Haftverbüßung von Ausländern im Heimatstaat

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 24.11.2006 das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen passieren lassen. Künftig können verurteilte ausländische Straftäter auch ohne ihre Zustimmung für die Haft in ihr Heimatland überstellt werden, wenn gegen sie eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung vorliegt. Von den Änderungen erhofft man sich unter anderem Entlastung des deutschen Strafvollzugs.