Kleine Mitgliederstatistik zum 01.01.2019

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre

veröffentlicht. Zum Stichtag verzeichneten die regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.857 Mitglieder. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 0,31 %, wobei sich die Zahl der Anwälte insbesondere in den Großkammern erhöht hat. In den kleinen und mittleren Regionalkammern wie beispielsweise der RAK Bamberg ging die Mitgliederzahl demgegenüber zum Teil nicht unerheblich zurück.

Sehr deutlich war erneut die Zunahme bei den Syndikusrechtsanwälten: 2.864 Kolleginnen und Kollegen hatten eine Syndikuszulassung, im Vorjahr waren es 1.975. Doppelzulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gab es 14.012 (Vorjahr: 12.079).