Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2018

Wichtige Hinweise zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung

17. Ausbildungsmesse am 07.07.2018 in Bamberg

Fortbildungsveranstaltungen des Bayreuther Anwaltvereins

Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern

26. Bayerische Justizlaufmeisterschaft am 15.09.2018 in Aschaffenburg

Überprüfung der gespeicherten Kontaktdaten

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels zum neuen BRAK-Präsidenten gewählt

Neue Zulassungsabteilung der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Neues Datenschutzrecht gilt seit 25.05.2018

Informationsveranstaltungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in Bamberg und Würzburg

Neue Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

EGVP-Client weiterhin nutzbar

Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Neue Ausbildungsberater der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Berufsbildungsbericht 2018

Seminar des Centrums für Europarecht an der Universität Passau zur DS-GVO

Crashkurs Europarecht am 13.09. und 14.09.2018 in Passau

BRAK sucht Unterstützer für 6. Soldan Moot

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts

Pressemitteilungen der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Wichtige Hinweise zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung

Die neue ReNoPat-AusbV hat einige Änderungen hinsichtlich der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zur Folge.

Anders als nach altem Recht werden die Punkte und Noten der schriftlichen Prüfung nicht mehr in der Einladung zur mündlichen Prüfung enthalten sein. Denn zu diesem Zeitpunkt ist die Korrektur der schriftlichen Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Vielmehr teilen die Prüfungskommissionen erst am Ende der mündlichen Prüfung sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Einzelergebnisse mit. Eine Aussage über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung ist damit jedoch nicht verbunden!

Es werden auch keine Prüfungsbescheinigungen mehr ausgehändigt, weil das Gesamtergebnis der Prüfung erst noch vom Prüfungsausschuss festgestellt werden muss. Dies geschieht in einer gesonderten Notenkonferenz, die erst nach der mündlichen Ergänzungsprüfung Ende Juli stattfinden wird. Die Prüfungsbescheinigungen werden anschließend per Post an jeden Prüfungsteilnehmer versandt. Mit deren Eingang endet das Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 21 BBiG bzw.§ 26 Abs. 5 S. 3 PO – also nicht schon am Tag der mündlichen Prüfung!

Eine abweichende Handhabung erfolgt nur bei Ergänzungsprüflingen. Diese erhalten die Prüfungsbescheinigung weiterhin am Ende der mündlichen Prüfung, verbunden mit dem Antrag auf Teilnahme an der Ergänzungsprüfung (einschließlich der Wahl des Prüfungsfachs).

17. Ausbildungsmesse am 07.07.2018 in Bamberg

Am Samstag, 07.07.2018, findet von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Bamberger brose ARENA die 17. Ausbildungsmesse:BA statt. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein, mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.

Nähere Informationen können Sie der Internetseite des Veranstalters entnehmen.

Fortbildungsveranstaltungen des Bayreuther Anwaltvereins

Der Bayreuther Anwaltverein führt im zweiten Halbjahr 2018 mehrere Fortbildungsveranstaltungen durch. Einen Überblick finden Sie hier.

Im Einzelnen werden folgende Seminare angeboten:

Nähere Informationen können Sie den Einladungen entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthalten.

26. Bayerische Justizlaufmeisterschaft am 15.09.2018 in Aschaffenburg

Das Laufteam der Justiz in Aschaffenburg und der Gesundheitszirkel des Amtsgerichts Aschaffenburg laden auch in diesem Jahr zur Bayerischen Justizlaufmeisterschaft ein. Sie findet am Samstag, 15.09.2018, im Aschaffenburger Strietwald statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung. Anmeldeschluss ist Freitag, 31.08.2018.

Überprüfung der gespeicherten Kontaktdaten

Nach § 24 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 der Berufsordnung (BORA) hat jeder Rechtsanwalt dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert und unverzüglich die Begründung und den Wechsel der Anschrift seiner Kanzlei, Zweigstelle und Wohnung sowie seine jeweiligen Kommunikationsmittel nebst Nummern anzuzeigen. An die Erfüllung dieser Berufspflicht wird aus aktuellem Anlass erinnert.

Alle Kammermitglieder werden gebeten, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer gespeicherten Daten zu überprüfen und notwendige Änderungen der Kammergeschäftsstelle mitzuteilen. Dies gilt auch und in erster Linie für E-Mail-Adressen, die beispielsweise zur Versendung der Ankündigungsmail dieses Newsletters benötigt werden.

Ihre derzeit registrierten Daten finden Sie im Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer Bamberg bzw. im Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAV).

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels zum neuen BRAK-Präsidenten gewählt

Auf einer außerordentlichen Sitzung am 28.05.2018 wurde der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, zum neuen Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt. Er erhielt 22 von 26 Stimmen und löst am 14.09.2018 den amtierenden Präsidenten Ekkehart Schäfer ab, der sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen wird.

Dr. Wessels gehört seit 1994 dem Vorstand der Kammer Hamm an und wurde 2001 als Schatzmeister in das dortige Präsidium gewählt. Seit 2012 bekleidet er das Präsidentenamt der Regionalkammer. Im September 2015 wurde er Vizepräsident der BRAK, wo er für die Bereiche Anwaltsnotare, BORA und BRAO, das Deutsche Anwaltsinstitut, Familien- und Erbrecht, Verwaltungsrecht und Rechtsdienstleistungsgesetz zuständig ist.

