Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.
Die aktualiserte Fassung (8. Auflage von Juni 2024) wurde am 25.07.2024 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 13.09.2024 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, 8. Auflage Juni2024