[BRAK] Am 01.03.2007 das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG – BGBl I 2007, S. 179 ff.) in Kraft getreten. Das ElGVG beinhaltet in Artikel 1 das Telemediengesetz (TMG). In diesem werden die bisher im Bundesrecht (Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz) und Landesrecht (Mediendienste-Staatsvertrag) geregelten wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste unter dem Begriff „Telemedien“ zusammengeführt. Die Pflichtangaben, die in § 6 TDG geregelt waren, sind nunmehr in § 5 TMG zu finden. Das Teledienstegesetz ist gleichzeitig mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes außer Kraft getreten. An der Regelung sind nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Online-Durchsuchungen
[BRAK] Das Land Thüringen stellte einen Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren (BR-Drs. 144/07). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in der StPO eine entsprechende Befugnisnorm aufzunehmen. Der BGH hatte mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Der Bundesrat verwies den Antrag Thüringens in seiner Sitzung am 09.03.2007 an den Rechts- und an den Innenausschuss, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde.
BVerfG: Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmen zulassen
[BRAK] Das BVerfG entschied mit Beschluss v. 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04 –, dass das gesetzliche Verbot der Vereinbarung von anwaltlichen Erfolgshonoraren (§ 49 b Abs. 2 BRAO) mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) insoweit nicht vereinbar ist, als das Verbot keine Ausnahmen vorsieht. Das Verbot ist nämlich selbst dann zu beachten, wenn der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Der Gesetzgeber wird durch das BVerfG verpflichtet, bis zum 30.06.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleibt das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare anwendbar. In ihrer BRAK-Presseerklärung- Nr. 8 v. 07.03.2007 weist die BRAK darauf hin, dass bei einer Neuregelung alle Gemeinwohlbelange beachtet werden müssten. Sie wird den Gesetzgeber konstruktiv dabei unterstützen, eine Regelung zu finden, die die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und die Waffengleichheit der Parteien im Prozess gewährleistet und auf der anderen Seite den Zugang der Bürger zum Recht sichert. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 27/2007 v. 07.03.2007.
Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007
[BRAK] Die BRAK hat die Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007 nebst der Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2007 und der entsprechenden grafischen Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2007 um fast einen Prozentpunkt geringer ausfällt als in den Vorjahren. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Zuwachs der Anwaltschaft in den nächsten Jahren weiter verringert, wie auch die Statistik „Jurastudenten, Prüfungen, Rechtsanwälte“ vermuten lässt. Die Rechtsanwaltskammern haben insgesamt zum 01.01.2007 143.442 Mitglieder (Vorjahr: 138.679), davon 142.830 Rechtsanwälte (Zuwachs 3,42 %), 346 Rechtsbeistände (Rückgang von -2,3 %), 260 Rechtsanwalts-GmbHs (Zuwachs 20,37 %) und nunmehr auch 5 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften. Damit ist ein Mitgliederzuwachs um 3,43 % zu verzeichnen. Lesen Sie auch die BRAK- Presseerklärung- Nr. 7 v. 05.03.2007.
LL.M. Medizinrecht Weiterbildungsstudiengang
Das Institut für Rechtsfragen der Medizin an der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf veranstaltet einen einjährigen Weiterbildungsstudiengang ab dem Wintersemester 2007/2008. Nähere Angaben finden Sie auf der Website unter www.studiengang-medizinrecht.de. Am 20.04.2007 wird eine Informationsveranstaltung in Düsseldorf stattfinden. Der Studiengang wendet sich vor allem an junge Anwälte.
Pfändungsschutz für die Altersvorsorge Selbständiger
[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.02.2007 den Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger gebilligt (BR-Drs. 48/07 (Beschluss)). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 16.02.2007. Das neue Recht wird einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten – voraussichtlich Anfang März. Der Bundestag hatte bereits im Dezember 2006 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BT-Drs. 16/886) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3844) beschlossen (BR-Drs. 48/07). Durch die Neuregelung werden zukünftig das Vermögen und die Einkünfte Selbstständiger, die der Alterssicherung dienen, vor der Pfändung durch Gläubiger geschützt sein.