Zum Nachfolger von Dr. Wessels und damit neuen Vizepräsidenten der BRAK wurde der Präsident der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Rechtsanwalt André Haug, bestimmt.

Neue Zulassungsabteilung der Rechtsanwaltskammer Bamberg

In seiner Sitzung vom 04.05.2018 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, wegen des erhöhten Arbeitsanfalls in der bisherigen Zulassungsabteilung V eine weitere Zulassungsabteilung zu errichten. Die neue Abteilung VI ist zuständig für Zulassungs- und Widerrufsangelegenheiten von Syndikusrechtsanwälten. Ihr gehören folgende Vorstandsmitglieder an: Rechtsanwalt Oliver Leuteritz (Bamberg) als Vorsitzender, Rechtsanwalt Georg Winkler (Bamberg) als stellvertretender Vorsitzender, Rechtsanwalt Thomas Fertig (Bürgstadt) als Schriftführer und Rechtsanwältin Wiebke Schneller (Würzburg), die am 13.04.2018 erstmals in den Kammervorstand gewählt wurde.

Die bisherige Abteilung V bleibt zuständig für Zulassungs- und Widerrufsangelegenheiten von niedergelassenen Rechtsanwälten sowie alle Fachanwaltsangelegenheiten. Mitglieder sind Rechtsanwalt Udo Kießwetter (Bamberg) als Vorsitzender, Rechtsanwältin Susanne Drehsen (Bamberg) als stellvertretende Vorsitzende , Rechtsanwältin Elisabeth Geheeb (Bamberg) als Schriftführerin und Rechtsanwalt Oliver Leuteritz (Bamberg).

Die Vermittlungsabteilung, zukünftig Abteilung VII, besteht aus Rechtsanwalt Peter Hilgarth (Mainaschaff) als Vorsitzendem, Rechtsanwalt Dr. Thomas Rothaug (Obernburg) als stellvertretendem Vorsitzenden und Rechtsanwältin Wiebke Schneller (Würzburg) als Schriftführerin.

Weitere Informationen zu allen Vorstandsabteilungen finden Sie unter http://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Neues Datenschutzrecht gilt seit 25.05.2018

Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ab 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom 27.04.2016 anzuwenden ist. Gleichzeitig traten (zum allergrößten Teil) das nationale Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetz vom 30.06.2017, das in Art. 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält, sowie das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) vom 26.04.2018 in Kraft.

Weil sich die neuen Vorschriften erheblich auch auf die Tätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auswirken und sämtliche Anforderungen seit 25.05.2018 zwingend eingehalten werden müssen (Übergangsfristen sind nicht vorgesehen!), sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen, soweit noch nicht geschehen, intensiv damit befassen. Einen Überblick bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg auf ihrer Internetseite unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/datenschutz. Darüber hinaus haben zahlreiche Organisationen Hinweis- und Merkblätter veröffentlicht, unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz. Dort finden Sie beispielsweise eine Checkliste für Rechtsanwälte zur DS-GVO nebst Erläuterungen und FAQs zur DS-GVO und zum neuen BDSG.

Auch der Newsletter und die Homepage der Rechtsanwaltskammer Bamberg wurden mit neuen Datenschutzerklärungen versehen. Diese können Sie wie folgt abrufen:

Informationsveranstaltungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in Bamberg und Würzburg

Achtung ausgebucht!!!

Im Hinblick auf die Neuregelung des Datenschutzes mit Wirkung ab 25.05.2018 bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (vorerst nicht für Kanzleimitarbeiter!) Informationsveranstaltungen in Bamberg und Würzburg an.

Die ersten Seminare am 11.06.2018 (in Bamberg) und 27.06.2018 (in Würzburg) sind aber schon ausgebucht, weshalb keine weiteren Anmeldungen mehr berücksichtigt werden können. Eine weitere Veranstaltung, bei der eine Teilnahme noch möglich ist, wird

  • am Dienstag, 24.07.2018, von 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr, in Bamberg, Bistumshaus St. Otto (großer Saal), Heinrichsdamm 32,

stattfinden. Referentin aller Veranstaltungen ist Rechtsanwältin Sabine Ecker, Leitende Beraterin Rechtsanwaltsmarkt der DATEV eG in Nürnberg.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung (zu den Seminaren vom 11.06. und 27.06.2018), die auch ein Anmeldeformular enthält. Bitte ändern Sie dort das Datum 11.06. in 24.07.2018 ab.

Neue Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Auf ihrer außerordentlichen Konferenz am 28.05.2018 haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der BRAK intensiv mit der aktuellen Situation des besonderen elektronischen Anwaltsposfachs befasst und dabei folgende Ergebnisse erzielt:

  • Eine Entscheidung über die Veröffentlichung des Quellcodes als Open Source wird bis zur Wiederinbetriebnahme des beA zurückgestellt, weil die Auswirkungen auf das gesamte System und die damit verbundenen Kosten derzeit nicht absehbar sind.
  • Alle das beA-System betreffenden Störungsmeldungen werden nach Umfang und Dauer in einer Datenbank dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Eine Dokumentation und Archivierung ist schon deshalb von Nöten, um den beA-Nutzern – etwa in Fällen von Wiedereinsetzungsanträgen – den Nachweis von Systemausfällen bzw. -störungen zu ermöglichen.

