Europäischer Tag der Justiz am 08.11.2018 in Bonn

Neue Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung

Neue Statistik zu den Freien Berufen

Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Fallbroschüre für Rechtsanwaltsfachangestellte 2018/2019

Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

BeA-Plattform wird wie geplant am 03.09.2018 wieder in Betrieb genommen

Nochmals zum beA-Fahrplan

Weitere Informationsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2018: Save the date!

Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland

Umfrage des IFB zur „Struktur der sozialen Sicherung von Rechtsanwälten in Deutschland“

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Bayerischer Exportpreis 2018

Erste Stufe zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems ist angelaufen

BeA kommt zurück: Der Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform steht

Zur Erinnerung: Neues Datenschutzrecht gilt seit 25.05.2018

Neue Ordnungen der RAK Bamberg ab 01.07.2018

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 16.04.2018

Europäischer Tag der Justiz am 08.11.2018 in Bonn

Am 08.11.2018 findet in Bonn der Europäische Tag der Justiz statt. Schwerpunkt dieser kostenfreien Fachveranstaltung zum internationalen Zivilrecht ist die grenzüberschreitende Unterhaltsdurchsetzung.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben und dem Flyer sowie der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Anmeldeschluss ist Freitag, 19.10.2018.

Neue Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Informationsblätter zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung unter anderem im Hinblick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen aktualisiert.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine erneute Abfrage bei den Regionalkammern nach den empfohlenen Ausbildungsvergütungen durchgeführt. Das Ergebnis können Sie der beigefügten Tabelle (Stand Juli 2018) entnehmen.

Die RAK Bamberg hat eine Empfehlung lediglich für das erste Ausbildungsjahr ausgesprochen, nämlich in Höhe von 450,00 €. Dieser Betrag liegt erheblich unter dem Bundesdurchschnitt, der sich mittlerweile auf etwa 556,00 € beläuft.

Unabhängig davon steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i.S.v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten. Auch in diesem Falle muss die Vergütung im zweiten und dritten Lehrjahr in angemessenem Umfang ansteigen, wobei einer Erhöhung von jeweils 10 % die Angemessenheit wohl nicht abgesprochen werden kann.

Fallbroschüre für Rechtsanwaltsfachangestellte 2018/2019

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat für Auszubildende im Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten die Fallbroschüre 2018/2019 veröffentlicht. Sie berücksichtigt vollständig den Stand der neuen ReNoPat-AusbV mit weiteren Übungen und Materialien unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen und Empfehlungen aus den Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung.

Der Preis pro Heft beträgt 8,00 € zzgl. 7 % MwSt. und Versandkosten. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der RAK Sachsen entnehmen.

BeA-Plattform wird wie geplant am 03.09.2018 wieder in Betrieb genommen

Entsprechend ihrem Fahrplan vom 27.06.2018 wird die Bundesrechtsanwaltskammer die beA-Plattform am 03.09.2018 wieder vollständig in Betrieb nehmen. Damit wird die Möglichkeit bestehen, sich anzumelden und Nachrichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu empfangen und zu versenden. Der hierfür erforderliche Download der neuen Client Security und eine eventuell noch notwendige Erstregistrierung können schon seit 04.07.2018 vorgenommen werden.

Eine andere Verfahrensweise, insbesondere eine erneute Verschiebung des beA-Starts, hatten die Präsidentinnen und Präsidenten der Regionalkammern trotz einer weiteren „betriebsbehindernden“ Schwachstelle – das Einspielen eines Sicherheitsupdates, das eine Schnittstelle zur EGVP-Software zur Justiz hat, kann bis 03.09.2018 nicht erfolgen – mehrheitlich abgelehnt. Diese soll in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt werden. Hierfür sprachen sich im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung 21 Rechtsanwaltskammern aus, 7 votierten dagegen.

