Am Freitag, 05.07.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Kreisverband Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Medizin- und Sozialversicherungsrecht an. Sie findet von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt und richtet sich sowohl an Rechtsanwälte als auch an Ärzte.
Referent ist Michael Phieler, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive der einschlägigen Nebengesetze und des SGG und ist auf diesen Gebieten seit vielen Jahren als Seminar- und Tagungsleiter tätig.
Nähere Informationen zum Inhalt seines Vortrags und zur Veranstaltung im Allgemeinen entnehmen Sie bitte der
Am Donnerstag, 25.07.2019, bietet der RENO Franken e.V. eine Fortbildungsveranstaltung zur Vermögensauskunft an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Harald Minisini aus München, geprüfter Rechtsfachwirt und langjähriger Dozent für verschiedene Seminaranbieter, insbesondere in den Bereichen Zwangsvollstreckung sowie Insolvenz- und Zivilprozessrecht.
beschlossen, mit dem unter anderem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geändert werden soll (Artikel 1 BBiMoG). Wie schon im Referentenentwurf vom 18.12.2018 vorgesehen ist mit Wirkung ab 01.01.2020 die Einführung einer Lohnuntergrenze auch für Auszubildende beabsichtigt. Diese soll sich nach § 17 BBiG-E im ersten Lehrjahr auf 515,00 € pro Monat belaufen; im zweiten, dritten und ggf. vierten Ausbildungsjahr sind Steigerungen von 18 % (608,00 €), 35 % (695,00 €) bzw. 40 % (721,00 €) geplant. Zudem soll die Mindestausbildungsvergütung in den folgenden Jahren regelmäßig angehoben werden – ab 01.01.2021 auf 550,00 €, ab 01.01.2022 auf 585,00 € und ab 01.01.2023 auf 620,00 €, jeweils im ersten Lehrjahr. Die ursprüngliche Idee einer Koppelung an die BAföG-Sätze wurde nicht in den Gesetzentwurf übernommen.
Anzuwenden sind die neuen Beträge auf alle Ausbildungsverhältnisse, die ab 01.01.2020 abgeschlossen werden (§ 106 Abs. 1 BBiG-E). Sie gelten nur dann nicht, wenn durch Tarifvertrag geringere Ausbildungsvergütungen vereinbart sind. Weil im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten eine tarifliche Regelung allerding nicht existiert, werden alle Kolleginnen und Kollegen schon jetzt um erhöhte Aufmerksamkeit beim Abschluss neuer Ausbildungsverträge gebeten.
Weitere Änderungen soll es insbesondere im Bereich der Teilzeitberufsausbildung (§ 7a BBiG-E) und der beruflichen Fortbildung (§§ 53 ff. BBiG-E) geben, bei der die Einführung von drei Fortbildungsstufen geplant ist. Aus dem Geprüften Rechtsfachwirt wird künftig als zweite Stufe der „Bachelor Professional“ (§ 53c BBiG-E), wobei die Bezeichnung „Geprüfter Rechtsfachwirt“ neben der neuen Bezeichnung bestehen bleiben kann. Die andere Stufen sind die/der „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“ (erste Stufe, § 53b BBiG-E) und der „Master Professional“ (dritte Stufe, § 53d BBiG-E).
Wir werden zu gegebener Zeit über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens berichten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den Berufsbildungsbericht 2019 vorgelegt. Danach wurden im Ausbildungsjahr 2017/2018 rund 1,4 % mehr Ausbildungsverträge (+ 10.300 Verträge) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum abgeschlossen und insgesamt 16.800 Ausbildungsstellen mehr angeboten.
Gegensätzlich ist allerdings die Entwicklung im Ausbildungsberuf der Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Dort ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vorjahr (4.524) mit 4.222 erneut (um 7 %) gesunken – bei den Rechtsanwaltsfachangestellten von 3.340 auf 3.113. Lediglich in acht Kammerbezirken stieg die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge, während die übrigen Kammern zum Teil deutliche Rückgänge von bis zu 32 % zu verzeichnen hatten.
Unter www.alles-fuer-renos.de steht für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNos) ein neuartiges Informationsangebot kostenfrei zur Verfügung. Dabei werden die nutzwertigen Inhalte in unterhaltsamer Form präsentiert und durch Service-Angebote, praktische Arbeitshilfen und Gewinnspiele ergänzt.
