[BRAK] Das Bundesministerium der Justiz hat am 02.11.2006 den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vorgelegt. Ziel des Verordnungsentwurfes ist es, Unsicherheiten bezüglich der Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auszuräumen und diesbezüglich eine Klarstellung in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu erreichen. Das Bundesministerium der Justiz möchte mit diesem Entwurf die Sanierungschancen für erhaltenswerte Unternehmen und deren Arbeitnehmer in dem bisher üblichen Umfang sichern. Die Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung war auch Gegenstand der Rede der Bundesjustizministerin beim 1. Insolvenzverwalterkongress in Potsdam am 02.11.2006.