Mit der Freischaltung des beA-Systems dürfte auch die passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO unverzüglich einsetzen. Eine vorherige Testphase oder Karenzzeit, in der die Nutzungspflicht noch nicht gilt, wird es wohl nicht geben. Obwohl sich die Bundesrechtsanwaltskammer, entsprechend dem Beschluss ihrer Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018, dafür eingesetzt hatte, fand diese Bitte beim Bundesjustizministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bislang kein Gehör.

Welche konkreten Maßnahmen im Hinblick auf den beA-Start ggf. noch zu  veranlassen sind, können Sie hier nachlesen.

Nochmals zum beA-Fahrplan

Im Newsletter von Juni 2018 und im Sonder-NL von Juli 2018 wurde der Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems, den die Präsidentenkonferenz am 27.06.2018 beschlossen hat, bereits vorgestellt. Hieran darf nochmals erinnert werden.

Schon seit 04.07.2018 besteht in einer ersten Stufe die Möglichkeit, die neue Client Security auf den Kanzleirechnern zu installieren und die Erstregistrierung am beA-System vorzunehmen. Ab 03.09.2018 wird das beA dann in einer zweiten Stufe auch nutzbar sein, so dass Nachrichten empfangen und versandt werden können (sollte die Firma secunet Security Networks AG zuvor die Beseitigung diverser Schwachstellen bestätigt haben).

Ob am 03.09.2018 auch die sog. passive Nutzungspflicht nach § 31a Abs. 6 BRAO wieder beginnen wird, ist noch offen. Die Bundesrechtsanwaltskammer bemüht sich derzeit darum, beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Aufschub von mindestens vier Wochen zu erreichen, um allen Postfachinhabern eine Testphase zu ermöglichen. Wir werden hierzu weiter berichten.

Auf ihrer Internetseite https://www.brak.de hat die BRAK weitere Informationen bereit gestellt. Insbesondere finden Sie dort Anleitungen zur Deinstallation der alten Client Security sowie zum Download der neuen Client Security und zur Erstregistrierung.

Weitere Informationsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Nachdem der Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems beschlossen wurde, hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Reihe ihrer Informationsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach wieder aufgenommen. Am 24.09., 10.10. und 21.11.2018 findet jeweils ein Seminar statt, in dem die Neuerungen des beA nach der Beseitigung diverser Schwachstellen vorgestellt werden. Referenten sind Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer und Dipl. Ing. Univ. Werner Jungbauer aus München.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die Mitte August an alle Kammermitglieder verschickt und auch auf der Kammer-Homepage zu finden sein wird. Bitte beachten Sie, dass auch eine Anmeldung vor Anmeldeschluss keine Garantie für eine Teilnahme bietet. Denn erfahrungsgemäß sind beA-Veranstaltungen schon innerhalb weniger Tage vollständig ausgebucht. Eine unverzügliche Anmeldung – nach Erhalt der Einladung! – ist daher ratsam.

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2018: Save the date!

Am Freitag,09.11.2018, und Samstag, 10.11.2018, wird im sächsischen Görlitz das 13. Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum stattfinden. Ausrichter sind auch in diesem Jahr die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer, wobei die sächsische RAK federführend die Organisation übernommen hat.

Generalthema ist „Der Rechtsanwalt als Wirtschaftsunternehmen“, zu dem Referenten aller beteiligter Kammern interessante Vorträge halten werden. Darüber hinaus ist wie immer ein umfangreiches Rahmenprogramm geplant.

Nähere Informationen können Sie der Einladung entnehmen, die in Kürze verschickt und auch ein Anmeldeformular enthalten wird. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland

Die Bundesrechtsanwaltskammer führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für die Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der All China Lawyers Association (ACLA) das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, das von der Robert Bosch Stiftung finanziert wird. Dabei tauschen sich die Teilnehmer über das Verständnis ihrer Rolle als Rechtsanwälte, die unterschiedlichen Rechtssysteme und die Rechtskulturen aus.

