[BRAK] Die Ingenieurkammern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie der Berufsverband der Landschaftsökologen haben die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht gem. e. V. 2001 ins Leben gerufen. Sie fungiert als Schlichtungs- und Gütestelle speziell bei Streitigkeiten über die Abrechnung von Ingenieur- und Architektenleistungen, insbesondere bei Streitigkeiten nach der HOAI. Sie wird seit 2005 beim Justizministerium Baden-Württemberg in der Liste der institutionellen Schlichtungsstellen in Baden-Württemberg geführt. Die Leistungen werden kostenfrei erbracht, soweit sie ohne eingehendes Akten- oder Literaturstudium und ohne wesentlichen Zeitaufwand beantwortet werden können. Für Beratungen und Gutachten sowie für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen oder von Schiedsverfahren, für die ein besonderer Aufwand erforderlich wird, werden Entgelte in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.ghv-guetestelle.de.