Beschlüsse der Kammerversammlung vom 26.04.2019

Am 26.04.2019 fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Dabei wurden zum Thema „elektronischer Rechtsverkehr – beA“ folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde in § 1 dahin geändert, dass die Umlage zukünftig von allen Kammermitgliedern zu bezahlen ist, also auch von solchen, die nicht im Gesamtverzeichnis eingetragen sind. Dies betrifft in erster Linie die Rechtsanwaltsgesellschaften (GmbHs), für welche die Bundesrechtsanwaltskammer zwar kein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet hat, aber dennoch Beiträge von den Regionalkammern verlangt.
  • Die Umlage für das Kalenderjahr 2020 wurde gemäß § 2 der Umlageordnung auf 65,00 € festgesetzt. Sie ist nach § 3 der Umlageordnung am ersten Werktag des neuen Jahres fällig, somit am Donnerstag, 02.01.2020. Es wird um Beachtung gebeten.

Ein ausführlicher Bericht zur Kammerversammlung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2019 enthalten sein.