Die nächste Veranstaltung findet vom 02.12. bis 09.12.2018 in der chinesischen Provinz Guangxi (Nanning und Guilin) statt. Nähere Informationen können Sie der Ausschreibung entnehmen. Ihre Bewerbung inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben richten Sie bitte bis 31.08.2018 an die Bundesrechtsanwaltskammer, z. H. Frau Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto, Littenstraße 9, 10179 Berlin, E-Mail: domaschke@brak.de.

Umfrage des IFB zur „Struktur der sozialen Sicherung von Rechtsanwälten in Deutschland“

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) führt eine bundesweite Online-Befragung zur „Struktur der sozialen Sicherung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland“ durch.

Rechtsanwälte stellen, wie andere Freie Berufe, einen Sonderfall bezüglich der sozialen Sicherung dar, weil sie häufig im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit beruflich agieren und so komplett eigenständig für den Themenkomplex Soziale Sicherung sorgen müssen. Somit erfolgt die Information zu den vielfältigen Angeboten im Bereich Rente, Risikovorsorge usw. in Eigenverantwortung der Berufsträger, was zu einer sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Vorsorgevarianten führt.

Im Rahmen der vorgestellten Studie soll die Vorsorgestruktur von Rechtsanwälten in Deutschland erhoben werden. Dies wurde vom IFB bereits im Jahre 2008 erstmalig durchgeführt und soll nun, zehn Jahre später, vergleichend erneut erhoben werden. Dabei ist das IFB auf die Mithilfe der Anwaltschaft angewiesen, weshalb eine Befragung der Berufsträger erfolgt, die digital über den Link www.t1p.de/sicherung2018 stattfindet und rund10 bis 15 Minuten in Anspruch nimmt. Um rege Teilnahme wird gebeten.

Das Ergebnis der Vorgänger-Studie zum Thema „internationale Kooperationen bei Rechtsanwälten in Deutschland“ finden Sie in der beigefügten Mitteilung des IFB.

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:

Erste Stufe zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems ist angelaufen

Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in einer Presseerklärung vom 03.07.2018 mitgeteilt hat, sind seit heute die Installation der Client Security und die Erstregistrierung am beA-System wieder möglich. Zuvor hatte die Firma secunet Security Networks AG hinsichtlich der Beseitigung der in ihrem Gutachten vom 18.06.2018 unter Ziffern 3.5.4 und 5.4.1 benannten Schwachstellen grünes Licht gegeben.

Hinsichtlich der potenziellen Schwachstelle 3.5.4 teilte secunet mit, dass in der neuen Client Security (Stand: 02.07.2018) innerhalb der verwendeten Drittbibliotheken keine sicherheitsrelevanten Schwachstellen identifiziert wurden, die einem „Go live“ im Wege stehen. Unter der Betrachtung der Softwareaktualität kann aus Sicht von secunet die Client Security zum Download bereitgestellt werden.

Bezüglich der Schwachstelle 5.4.1 hat sich secunet durch ein zusätzliches Quelltext-Audit davon überzeugt, dass zu keiner Zeit Zugriff auf den Klartext der vertraulichen Nachrichtenanhänge bestand. Die Schwachstelle stellt nach Auffassung von secunet in dieser Form kein Hindernis mehr für eine Wiederinbetriebnahme des beA dar.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der secunet-Stellungnahme vom 02.07.2018. Umfassende Anleitungen zur Installation der Client Security und zur Erstregistrierung hat die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrem beA-Newsletter 11/2018 veröffentlicht. Einen Bericht der Rechtsanwaltskammer Bamberg zum Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems im Allgemeinen finden Sie im Newsletter von Juni 2018.

