[BRAK] Die 77. Konferenz der JuMiKo hatte am 01./02.06 in Erlangen beschlossen, im Rahmen einer Länderabfrage zu prüfen, ob durch ein obligatorisches Mahnverfahren für Zahlungsklagen der hohe Anteil der Erledigungen durch Anerkenntnis- und Versäumnisurteil reduziert werden kann (Beschluss zu TOP I.3). Die BRAK hat zu diesem Beschluss Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 34/2006). Sie rät dringend davon ab, ein obligatorisches Mahnverfahren einzuführen. Bereits jetzt existiert mit dem schriftlichen Vorverfahren nach § 276 ZPO eine außerordentlich effektive und erfolgreiche Möglichkeit, streitige Verfahren zu beenden. Durch die Einführung eines obligatorischen Mahnverfahrens hätte der zahlungsunfähige Schuldner die Möglichkeit, das Verfahren in die Länge zu ziehen. In den Fällen, in denen Widerspruch eingelegt wird, würde das obligatorische Mahnverfahren weiterhin sowohl eine Belastung für die Justiz als auch für die Anwaltschaft darstellen.