Im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 wurde darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg gebeten wurde, eine Liste zu erstellen mit denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, in Verfahren nach § 62d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Pflichtanwältin bzw. Pflichtanwalt aufzutreten. Diese Liste soll den Amtsgerichten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Hieran wird nochmals erinnert.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Bestellung interessiert sind, werden um entsprechende Mitteilung an die Kammergeschäftsstelle gebeten. Es ist beabsichtigt, die Liste bis Ende August 2024 zu finalisieren.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung der Fachkunde weder durchführen kann noch wird. Die Aufnahme auf die Liste erfolgt ausschließlich aufgrund einer Selbsteinschätzung der betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ebensowenig kann die Kammer die Aktualität der Liste garantieren. Kolleginnen und Kollegen, die an einer Bestellung kein Interesse mehr haben, werden deshalb gebeten, die Geschäftsstelle zu benachrichtigen.
Am Mittwoch, 25.09.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ an. Sie findet von 14:00 Uhr bis längstens 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Rechtsanwalt Christian Bluhm aus Hamburg, seit April 2024 in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer zuständig für die Geldwäscheprävention. Er wird sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen:
Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes
Feststellung der Verpflichteteneigenschaft (§§ 2 Abs. 1 Nr. 10, 52 Abs. 6 GwG)
Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, insbesondere Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG), Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG; GwGMeldV-Immobilien) und Dokumentationspflichten (§ 8 GwG)
Geldwäscheprüfung durch die Rechtsanwaltskammer (§§ 50 Nr. 3, 51, 52 GwG)
Sanktionen bei Nichterfüllung von GwG-Pflichten (§ 56 GwG, § 73b BRAO)
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat die Ergebnisse der Untersuchung STAR 2023 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg veröffentlicht. Die Daten zur wirtschaftlichen Lage 2022 können Sie den nachstehenden Dokumenten entnehmen.
Im Zeitraum vom 18.03. bis 19.04.2024 fand die Neuwahl von neun Vorstandsmitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Nach Auszählung der gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss fest, dass folgende Bewerber:innen gewählt wurden:
Landgerichtsbezirk Bamberg: Rechtsanwältin Susanne Drehsen (Bamberg), Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler (Bamberg) und Rechtsanwalt Georg Winkler (Bamberg)
Landgerichtsbezirk Würzburg: Rechtsanwalt Wolfgang Bauer (Würzburg), Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht (Würzburg), Rechtsanwältin Martina Lehr (Volkach), Rechtsanwältin Wiebke Schneller (Würzburg) und Rechtsanwältin Julia Wrba (Würzburg)
Landgerichtsbezirk Hof: Rechtsanwalt Thomas Figge (Schwarzenbach/Saale)
Einzelheiten zum Wahlergebnis sind im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 veröffentlicht. Die Zusammensetzung des neuen Vorstands finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstand/.
In seiner konstituierenden Sitzung am 17.05.2024 hat der Vorstand das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg neu gewählt. Alle Mitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Die Zusammensetzung des Präsidiums finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/praesidium/.
An die 23. Ausbildungsmesse BA, die am Samstag, 06.07.2024, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA stattfindet, wird nochmals erinnert. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein, mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in vorstellen.
Am Samstag, 06.07.2024, findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 23. Ausbildungsmesse:BA statt. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein, mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.
Am 19.04.2024 fand im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2024 statt. Dabei wurden – abgesehen von der Genehmigung des Haushaltsplanes für das jahr 2024 und der Entlastung des Vorstands – folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs (beA-Umlage) wird für das Jahr 2025 auf 74,00 € (unverändert zu 2024) festgesetzt.
2. Die Schiedsgutachten- und Schlichtungsordnung der RAK Bamberg vom 18.01.2002 tritt mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft.
Die Veröffentlichungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 erfolgen.
Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben zukünftig die Möglichkeit, sich einmal im Monat (mit Ausnahme von August) für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen. Hierzu wurde unter 0951/98620-95 eine gesonderte Telefonnummer eingerichtet. Sie wird betreut von Geprüfter Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer aus München, die als Referentin zahlreicher Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht und Autorin diverser Lehrbücher über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt.
Weitere Einzelheiten, insbesondere die genauen Termin, an denen das Gebührentelefon besetzt ist, entnehmen Sie bitte dem
Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden daran erinnert, dass am Freitag, 19.04.2024, im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2024 stattfinden wird.
Er beginnt um 10:00 Uhr mit einer (kostenfreien) Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in Anwaltskanzleien – KI als Bedrohung oder Unterstützung für die Anwaltschaft?“ Referent ist Rechtsanwalt Chan-jo Jun aus Würzburg, Fachanwalt für IT-Recht und Vorsitzender des Ausschusses IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer. Nach einem gemeinsamen Mittagessen, zu dem die Rechtsanwaltskammer alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars und der Kammerversammlung einlädt, wird Kammerpräsidentin Ilona Treibert um 14:00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung 2024 eröffnen.
Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 255 von März 2024 veröffentlicht, das am 25.03.2024 per beA bzw. per Post an diejenigen Kammermitglieder, die nicht über ein elektronisches Postfach verfügen, verschickt wurde. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über den Haushaltsplan 2024 und die zu ändernden Ordnungen.
Bitte nehmen Sie an der Kammerversammlung teil und melden Sie sich bis 12.04.2024 per beA oder E-Mail unter info@rakba.de bei der Kammergeschäftsstelle an.