Die Anwaltskammer Bari (Italien) veranstaltet in Zusammenarbeit mit der italienischen Vereinigung Junger Anwälte (A.G. Avv.) das Austauschprojekt Advocatus für junge Anwälte, das vom 30.09. bis 25.10.2019 in Bari stattfinden wird. Es umfasst die Anwesenheit an der Internationalen Schule für italienisches, internationales und europäisches Recht sowie ein anschließendes Praktikum in einer der Kanzleien des Gerichtshofs von Bari.
Grundkenntnisse der italienischen Sprache und gute Kenntnisse der englischen Sprache sind erforderlich. Bewerbungen können bis 31.08.2019 an die E-Mail- Adresse advocatus.bari@gmail.com gerichtet werden. Weitere Einzelheiten finden Sie im beigefügten
Die Europäische Rechtsakademie Trier (ERA) und der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) richten zwei Wettbewerbe für junge Rechtsanwälte aus, die im September 2019 bzw. September 2020 starten und deren Finalrunden am 13.02. und 14.02.2020 bzw. 04.02. und 05.02.2021 stattfinden werden. In einem Teamwettstreit werden Teilnehmer aus verschiedenen EU-Ländern ihre Kenntnisse im EU-Recht anhand praktischer Fallbeispiele unter Beweis stellen.
Bewerbungen können für den ersten Wettbewerb vom 01.06. bis 01.09.2019 und für den zweiten Wettbewerb vom 01.05. bis 15.07.2020 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im
Der Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in seine siebente Runde. Der Wettbewerb wurde von der Soldan Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJFT), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ins Leben gerufen. Mit der wissenschaftlichen und organisatorischen Durchführung des Wettbewerbs wurde das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht unter Leitung von Prof. Dr. Christian Wolf in Hannover beauftragt.
Anhand eines fiktiven Falles wird ein deutsches (zivilrechtliches) Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden frühzeitig einen Einblick in die abwechslungsreiche Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu ermöglichen. Die mündlichen Verhandlungen „spielen“ vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts Hannover. Jeweils zwei Teams von Studierenden verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland treten in mehreren Verhandlungen als Kläger oder Beklagte auf. Zwei Juroren bewerten dabei die Plädoyers der Studierenden.
Zur erfolgreichen Durchführung des Wettbewerbs werden erfahrene Praktiker benötigt. Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet deshalb alle Kolleginnen und Kollegen um ihre Unterstützung, sowohl bei der Bewertung der von den Teams erstellten Schriftsätze als auch bei der Mitwirkung an den mündlichen Verhandlungen.
sowie den Internetseiten http://www.soldanmoot.de/ und https://de-de.facebook.com/SoldanMoot/. Für Fragen stehen Prof. Dr. Wolf und sein Team (info@soldanmoot.de) und die zuständige Geschäftsführerin der BRAK, Rechtsanwältin Kristina Trierweiler (trierweiler@brak.de), zur Verfügung.
Das Institut für Juristische Weiterbildung der FernUniversität Hagen bietet im Fernstudium den Masterstudiengang „Anwaltsrecht“ an. Er ermöglicht Studierenden in Ergänzung ihrer grundständigen juristischen Ausbildung eine wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung ihrer Kenntnisse im Hinblick auf die Aufnahme und Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit.
Einzelheiten zu Aufbau und Themen des Studiengangs können Sie dem
Am 26.04.2019 fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Dabei wurden zum Thema „elektronischer Rechtsverkehr – beA“ folgende Beschlüsse gefasst:
Die Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde in § 1 dahin geändert, dass die Umlage zukünftig von allen Kammermitgliedern zu bezahlen ist, also auch von solchen, die nicht im Gesamtverzeichnis eingetragen sind. Dies betrifft in erster Linie die Rechtsanwaltsgesellschaften (GmbHs), für welche die Bundesrechtsanwaltskammer zwar kein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet hat, aber dennoch Beiträge von den Regionalkammern verlangt.
Die Umlage für das Kalenderjahr 2020 wurde gemäß § 2 der Umlageordnung auf 65,00 € festgesetzt. Sie ist nach § 3 der Umlageordnung am ersten Werktag des neuen Jahres fällig, somit am Donnerstag, 02.01.2020. Es wird um Beachtung gebeten.
Ein ausführlicher Bericht zur Kammerversammlung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2019 enthalten sein.
