Dem Mitteilungsblatt von Dezember 2023 konnten Sie bereits entnehmen, dass im Jahr 2024 turnusgemäß die Neuwahl von zehn Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfinden wird. Die dort veröffentlichte Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) wird am 08.01.2024 auch per beA verschickt werden (bzw. per Post an alle Kammermitglieder, die nicht über ein beA verfügen). Sie ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ zu finden. Dort können sich alle Kolleginnen und Kollegen über nähere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl informieren.
Zur Erinnerung: Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024
Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Seniorenrecht am 19.01.2024
Zur Erinnerung: Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024
Kammertag der RAK Bamberg mit Kammerversammlung am 19.04.2024 – Save the date
Zur Erinnerung – Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023
Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web
Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024
Rechtsanwaltsfachangestellte – zugelassene Hilfsmittel bei Zwischen- und Abschlussprüfungen
Wiederholung des Praktiker-Workshops zur Zwangsvollstreckung am 24.11.2023 in Bamberg
Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023
Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2024
Geprüfte Rechtsfachwirte – Neufassung der unverbindlichen Orientierungshilfe
Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA
Zur Erinnerung: Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden
Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte
Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2024
Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2023/2024
Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2024/I
Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden
Geldwäscheprävention – Online-Fortbildung der RAK Bamberg am 09.10.2023
Geänderte Telefonzeiten der Kammergeschäftsstelle
Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden – Save the Date!
Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024
Zur Erinnerung: Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024
An die neue Beitragsordnung der RAK Bamberg, die in der Kammerversammlung am 21.04.2023 beschlossen wurde, wird nochmals erinnert. Sie sieht u. a. die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 € vor. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zu finden (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).
Bitte beachten Sie, dass sowohl der Kammerbeitrag als auch die beA-Umlage von 74,00 € im Jahr 2024 am 01. Januar fällig sind. Sofern der Rechtsanwaltskammer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung der beA-Umlage am 15.01.2024; der Einzug des Kammerbeitrages wird zum 05.02.2024 ausgeführt.
Möchten Sie noch ein Lastschriftmandat erteilen, können Sie dies gerne tun. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Kammerhomepage.
Eine gesonderte Rechnungstellung oder Zahlungsbestätigung erfolgt nicht. Grundlage für die Pflicht zur Zahlung des Kammerbeitrages und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung, die auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.
Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Seniorenrecht am 19.01.2024
Am Freitag, 19.01.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Seniorenrecht – Altersfragen auf der Schnittstelle von Betreuung-, Sozial-, Familien-, Erb- und allgemeinem Zivilrecht“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Familienrecht und für Sozialrecht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 05.01.2024. Es sind noch wenige Restplätze frei.
Bitte beachten Sie Folgendes: Die geplanten Themen des Seminars eignen sich dem Grunde nach für die Anerkennung als Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Eine abschließende Entscheidung, insbesondere über die Anzahl der Fortbildungsstunden, kann aber erst nach Durchführung der Veranstaltung getroffen werden.
Zur Erinnerung: Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024
Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch 2024 wieder Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten anbietet, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der
Ausschreibung 2024 (mit Anmeldeformular).
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Kammertag der RAK Bamberg mit Kammerversammlung am 19.04.2024 – Save the date
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg wird am Freitag, 19.04.2024, im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, stattfinden. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2023 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.
Vor der Kammerversammlung wird eine Informationsveranstaltung angeboten, die sich dem Thema „Digitalisierung in Anwaltskanzleien“, auch im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), widmet. Referent ist Rechtsanwalt Chan-jo Jun, Fachanwalt für IT-Recht aus Würzburg.
Zur Erinnerung – Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023
Auf die (kostenfreie) Infoveranstaltung der RAK München zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023 wurde im Newsletter von Oktober 2023 bereits hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.
Einzelheiten zu dieser Veranstaltung, an der Sie sowohl in Präsenzform als auch online teilnehmen können, erhalten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München. Eine Anmeldung ist auch per E-Mail an seminare@rak-m.de möglich.
Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web
Auf die Verpflichtung aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sich bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren, wird nochmals hingewiesen (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Bitte beachten Sie hierzu auch das
sowie die Informationen auf der Homepage der FIU. Dort wird zudem Folgendes klargestellt:
Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 GwG sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer und andere dort genannte Berufsträger. Gemäß § 45 Abs. 1 GwG haben sich die Verpflichteten im elektronischen Meldeportal goAML bei der FIU zu registrieren. Dies gilt unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft. Hierunter fallen grundsätzlich auch angestellte Berufsträger, die als Arbeitnehmer in einer Sozietät, einer Kanzlei, Partnerschaft oder sonstigen Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.