Über den Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform konnte noch nicht entschieden werden, weil das Gutachten der Firma secunet noch nicht vorlag. Dies soll jedoch in Kürze der Fall sein; am 04.06.2018 will sich das BRAK-Präsidium damit befassen. Anschließend wird auf einer weiteren Präsidentenkonferenz, mit deren Einberufung das Gutachten veröffentlicht wird, über die Freischaltung des beA beschlossen.

EGVP-Client weiterhin nutzbar

Der EGVP-Client, eine kostenlose Software der Justiz zum Versand und Empfang von Nachrichten im Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), wird weiterhin nutzbar bleiben. Eine Arbeitsgruppe der Justiz zur Koordination des elektronischen Rechtsverkehrs – die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz – beschloss in ihrer Sitzung am 16.05. und 17.05.2018, den EGVP-Bürgerclient einen Monat über die Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hinaus zur Verfügung zu stellen.

Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat die beigefügten Handlungshinweise (Stand April 2018) erarbeitet, in denen die wichtigsten Regelungen des Umsatzsteuergesetzes vorgestellt und deren Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufgezeigt werden. Erläutert werden insbesondere die Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten.

 

Neue Ausbildungsberater der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Weil sich in letzter Zeit immer häufiger Auszubildende und Ausbilder wegen Schwierigkeiten in der Kanzlei an die Geschäftsstelle der RAK Bamberg gewandt haben, hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 04.05.2018 beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Heinrich Jüstel und Frau Renate Jüstel (beide Würzburg) gemäß § 76 Abs. 1 BBiG zu Ausbildungsberater zu bestellen. Sie sind damit Ansprechpartner für alle Probleme rund um die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten.

Ihre Kontaktdaten lauten wie folgt:

  • Kanzlei: c/o MUND Rechtsanwälte, Wagnerplatz 2, 97080 Würzburg, Telefon: 0931/24087, Telefax: 0931/287340, E-Mail: kanzlei@mund-rechtsanwaelte.de
  • Privat: Angermaierstraße 58, 97076 Würzburg, Telefon: 0931/271952, E-Mail: juestel@arcor.de

Berufsbildungsbericht 2018

Am 19.04.2018 hat die Bundesregierung den Berufsbildungsbericht 2018 veröffentlicht. Danach wird die Lage der Berufsbildung in Deutschland als überwiegend günstig bewertet, auch wenn die Zahl sowohl der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen als auch der unversorgten Bewerber gestiegen ist. Dies hängt auch damit zusammen, dass vermehrt junge Menschen mit Migrations- bzw. Flüchtlingshintergrund in die Berufsausbildung integriert werden müssen, was mit größeren Schwierigkeiten verbunden ist.

Nähere Informationen können Sie dem Bericht entnehmen, der auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter https://www.bmbf.de/de/berufsbildungsbericht-2740.html abrufbar ist.

Seminar des Centrums für Europarecht an der Universität Passau zur DS-GVO

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet am 22.06.2018 in Frankfurt am Main ein Seminar zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, Referenten sind insbesondere Brüsseler Experten, welche die DS-GVO maßgeblich verhandelt haben und an wichtigen Gerichtsverfahren, einschließlich solcher vor dem EuGH, beteiligt waren.

Nähere Informationen sowie die Anmeldebedingungen entnehmen Sie bitte der Tagungsbroschüre.

Crashkurs Europarecht am 13.09. und 14.09.2018 in Passau

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet am 13.09. und 14.09.2018 erneut einen „Crashkurs Europarecht“. Das Seminar richtet sich an Juristinnen und Juristen aller Berufsfelder, die den wachsenden Einfluss des Europarechts in ihrem beruflichen Alltag erleben und sich für die Herausforderungen im Umgang mit diesem dynamischen Rechtsgebiet wappnen möchten. Neben einem allgemeinen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Europarechts besteht die Möglichkeit, Kenntnisse in einem Schwerpunktbereich zu vertiefen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer und der Homepage.

BRAK sucht Unterstützer für 6. Soldan Moot

Für den 6. Soldan Moot, der in Kürze stattfinden wird (die Ausgabe des Falles erfolgt am 05.07.2018), sucht die Bundesrechtsanwaltskammer Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Durchführung beteiligen. Zum Einen sind die eingereichten Schriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil zu bewerten; zum Anderen werden Rechtsanwälte für die mündlichen Verhandlungen benötigt, die als Richter oder Juroren fungieren.

Näheres kann dem beigefügten Rundschreiben der BRAK vom 14.05.2018 und dem Flyer entnommen werden. Zudem finden Sie weitere Informationen unter http://www.soldanmoot.de/ und https://de-de.facebook.com/SoldanMoot/.

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH und des Soldan Instituts zu folgenden Themen: