[BRAK] Am 6. November fand die Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und Anträgen der Opposition zur „Anti-Terror-Datei“ und zum „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ statt. Im Fokus der Diskussion standen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (BT-Drs. 16/2950) und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 16/2921). Diskutiert wurden dazu ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Antiterrordateien und Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendienst“ (BT-Drs. 16/2071), ein Antrag der Linksfraktion zur „Erhaltung des Trennungsgebotes durch Nicht-Einrichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten“ (BT-Drs. 16/2624), ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur „Beibehaltung der zeitlichen Befristung und zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Betroffenen bei den Antiterrorgesetzen“ (BT-Drs. 16/2081) und zur „besseren Evaluierung der Antiterrorgesetze“ (BT-Drs. 16/2072) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Forderung, die „Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes präziser zu gestalten“ (BT-Drs. 16/2671). Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie im Internet.