Erleichterung der Unternehmensnachfolge
[BRAK] Der Entschließungsantrag des Landes Hessen zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (BR-Drs. 107/07) ist vom Bundesrat am 16.02.2007 an die Ausschüsse überwiesen worden, wobei dem Finanzausschuss die Federführung übertragen wurde. Nach dem Antrag soll der Bundesrat u.a. feststellen, dass der Regierungsentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge u.a. aus den in der Stellungnahme des Bundesrates genannten Gründen (BR-Drs. 778/06 (Beschluss)) und im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG (1 BvL 10/02 v. 31.01.2007) überarbeitet werden sollte.
Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes
[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2006 das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze verabschiedet (BR-Drs. 47/07 (Beschluss). Zuvor hatte der Bundestag am 14.12.2006 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/887) – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3843) – angenommen (BR-Drs. 47/07). Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 16.02.2007
Anti-Stalking-Gesetz
[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2007 zum Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt (BR-Drs. 46/07 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/575) – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3641) angenommen (BR-Drs. 46/07). Damit wird erstmals ein eigener Straftatbestand für so genanntes Stalking eingeführt. Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft. Das Gesetz soll in Kürze in Kraft treten.
Strafverschärfung für bestimmte Dopingstraftaten
[BRAK] Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/4262) auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT-Drs. 16/4097), dass sie kein umfassendes Anti-Doping-Gesetz plant. Die Bundesregierung strebt jedoch Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz an. Auch prüfe sie, ob und gegebenenfalls wie weit zur Aufklärung von Dopingstraftaten eine Telekommunikationsüberwachung erforderlich sei.
Zugang zum Anwaltsnotariat
[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2006 den Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) in geänderter Fassung eingebracht (BR-Drs. 895/06 (Beschluss)). Durch den Entwurf soll ein Zugangs- und Auswahlsystem für Notare eingeführt werden, das sowohl fachliche Mindeststandards sichert als auch als auch eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende (vgl. BVerfG, 1 BvR 838/01 v. 20.04.2004) Auswahlentscheidung ermöglicht. Der Entwurf geht auf einen Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, NRW (BR-Drs. 895/06) zurück.
Gesetzliche Altfallregelung
[BRAK] Der Bundesrat hat sich anlässlich seiner 830. Sitzung am 16.02.2007 mit einem Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen zu einer gesetzlichen Altfallregelung (BR-Drs. 39/07) auseinandergesetzt. Nach diesem Antrag ist eine gesetzliche Altfallregelung entbehrlich, da auf Grundlage von § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht für ausreisepflichtige, ausländische Staatsbürger, die wirtschaftlich und sozial in Deutschland integriert sind.
BMF-Schreiben zu Versorgungswerken
[BRAK] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit BMF-Schreiben v. 07.02.2007 (IV C 8 – S 2221 – 128/06) zur Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG i.d.F. des AltEinkG eine Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG erbringen. Die Liste führt auf der S. 3 auch die Versorgungswerke der Rechtsanwälte auf. Das neu gegründete Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Sachsen-Anhalt ist in der Anlage zum BMF-Schreiben noch nicht enthalten.
2. Internationalen Deutschen Golfmeisterschaften der Justiz
Auf dem Golfplatz des Hofgut Praforst finden am Freitag, den 29.06.2007 die 2. Internationalen offenen Deutschen Golf- meisterschaften der Justiz statt.
Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung 2006 möchte die BSG der JVA Fulda und der Golfclub Hofgut Praforst, auch dieses Jahr zu diesem Event einladen.
Eingeladen sind alle Mitarbeiter aus den Bereichen: Polizei, Justiz, Anwaltskanzleien, Militär-Police und deren Partner aus dem In- und Ausland.
Teilnahmebedingungen: Mitglied eines Nationalen- oder Internationalen Golfclubs mit Stv.-54
Start: 13.00 Uhr Kanonenstart (Teilnahmebegrenzung 96 Starter)
Spielart: 18 Loch, Einzelzählspiel nach Stableford
Wertung: Es werden die Bruttosieger Damen und Herren, die Erst- bis Drittplatzierten der Nettoklassen A,B und C, Sonderwertungen u.a. Rechtsanwälte, Internationaler Deutscher Freundschaftspreis der Polizei sowie Mannschafts- und Partnerwertungen
Spielort: Golfclub Hofgut Praforst , Dr.-Detlev-Rudelsdorff-Allee 3, 36088 Hünfeld, Tel: 06652/9970, www.praforst.de.