BeA kommt zurück: Der Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform steht

Am 18.06.2018 hat die mit der Sicherheitsüberprüfung des beA-Systems beauftragte Firma secunet Security Networks AG (Essen) ihr Abschlussgutachten vorgelegt. Dies hat die Bundesrechtsanwaltskammer zum Anlass genommen, für 27.06.2018 zu einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz einzuladen, in welcher der Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme des beA in einem zweistufigen Prozess wie folgt festgelegt wurde:

  • Ab 04.07.2018 wird in einer ersten Stufe die Möglichkeit bestehen, die Client Security herunterzuladen und die Erstregistrierung am beA-System vorzunehmen (letzteres ist dann entbehrlich, wenn das Postfach in der Vergangenheit schon freigeschaltet wurde). Voraussetzung hierfür ist, dass secunet bis dorthin die Beseitigung der in ihrem Gutachten unter Ziffern 3.5.4 und 5.4.1 benannten Schwachstellen bestätigt hat, soweit sie sich auf die Client Security beziehen.
  • Ab 03.09.2018 wird das beA in einer zweiten Stufe auch nutzbar sein, so dass Nachrichten empfangen und versandt werden können. Dies wiederum setzt voraus, dass auch die Beseitigung der Schwachstellen gemäß Ziffern 3.5.3, 3.6.1, 3.6.2, 3.6.3, 3.6.7, 3.6.9, 3.6.10, 3.6.12, 3.6.13, 4.5.1, 4.5.2, 4.5.3, 5.4.1 (soweit der Nachrichtenversand betroffen ist) und 5.4.2 des secunet-Gutachtens bestätigt ist.

Noch unklar ist, ob am 03.09.2018 auch die sog. passive Nutzungspflicht nach § 31a Abs. 6 BRAO wieder beginnen wird. Denn die Präsidentenkonferenz kam überein, dass sich die BRAK gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Justizministerien der Länder für die Einführung einer mindestens vierwöchigen Testphase nach Wiederinbetriebnahme des beA-Systems, in der die Nutzungspflicht noch nicht gelten soll, einsetzen wird. Wir werden hierzu weiter berichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Im BRAK-Magazin 3/2018 wurden zwischenzeitlich folgende Beiträge zum beA veröffentlicht:

Zur Erinnerung: Neues Datenschutzrecht gilt seit 25.05.2018

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass seit 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom 27.04.2016 anzuwenden ist. Gleichzeitig traten (zum allergrößten Teil) das nationale Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetz vom 30.06.2017, das in Art. 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält, sowie das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) vom 15.05.2018 in Kraft.

Weil sich die neuen Vorschriften erheblich auch auf die Tätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auswirken und sämtliche Anforderungen seit 25.05.2018 zwingend eingehalten werden müssen (Übergangsfristen sind nicht vorgesehen!), sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen, soweit noch nicht geschehen, intensiv damit befassen. Einen Überblick bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg auf ihrer Internetseite unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/datenschutz. Darüber hinaus haben zahlreiche Organisationen Hinweis- und Merkblätter veröffentlicht, unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz. Dort finden Sie beispielsweise eine Checkliste für Rechtsanwälte nebst Erläuterungen sowie FAQs zur DS-GVO und zum neuen BDSG.

Neue Ordnungen der RAK Bamberg ab 01.07.2018

Am 13.04.2018 hatte die Kammerversammlung den Erlass bzw. die Änderung diverser Ordnungen der RAK Bamberg beschlossen (hierzu wurde im Newsletter von April 2018 bereits berichtet), die nunmehr am 01.07.2018 in Kraft treten werden. Es handelt sich um

Alle Ordnungen finden Sie auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 16.04.2018

In ihrer sechsten Sitzung am 16.04.2018 hat die Satzungsversammlung die beigefügten Beschlüsse zur Änderung von §§ 2 und 3 BORA gefasst. Mit Schreiben vom 30.05.2018 hat das Bundesministerium der Justiz mitgeteilt, dass gegen deren Rechtmäßigkeit keine Bedenken bestehen. Die Beschlüsse treten deshalb nach Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen Heft 4/2018 am 01.11.2018 in Kraft.