Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine erneute Abfrage bei den Regionalkammern nach den empfohlenen Ausbildungsvergütungen durchgeführt. Das Ergebnis können Sie der beigefügten Tabelle (Stand Juli 2018) entnehmen.

Die RAK Bamberg hat eine Empfehlung lediglich für das erste Ausbildungsjahr ausgesprochen, nämlich in Höhe von 450,00 €. Dieser Betrag liegt erheblich unter dem Bundesdurchschnitt, der sich mittlerweile auf etwa 556,00 € beläuft.

Unabhängig davon steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i.S.v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten. Auch in diesem Falle muss die Vergütung im zweiten und dritten Lehrjahr in angemessenem Umfang ansteigen, wobei einer Erhöhung von jeweils 10 % die Angemessenheit wohl nicht abgesprochen werden kann.