Weitere Informationen, wie Tagesprogrammablauf, Übernachtungs- und Trainingsmöglichkeiten erhalten Sie nach Eingang Ihrer Voranmeldung. Das Startgeld beträgt 69,- € inkl. Greenfee und Abendveranstaltung.
Voranmeldung mit Name, Anschrift, Golfclub, Stammvorgabe, Behörde an: Rudi Gelinek, Kohlstöcken 2, D-36163 Poppenhausen oder e-Mail: rudigelinek@t-online.de
Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes
[BRAK] Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung wurde der Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes in Form eines Gutachtens der Professoren Henssler und Preis der Universität zu Köln erstellt (Gliederung des Diskussionsentwurfs). Weitere Informationen der Bertelsmann Stiftung zum Vorhaben und zum Diskussionsforum finden Sie hier. In einer gemeinsamen Presseerklärung von BRAK und DAV vom 06.02.2007 hat die Anwaltschaft den Diskussionsentwurf grundsätzlich begrüßt.
Absprachen in Strafverfahren
[BRAK] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren (BT-Drs. 16/4197) vorgelegt. Er hält eine Regelung von Urteilsabsprachen im Strafverfahren für erforderlich, um mit der notwendigen demokratischen Legitimation zentrale Fragen der konsensualen Strafverfahrenbeendigung zu entscheiden und eine gleichmäßige Verfahrenspraxis zu gewährleisten. Die Bundesregierung plant ebenfalls einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verständigung im Strafverfahren gesetzlich geregelt wird.
Aufruf zur Evaluation der Juristenausbildung
[BRAK] Die Justizministerkonferenz möchte die Auswirkungen der 2003 in Kraft getretenen Reform der Juristenausbildung evaluieren. Im Rahmen einer breit angelegten Befragung bittet die Justizministerkonferenz Arbeitgeber von Juristen sowie Berufsanfänger, die den Vorbereitungsdienst bereits nach neuem Recht (unter Einbeziehung der mindestens neunmonatigen Pflichtausbildung in der Anwaltschaft) durchlaufen haben, um Mitwirkung. Die Befragung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch (Fragebogen). Der Fragebogen ist alternativ dazu auch über die Internet-Seite www.justiz.nrw.de/JM zu erreichen.
Blockseminar Einführung in das türkische Recht
Das Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht wurde erstmals im Jahre 1987 an der Universität Bamberg und seit 1996 dort im Rahmen der „Forschungsstelle für türkisches Recht“ durchgeführt. Obwohl die Ansiedlung in der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften eher ungewöhnlich ist, hat das Seminar weite Anerkennung in Wissenschaft und Praxis im deutschsprachigen Raum gefunden. Das Seminar richtet sich an Studenten und Praktiker und bietet kompakt in insgesamt vier Blöcken am 1./2.6.2007 und 15./16.6.2007 einen Überblick über das gesamte türkische Recht, mit einer wohldosierten Schwerpunktsetzung für die spezifischen Bedürfnisse der deutschen Richter- und Anwaltschaft sowie führender Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die mit der Türkei zu tun haben. Das Seminar wird von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf, Diem & Partner Rechtsanwälte in Stuttgart, durchgeführt. Rumpf hat sich in zahlreichen Publikationen sowie im deutsch-türkischen Rechtsverkehr einen Namen gemacht. Der familienrechtliche Block wird von Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl, Köln, und damit einem der erfahrendsten Praktiker deutscher Sprache in diesem Ausschnitt aus dem türkischen Recht moderiert. Das Seminar findet in den Räumen der Universität in der Alt-stadt von Bamberg statt. Nähere Informationen: Frau Elisabeth Diethelm, An der Universität 11, 96046 Bamberg, Tel. 0951-8632182, Fax 0951-8635182, email: turkologie@split.uni-bamberg.de sowie unter www.tuerkei-recht.de/Blockseminar.html) .
Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.
