Warnung vor Betrugsmasche mit gefälschten Schecks

27. Juli 2010

[BRAK] Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte aus gegebenem Anlass über eine Betrugsmasche informieren, die nach Auskunft der beteiligten Landeskriminalämter nicht neu ist, aber wohl erstmals bei Rechtsanwälten auftaucht:

Per E-Mail wenden sich angebliche ausländische Mandanten an deutsche Anwaltskanzleien mit der Bitte um Übernahme eines Mandats verbunden mit der Bitte, den erforderlichen Vergütungsvorschuss zu benennen. Wird dieser genannt, treffen kurz darauf ausländische Bankschecks ein – meist in Dollar -, mit einem Betrag, der den Vergütungsvorschuss exorbitant übersteigt. Entweder soll der überschießende Betrag sofort an einen angeblichen Gläubiger weiter transferiert werden, der anderenfalls die wirtschaftliche Existenz bedrohende Schritte unternimmt. Oder die Überzahlung wird als Versehen deklariert und um sofortige Rücküberweisung gebeten, da die Geldmittel für die Fortführung des Betriebs von existenzieller Bedeutung seien.

Eine andere Variante ist die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung angeblicher Unterhaltsansprüche. Kurz darauf treffen Dollarschecks ausländischer Banken mit hohen Beträgen beim Anwalt ein. Auch hier soll das Geld nach Scheckeinlösung auf dem Anderkonto so schnell wie möglich weitertransferiert werden, da es sich ja schließlich um existenziell wichtigen Unterhalt handele.
Die Täter versuchen den Umstand auszunutzen, dass eingereichte Schecks auf dem eigenen Konto sofort gutgeschrieben werden – allerdings mit dem entscheidenden Vorbehalt „Eingang vorbehalten“. Im internationalen Scheckverkehr kann der Zeitraum, in dem der Eingang vorbehalten bleibt, durchaus lange sein. In einem Fall dauerte es 14 Tage, bis die Gutschrift rückgebucht wurde, weil der Scheck gefälscht war. In diesem Zeitraum versuchen die angeblichen Mandanten, den Anwalt zu einer raschen Weiterüberweisung der angeblich ja bereits bei ihm eingegangenen Gelder zu veranlassen. Haben sie Erfolg, wird das angeblich bereits vorhandene Geld weitertransferiert, bevor die Gutschrift rückgebucht wird, weil der Scheck gefälscht war – der Anwalt bleibt dann auf dem Schaden sitzen. Deshalb ist es auch kein Zufall, dass Sachverhalte konstruiert werden, die den Anwalt auch einem erhöhten moralischen Druck aussetzen, dass Geld sofort weiter zu überweisen.
Obwohl in allen drei Fällen Merkwürdigkeiten auftraten, die die Anwälte schließlich zu einer Geldwäscheverdachtsanzeige veranlassten, ist doch nicht ausgeschlossen, dass die Betrugsmasche künftig professioneller wird. Es besteht daher Anlass, die Kolleginnen und Kollegen nochmals darauf hinzuweisen, dass über Scheckgeld erst dann verfügt werden kann, wenn die Bank nicht nur den Scheckbetrag gutgeschrieben hat, sondern auch die wirksame Einlösung bestätigt. Da die Banken dies nicht von sich aus tun, ist unbedingt bei der Bank nachzufragen. Wird obige Betrugsmasche als solche gleich erkannt und Anzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, so sollten die Kolleginnen und Kollegen – auch wenn es sich nicht mehr um eine Geldwäscheverdachtanzeige nach § 11 GwG handelt – gleichwohl eine Kopie der Strafanzeige an den Geldwäschebeauftragten der BRAK, Littenstraße 9, 10179 Berlin übersenden.

Termine für die Fortbildungsprüfung 2011 – Geprüfte Rechtsfachwirte

27. Juli 2010

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung

- geprüfter Rechtsfachwirt – geprüfte Rechtsfachwirtin -

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer München die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung:

Montag,          14.03.2011                              (1. Prüfungstag)

Dienstag,        15.03.2011                             (2. Prüfungstag)

Mittwoch,        16.03.2011                             (3. Prüfungstag)

Termin der mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):

Freitag, 06.05.2011

Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

Mittwoch,         11.05.2011

Donnerstag,     12.05.2011

Freitag,            13.05.2011

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:

- Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand

- Beck – Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze

- Beck – Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2

oder

Beck – Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht oder

Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung oder

- NWB – Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien

- ferner unkommentierte Gebührentabellen, ein Kalender 2010, 2011, nicht programmierbarer Taschenrechner, Solartaschenrechner sind ungeeignet

Für das Prüfungsfach „Büroorganisation und -verwaltung“, Teil Steuerrecht, gilt der Rechtsstand zum 31.12.2010.

Gesetzestexte sind nur in unkommentierter Form zulässig.

Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist:

Freitag, 31.12.2010 (Ausschlussfrist).

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern oder unter www.rak-muenchen.de abrufen.

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 250,– zu entrichten.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München  bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Riedel, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter.