Demzufolge hat sich jeder Partner und Angestellte separat als eigenständiger Verpflichteter in goAML Web zu registrieren. Die zusätzliche Registrierung von Kanzleien, Partnerschaften sowie weiteren Organisationsformen (u.a. GbR, GmbH) erfüllt hier nicht die Norm. Die bisher bereits in goAML Web registrierten Institutionen und die darunter erfassten Berufsträger bleiben zunächst aber im Bestand.
Bei Berufsträgern, die über mehrfache Qualifikationen verfügen (z.B. Steuerberater und Rechtsanwalt) ist zu beachten, dass die Registrierung nur mit einer Qualifikation erfolgen kann. Die vorherrschende Berufsausübung steht dabei im Vordergrund.
Damit dürfte die Frage, wer sich seitens der Anwaltschaft zu registrieren hat, weitestgehend beantwortet sein.
Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Nach einigen Jahren hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg wieder Empfehlungen über die von Ausbildungskanzleien zu zahlenden Vergütungen für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte beschlossen. Danach sollen in Ausbildungsverträgen ab 01.01.2024 wenigstens folgende Beträge vereinbart werden:
- im 1. Ausbildungsjahr 1.000,00 €
- im 2. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
- im 3. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
Diese Empfehlungen gelten als angemessene Vergütungen im Sinne von § 17 Abs. 1 BBiG, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in begründeten Ausnahmefällen um bis zu 20 % unterschritten werden können (so z. B. BAG, Urt. v. 29.04.2015, Az. 9 AZR 108/14). Eine Herabsetzung auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG kommt damit nicht in Betracht. Denn die Rechtsanwaltskammer hat die Möglichkeit, die Untergrenze der angemessenen Vergütung verbindlich festzulegen.
Die RAK Bamberg hat sich damit der allgemeinen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen angeschlossen. Die zukünftig geltenden Empfehlungen liegen in etwa im Durchschnitt der Vergütungsempfehlungen aller Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet.
Alle Ausbildungskanzleien und Ausbilder werden um Beachtung gebeten, zumal die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und damit auch die Teilnahme an der Abschlussprüfung von der Vereinbarung einer angemessenen Ausbildungsvergütung abhängt.
Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024
Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2024 entnehmen Sie bitte der
Ausschreibung 2024 (mit Anmeldeformular).
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Rechtsanwaltsfachangestellte – zugelassene Hilfsmittel bei Zwischen- und Abschlussprüfungen
Der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat eine Änderung der zugelassenen Hilfsmittel bei der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten beschlossen. Die aktualisierte Fassung der „Hilfsmittelbekanntmachung“ finden Sie auf der Kammerhomepage. Die Liste der nicht zugelassenen Hilfsmittel ist unverändert. Alle Ausbilder und Auszubildenden werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Vorsorglich werden alle ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes hingewiesen, wonach sie ihren Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, darunter auch Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen haben, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die einschlägigen Gesetze, wobei die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Textsammung „Habersack – Deutsche Gesetze“ (Hauptband und Ergänzungsband) empfiehlt. Denn die Loseblattsammlung mit Aktualisierungsservice hat den Vorteil, durch Ergänzungslieferungen immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Zudem enthält nur der Habersack alle für die Abschlussprüfung relevanten Gesetze in einem Werk.
Wiederholung des Praktiker-Workshops zur Zwangsvollstreckung am 24.11.2023 in Bamberg
Wegen der großen Nachfrage wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Freitag, 24.11.2023, den Praktiker-Workshop zur Zwangsvollstreckung, der am 23.10.2023 erstmals angeboten wurde. Er findet von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Geprüfter Rechtsfachwirt Harald Minisini aus München.
Näher Informationen entnehmen Sie bitte dem
Einladungsschreiben (für 23.10.2023),
das auch ein Anmeldeformular enthält. Es sind noch wenige Restplätze frei.
Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023
Die Rechtsanwaltskammer München bietet am Dienstag, 05.12.2023, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr, zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine kostenfreie Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument an. Über das zugrundeliegende Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ haben wir zuletzt im Newsletter von September 2023 berichtet.
Nach einer kurzen Einführung in das Projekt wird der Prototyp der Anwendung im Rahmen eines Musterprozesses vorgestellt. Mit verteilten Rollen wird demonstriert, wie die Anwendung ein gerichtliches Verfahren womöglich transparenter, schlanker und schneller machen kann. Im Anschluss daran sollen mit den Teilnehmern die Vor- und Nachteile der aktuellen Anwendung, deren Einbindung in den elektronischen Rechtsverkehr und eine mögliche Abbildung des Verfahrens in den Prozessordnungen diskutiert werden.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung, an der Sie sowohl in Präsenzform als auch online teilnehmen können, erhalten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München. Dort besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung. Ameldeschluss ist Donnerstag, 30.11.2023.
Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2024
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit
die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz – also auch für Rechtsanwaltsfachangestellte – für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 wie folgt festgelegt:
- im 1. Ausbildungsjahr 649,00 € (bislang 620,00 €)
- im 2. Ausbildungsjahr 766,00 € (bislang 731,60 €)
- im 3. Ausbildungsjahr 876,00 € (bislang 837,00 €)
- im 4. Ausbildungsjahr 909,00 € (bislang 868,00 €)
Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.
Geprüfte Rechtsfachwirte – Neufassung der unverbindlichen Orientierungshilfe
Die Prüfungsausschüsse I und II der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg haben ihre unverbindliche Orientierungshilfe für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ aktualisiert. Die Neufassung mit Stand September 2023 finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg.
Unverbindliche Orientierungshilfe (Stand 09/2023)
Die Orientierungshilfe ist eine unverbindliche Empfehlung der beiden Prüfungsausschüsse; sie erläutert die Prüfungsinhalte nach § 15 der Prüfungsordnung. Aus ihr können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden; sie ist insbesondere nicht Teil der Prüfungsordnung.
Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.
Zur Erinnerung: Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden
An das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden wird nochmals erinnert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem
das am 29.08.2023 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.
Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte
Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, die gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer München die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in abnehmen, haben für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 ihren Prüfungsausschuss (PA II) neu bestellt.
Prüfungsausschuss der RAKn Bamberg und Nürnberg (01.07.2023 – 30.06.2026)
Zudem wurde der gemeinsame Aufgabenausschuss der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg neu berufen. Nähere Informationen hierzu und zur Fortbildungsprüfung im Allgemeinen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2024
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2024 wie folgt bekannt:
Schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):
- Dienstag, 05.03.2024 (1. Prüfungstag)
- Mittwoch, 06.03.2024 (2. Prüfungstag)
- Donnerstag, 07.03.2024 (3. Prüfungstag)
Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2023.
Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
- Montag, 29.04.2024
- Dienstag, 30.04.2024
Mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):
- Montag, 06.05.2024
- Dienstag, 07.05.2024
- Mittwoch, 08.052024
Anmeldeschluss ist Sonntag, 31.12.2023 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München.
Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.
Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2023/2024
Die Zwischenprüfung 2023/2024 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 07.12.2023, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.
Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 23.10.2023, bis Freitag, 10.11.2023, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2023/2024“ und der Name des Prüflings anzugeben.
Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2024/I
Die schriftliche Prüfung 2024/I findet wie folgt statt:
- in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 09.01.2024, ab 08:00 Uhr
- im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 11.01.2024, ab 08:00 Uhr
Die Prüfungsorte (Berufsschulen) werden noch gesondert bekannt gegeben.
Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 13.11.2023, bis Freitag, 08.12.2023, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2024/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.
Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 03.02.2024, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Mittwoch, 28.02.2024, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.
Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden
Das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, das am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden stattfinden wird, wurde im Newsletter von Juli 2023 bereits angekündigt. Zwischenzeitlich hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen nähere Einzelheiten bekannt gegeben, die allen Kammermitgliedern am 29.08.2023 durch Übersendung des
per beA mitgeteilt wurden. Das
enthält auch eine Anmeldeformular. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.
Geldwäscheprävention – Online-Fortbildung der RAK Bamberg am 09.10.2023
Am Montag, 09.10.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Online-Fortbildung zur Geldwäscheprävention an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
die vor wenigen Tagen bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 23.09.2023.
Geänderte Telefonzeiten der Kammergeschäftsstelle
Alle Kammermitglieder werden darauf hingewiesen, dass die Telefonzeiten der Geschäftsstelle der RAK Bamberg wie folgt neu festgelegt wurden:
- Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sie sind auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/ veröffentlicht. Gleiches gilt für die unveränderten Geschäftszeiten.
Um Beachtung wird gebeten.
Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden – Save the Date!
Am 03.11. und 04.11.2023 veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Sachsen in Dresden das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, an dem die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Mitveranstalterin maßgeblich beteiligt ist.
Nähere Informationen zu dieser Tagung werden zugegebener Zeit veröffentlicht. Diese finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen/.
Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024
Im Newsletter von April 2023 wurde bereits über die Beschlüsse der Kammerversammlung vom 21.04.2023 berichtet, u.a. über die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 €. Zwischenzeitlich wurde die neue Beitragsordnung ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2023 veröffentlicht.
Sie steht auch nachfolgend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zum Download bereit (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).