Gesetzesantrag zur Effektivierung des Strafverfahrens

minibrak1.jpg[BRAK] Am 22.09.2006 wurde der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen zum Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens (BR-Drs. 660/06) im Bundesrat vorgestellt. Er enthält Änderungen der StPO, des GVG und des OWiG. Änderungen sind sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung, im Rechtsmittelverfahren, in der Strafvollstreckung und im Ordnungswidrigkeitenverfahren geplant. Das BMJ hat in seiner Pressemitteilung v. 22.09.2006 die Pläne der fünf Bundesländer abgelehnt. Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung beschlossen, den Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, u.a. zum Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens (BR-Drs. 660/06) – aufgrund der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 660/1/06) – beim Bundestag einzubringen (BR-Drs. 660/06 (Beschluss)).