[BRAK] Das BVerfG hat mit BVerfG-Beschluss v. 27.12.2006 (2 BvR 958/06) entschieden, dass auch einem Adhäsionskläger das Recht auf Richterablehnung zusteht, weil er sonst in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt würde. Das Adhäsionsverfahren eröffnet dem Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Strafverfahren finanzielle Kompensation für erlittene Schäden zu erlangen. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 6/2007 v. 24.01.2007.