Gesetzliche Altfallregelung

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat sich anlässlich seiner 830. Sitzung am 16.02.2007 mit einem Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen zu einer gesetzlichen Altfallregelung (BR-Drs. 39/07) auseinandergesetzt. Nach diesem Antrag ist eine gesetzliche Altfallregelung entbehrlich, da auf Grundlage von § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht für ausreisepflichtige, ausländische Staatsbürger, die wirtschaftlich und sozial in Deutschland integriert sind.