Strafverschärfung für bestimmte Dopingstraftaten

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/4262) auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT-Drs. 16/4097), dass sie kein umfassendes Anti-Doping-Gesetz plant. Die Bundesregierung strebt jedoch Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz an. Auch prüfe sie, ob und gegebenenfalls wie weit zur Aufklärung von Dopingstraftaten eine Telekommunikationsüberwachung erforderlich sei.