[BRAK] Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen beschlossen, mit dem Real Estate Investment Trusts (REIT) in Deutschland eingeführt und ein börsennotiertes Immobilienanlageprodukt geschaffen werden sollen. Der deutsche REIT soll als in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft ausgestaltet werden. Die REITs sollen einem breiten Anlegerkreis zugänglich sein, indem der Streubesitz durch eine dauerhafte Quote von 15 % gesichert wird. Die AG soll von der Körper- und Gewerbesteuer befreit sein, solange sie sich auf ihre Haupttätigkeit, den Erwerb, Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien, beschränkt. Die Besteuerung erfolgt damit nach Ausschüttung der Erträge direkt beim Anleger. Die Beteiligung eines jeden Aktionärs muss unter 10 % liegen (Höchstbeteiligungsklausel).