. Der Bundesrat steht damit dem Gesetzgebungsvorhaben sehr kritisch gegenüber und fordert zahlreiche Änderungen.

Am 18.10.2006 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Genossenschaft (BT-Drs. 16/2710). Dabei ist eine „Sofortbesteuerung“ von aufgedeckten betrieblichen stillen Reserven bei Unternehmen, die ihren Sitz ins Ausland verlagern, auf die überwiegende Kritik der Sachverständigen gestoßen. Die Liste der Stellungnahmen finden Sie hier.

Ausbildungsplatzabgabe

BRAK Logo[BRAK] Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BT-Drs. 16/2540) in den Bundestag eingebracht. Sie schlägt vor, eine Ausbildungsplatzabgabe einzuführen. Einen Gegenpol zu dem Antrag stellt die Pressenachricht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 11.10.2006 und der Partner des Ausbildungspaktes dar. Danach seien in Industrie und Handel sowie im Handwerk mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Unter dem Motto „Ausbildung geht vor Übernahme“ rief der Bundesverband der Freien Berufe in der BFB-Pressemitteilung v. 16.10.2006 gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung zu einer höheren Ausbildungsbereitschaft der Freiberufler auf.

Rechtsdienstleistungsgesetz

Aufgrund der geplanten Änderungen zum Rechtsdienstleistungsgesetz und den damit zusammenhängenden Gefahren für den Verbraucherschutz haben sich die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern in einem gemeinsamen Schreiben an die anwaltlichen Bundestagsabgeordneten aus Bayern sowie an die Mitglieder des Rechtsausschusses im Bundestag gewandt, um erneut auf einzelne Kritikpunkte des Gesetzesentwurfes hinzuweisen.