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis in Erlangen

27. Juli 2010

Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg weist auf diverse Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte hin. Es finden Seminare statt mit folgenden Themen:

Verkehrshaftungsrecht am 09.10.2010, Aktuelle Rechtsprechung aus dem Markenrecht am 16.10.2010,  Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen am 22.10.2010,  Anwaltliches Konfliktmanagement in Erbschaftsstreitigkeiten am 26.11.2010.

18. Bayerische Justizlaufmeisterschaft in Aschaffenburg

27. Juli 2010

Das Laufteam der Justiz in Aschaffenburg veranstaltet die 18. Bayerische Justizlaufmeisterschaft am Samstag, den 18. September 2010 in Aschaffenburg. Nähere Informationen finden Sie hier.

Finanzielle Hilfe für Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige

27. Juli 2010

Wie bereits berichtet, hat der Freistaat Bayern eine landesweite “Opferhilfe Bayern” u.a. mit der Zielrichtung eingerichetet, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige in solchen Fällen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Da bislang nur wenige Anträge eingegangen sind, wurde die Antragsfrist bis 1. September 2010 verlängert.Als Ansprechpartner steht Regierungsrat Dr. Martin Kober (Tel: 089/5597-2225; E-Mail: Martin.Kober@stmjv.bayern.de) zur Verfügung. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie ebenfalls dort.

Ausschreibungspflicht für Notarleistungen und andere juristische Leistungen

27. Juli 2010

Einen Beitrag von Herrn Prof. Ax betreffend die Ausschreibungspflicht für Notarleistungen und andere juristische Leistungen finden Sie hier.

Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

27. Juli 2010

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof informiert in seiner Pressemitteilung vom 01.07.2010 über mündliche Verhandlungen und Enscheidungen im 2. Halbjahr 2010.

Satzungsversammlung fordert Prüfungskompetenz bei Fachanwälten

23. Juli 2010

[BRAK] Die Satzungsversammlung (SV) fordert eine Prüfungskompetenz der Rechtsanwaltskammern bei der Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen. In ihrer Sitzung am 25. und 26.06.2010 hat die SV beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, den Rechtsanwaltskammern eine eigene Prüfungskompetenz im Rahmen der Verleihung des Titels eines Fachanwalts einzuräumen. Nach der bisherigen FAO sind die für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnungen zuständigen Vorstände der Rechtsanwaltskammern auf die rein formale Nachprüfung der von dem Anwärter vorgelegten Qualitätsnachweise beschränkt. Die SV hat in diesem Zusammenhang ein von einem Ausschuss erarbeitetes Konzept zur Änderung der FAO diskutiert, das u. a. einheitliche, zentral gestellte Klausuren zum Nachweis theoretischer Kenntnisse vorsieht. Neben der Schaffung eines bundeseinheitlichen Klausurensystems sieht dieses Konzept u. a. auch vor, den Zugang zu den Fachanwaltschaften in Einzelfällen zu erleichtern. Sowohl eine nicht bestandene Klausur als auch bis zu 10 % der Fälle, die zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen dargelegt werden müssen, sollen durch ein Fachgespräch kompensiert werden können. Dieses Konzept ist von der SV mangels Regelungskompetenz bisher lediglich ausführlich diskutiert, jedoch noch nicht beschlossen worden. Es soll dem BMJ zunächst als Modell dienen, das – gegebenenfalls in geänderter Form – zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden könnte. Lesen Sie hierzu die Presseerklärung der BRAK vom 25.06.2010

Neue Beschlüsse zum Berufsrecht

23. Juli 2010

[BRAK] Am 25. und 26.06.2010 hat die Satzungsversammlung (SV) u. a. Beschlüsse zur Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer Zusammenarbeit (§ 8 BORA), zu Kurzbezeichnungen (§ 9 BORA) sowie zur Beendigung einer beruflichen Zusammenarbeit (§ 32 Abs. 3 BORA) gefasst. Die Beschlüsse der 5. Sitzung der 4. Satzungsversammlung finden Sie hier. Diese Beschlüsse zur Änderung der BORA müssen noch dem BMJ vorgelegt werden. Ihre Nichtbeanstandung unterstellt, treten die Änderungen mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.

BORA Änderungen in Kraft

23. Juli 2010

[BRAK] Die Satzungsversammlung (SV) hat in ihrer Sitzung am 06./07.11.2009 in Berlin Änderungen des § 6 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 10 und 23 BORA beschlossen, die am 01.07.2010 in Kraft getreten sind. Die Beschlüsse sind in BRAK-Mitt. 2010, S. 69, veröffentlicht worden. Gem. § 10 BORA muss auf dem anwaltlichen Briefbogen die Kanzleianschrift angegeben werden. Hintergrund der Neuregelung ist der Wegfall des Zweigstellenverbots und des Verbots der sog. Sternsozietät. Dabei ist unter der Kanzleianschrift diejenige Adresse zu verstehen, die gem. § 31 BRAO in das Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragen werden muss, da sie gem. § 27 Abs. 1 BRAO die Kammerzugehörigkeit bestimmt.