Nachdem am 18.03.2024 die Wahlunterlagen per beA an alle wahlberechtigten Kammermitglieder – einschließlich Berufsausübungsgesellschaften – verschickt wurden, hat der Wahlzeitraum begonnen. Eine Stimmabgabe ist bis Freitag, 19.04.2024, 16:00 Uhr, möglich, auch noch in der an diesem Tag stattfindenden Kammerversammlung.
Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und beteiligen Sie sich an der Wahl. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat den Prüfungsausschuss für Rechtsanwaltsfachangestellte für die Zeit vom 01.02.2024 bis 31.01.2026 neu bestellt. Er setzt sich in den nächsten zwei Jahren wie folgt zusammen:
Alle Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Kalenderjahr 2023 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, werden gebeten, ihre Bestätigungen spätestens bis 31.03.2024 an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln (gerne per beA). Hierbei wird daran erinnert, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2023 hätte durchgeführt und belegt werden müssen.
Weil vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll gleichzeitig an die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO erinnert werden: Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung beider Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.
§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.
das alle wahlberechgtigten Kammermitglieder per beA, hilfsweise per Post, erhalten haben, konnten Sie entnehmen, dass der Wahlausschuss eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Freitag, 08.03.2024, 12:00 Uhr, gesetzt hat. Darauf soll auf diesem Wege nochmals hingewiesen werden.
Die RAK AG Geldwäscheaufsicht hat diverse Dokumentationsbögen erstellt, um allen Kolleginnen und Kollegen, die Mandate im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG bearbeiten, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erleichtern. Sie stehen nachfolgend zum Download bereit und sind auch auf der Internetseite der RAK Bamberg abrufbar.
darauf hin, dass es aufgrund des hohen Aufkommens von Registrierungsanträgen nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG zu längeren Bearbeitungszeiten der zugehörigen Anträge und teils zu technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses kommt. Bitte wenden Sie sich letzterenfalls an die zuständige FIU; sie ist per E-Mail unter DXA322.gzd@fiu.bund.de zu erreichen.
An die Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“, die das Oberlandesgericht Bamberg und die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Donnerstag, 14.03.2024, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg gemeinsam anbieten, wird nochmals erinnert. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2024 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2023 veröffentlicht und am 08.01.2024 per beA, hilfsweise per Post, an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge noch bis Freitag, 09.02.2024, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.
Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.
Der Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg wurde turnusgemäß zum 01.01.2024 neu berufen. Die aktuelle Zusammensetzung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/berufsbildungsausschuss/.
Die Neuwahl der/des neuen Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden wird in der konstituierenden Ausschusssitzung am 02.02.2024 erfolgen. Derzeit wird der Ausschuss von Geprüfter Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg) und Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg) geführt,
Am Samstag, 24.02.2024, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2024 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen.
Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.
Am Donnerstag, 14.03.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Prof. Dr. jur. Wolfgang Hau, Inhaber des Lehrstuhls für bürgerliches Recht und deutsches, internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und von 2016 bis Ende 2023 Richter am Oberlandesgericht München (25. Zivilsenat).
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Sitzung im Dezember 2023 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2024 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet, wobei die bisherige Gebührenabteilung III zukünftig auch für Abwicklungsangelegenheiten zuständig ist. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.
Wegen des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ist der Kammervorstand weiterhin nur mit 18 Personen besetzt. Die volle Anzahl von 19 Mitgliedern wird nach der Neuwahl im Frühjahr 2024 wieder erreicht werden. Alles Wissenswerte zur Vorstandswahl kann unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ abgerufen werden.
Dem Mitteilungsblatt von Dezember 2023 konnten Sie bereits entnehmen, dass im Jahr 2024 turnusgemäß die Neuwahl von zehn Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfinden wird. Die dort veröffentlichte Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) wird am 08.01.2024 auch per beA verschickt werden (bzw. per Post an alle Kammermitglieder, die nicht über ein beA verfügen). Sie ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ zu finden. Dort können sich alle Kolleginnen und Kollegen über nähere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl informieren.
An die neue Beitragsordnung der RAK Bamberg, die in der Kammerversammlung am 21.04.2023 beschlossen wurde, wird nochmals erinnert. Sie sieht u. a. die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 € vor. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zu finden (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).
Bitte beachten Sie, dass sowohl der Kammerbeitrag als auch die beA-Umlage von 74,00 € im Jahr 2024 am 01. Januar fällig sind. Sofern der Rechtsanwaltskammer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung der beA-Umlage am 15.01.2024; der Einzug des Kammerbeitrages wird zum 05.02.2024 ausgeführt.
Möchten Sie noch ein Lastschriftmandat erteilen, können Sie dies gerne tun. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Kammerhomepage.
Eine gesonderte Rechnungstellung oder Zahlungsbestätigung erfolgt nicht. Grundlage für die Pflicht zur Zahlung des Kammerbeitrages und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung, die auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.
Am Freitag, 19.01.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Seniorenrecht – Altersfragen auf der Schnittstelle von Betreuung-, Sozial-, Familien-, Erb- und allgemeinem Zivilrecht“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Familienrecht und für Sozialrecht.
das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 05.01.2024. Es sind noch wenige Restplätze frei.
Bitte beachten Sie Folgendes: Die geplanten Themen des Seminars eignen sich dem Grunde nach für die Anerkennung als Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Eine abschließende Entscheidung, insbesondere über die Anzahl der Fortbildungsstunden, kann aber erst nach Durchführung der Veranstaltung getroffen werden.
Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch 2024 wieder Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten anbietet, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.