[BRAK] Die Ingenieurkammern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie der Berufsverband der Landschaftsökologen haben die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht gem. e. V. 2001 ins Leben gerufen. Sie fungiert als Schlichtungs- und Gütestelle speziell bei Streitigkeiten über die Abrechnung von Ingenieur- und Architektenleistungen, insbesondere bei Streitigkeiten nach der HOAI. Sie wird seit 2005 beim Justizministerium Baden-Württemberg in der Liste der institutionellen Schlichtungsstellen in Baden-Württemberg geführt. Die Leistungen werden kostenfrei erbracht, soweit sie ohne eingehendes Akten- oder Literaturstudium und ohne wesentlichen Zeitaufwand beantwortet werden können. Für Beratungen und Gutachten sowie für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen oder von Schiedsverfahren, für die ein besonderer Aufwand erforderlich wird, werden Entgelte in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.ghv-guetestelle.de.
BVerfG: Adhäsionskläger hat Recht auf Richterablehnung
[BRAK] Das BVerfG hat mit BVerfG-Beschluss v. 27.12.2006 (2 BvR 958/06) entschieden, dass auch einem Adhäsionskläger das Recht auf Richterablehnung zusteht, weil er sonst in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt würde. Das Adhäsionsverfahren eröffnet dem Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Strafverfahren finanzielle Kompensation für erlittene Schäden zu erlangen. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 6/2007 v. 24.01.2007.
Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
[BRAK] In der BRAK-Pressemeldung Nr. 4/2007 v. 01.02.2007 weist die BRAK erneut darauf hin, dass es qualifizierte Rechtsberatung nur von Rechtsanwälten geben kann. Im Zusammenhang mit der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BT-Drs. 16/3655) warnt die BRAK vor einer „Rechtsberatung light“. Der Bundestag verwies den Entwurf an die Ausschüsse, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde (vgl. Plenarprotokoll 16/79 01.02.2007 S. 7923 D-7924A). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007.
Reform des Versicherungsvertragsrechts
Der Bundestag hat am 01.02.2007 in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945) beraten. Der Gesetzentwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Rechtsausschuss die Federführung inne hat (vgl. Plenarprotokoll 16/79 v. 01.02.2007, S. 7873). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007.
BVerfG: Schuldprinzip verletzt
[BRAK] Das BverfG hat im BVerfG-Beschluss v. 27.12.2007 (2 BvR 1895/05) einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, weil in mehrfacher Hinsicht das Schuldprinzip verletzt sei. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung- Nr. 7/2007 v. 25.01.2007.
Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum
[BRAK] Die Bundesregierung hat am 24.01.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beschlossen. Durch den Gesetzentwurf, der die Richtlinie 2004/48/EG umsetzt, sollen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums novelliert werden. Unter anderem soll der Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden. Der Gesetzentwurf enthält aus gebührenrechtlicher Sicht eine deutliche Verschlechterung. In § 97a des Urheberrechtsgesetzes soll eine neue Vorschrift zur Abmahnung eingeführt werden. In Absatz 2 der Vorschrift soll der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung auf 50 Euro beschränkt werden, wenn „sich die Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ befasst. Die Bundesjustizministerin weist in der BMJ-Presseerklärung v. 24.01.2006 darauf hin, dass das Gesetz durch Einfügung dieser Vorschrift die Situation von Verbrauchern verbessere, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sähen. Die BRAK kritisiert in ihrer BRAK-Presseerklärung-Nr. 3 v. 25.01.2007, dass damit bei Pflichtverletzungen in das System des Schadenersatzrechts eingegriffen wird. Damit geht der vom BMJ in den Vordergrund gestellte Verbraucherschutz zu Lasten desjenigen, dessen Rechte durch den Verbraucher verletzt wurden.
Gebühren in anwaltsgerichtlichen Verfahren
[BRAK] Durch das am 31.12.2006 in Kraft getretene 2. Justizmodernisierungsgesetz (BGBl. I, S. 3416ff.) sind Gerichts- gebühren im anwaltsgerichtlichen Verfahren eingeführt worden. Die Neufassung von § 195 BRAO sieht vor, dass im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren über einen Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung über die Androhung oder Festsetzung eines Zwangsgeldes (§ 57 III BRAO) oder über die Rüge (§ 74a I BRAO) Gebühren nach einem eigenen Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 195 BRAO) erhoben werden. Auslagen sind nach wie vor nach dem GKG zu zahlen.