Im Übrigen hat die BRAK um Entschuldigung für die beA-Ausfälle seit Dienstag vor Ostern gebeten, deren genaue Ursachen noch analysiert werden. Seit dem Aufspielen des Updates von letzter Woche würden keine Störungen mehr auftreten.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 01.04.2019 für das besondere elektronische Anwaltspostfach auf https://www.service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesrechtsanwaltskammer/2019/04/2859745.html ein förmliches Vergabeverfahren bekannt gemacht. Gegenstand der Ausschreibung sind vor allem Dienstleistungen zur Übernahme der bestehenden Software, Weiterentwicklung des Postfachs, Übernahme des Betriebs und Bereitstellung des Supports.
Anlass für das neue Vergabeverfahren ist der Ablauf der gegenwärtigen Dienstleistungsverträge zum 01.01.2020.
veröffentlicht. Zum Stichtag verzeichneten die regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.857 Mitglieder. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 0,31 %, wobei sich die Zahl der Anwälte insbesondere in den Großkammern erhöht hat. In den kleinen und mittleren Regionalkammern wie beispielsweise der RAK Bamberg ging die Mitgliederzahl demgegenüber zum Teil nicht unerheblich zurück.
Sehr deutlich war erneut die Zunahme bei den Syndikusrechtsanwälten: 2.864 Kolleginnen und Kollegen hatten eine Syndikuszulassung, im Vorjahr waren es 1.975. Doppelzulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gab es 14.012 (Vorjahr: 12.079).
Die überarbeitete Broschüre „BRAK-Information RVG“ mit Rechtsstand 15.03.2019 ist Ende März 2019 erschienen. Neben dem Gesetzestext des RVG enthält sie zahlreiche Tabellen zu den anwaltlichen und den gerichtlichen Gebühren, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG, Gebührentabelle, Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldsachen, Gerichtsgebührentabelle nach § 34 GKG/§ 28 FamGKG, Kostenrisikotabellen sowie ein Stichwortverzeichnis.
Die Broschüre wird mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Juni 2019 an alle Kammermitglieder verschickt werden. Zudem ist eine Bestellung zum Preis von 4,02 € (inkl. 7 % MwSt.) zzgl. Versandkosten bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter bestellungen@brak.de möglich.
Am Donnerstag, 11.07.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Der Abfindungsvergleich in der Regulierungspraxis“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr im Großen Saal des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Rechtsanwalt Herbert Lang, Abteilungsdirektor des Fachbereichs Schaden bei der Allianz Versicherungs-AG in München. Er wird sich insbesondere mit den Themen Wirksamkeit des Vergleichs, Umfang der Abfindung, Formulierung eines Vorbehalts, Aktivlegitimation des Geschädigten, Verjährungsfragen bei Abfindungen und Kapitalisierung von Ansprüchen befassen.
Am 28.06.2019 findet im Münchener Justizpalast im Rahmen der Initiative „Rechts- und Justizstandort Bayern“ die Fachtagung „Entschuldung durch Beratung“ statt. Sie wendet sich an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Schuldner- und Insolvenzberatung sowie aus Rechtspflege, Wirtschaft und Verbänden.
Anmeldungen können bis Ende Mai 2019 auf der Internetseite der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern unter www.lagoefw.de/news erfolgen.
Am 05.07. und 06.07.2019 veranstaltet die Universität Leipzig in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Tagung „Strafverfahren und Digitalisierung“. Sie widmet sich den verschiedenen Einflüssen der fortschreitenden Digitalisierung auf das Strafverfahren. ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis diskutieren Chancen und Herausforderungen der neuen technischen Möglichkeiten: erste Erfahrungen mit der elektronischen Akte, die Nutzung elektronischer Beweismittel oder die technische Aufzeichnung von Vernehmungen und Hauptverhandlungen.
Seit Kurzem sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer die Ergebnisse des STAR-Berichts 2018 für das Wirtschaftsjahr 2016 veröffentlicht. Er befasst sich mit der beruflichen und wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft und wurde aufgrund empirischer Erhebungen vom Institut für Freie Berufe (IFB) erstellt.
Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2019 – wir haben im Newsletter von März 2019 hierüber berichtet – läuft noch bis 12.05.2019. Zur Teilnahme klicken Sie bitte auf diesen Link.
Das Bundesamt für Justiz informiert mit nachstehenden Dokumenten über die Härteleistungen sowie Antragsvoraussetzungen zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe.