[BRAK] Der Entschließungsantrag des Landes Hessen zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (BR-Drs. 107/07) ist vom Bundesrat am 16.02.2007 an die Ausschüsse überwiesen worden, wobei dem Finanzausschuss die Federführung übertragen wurde. Nach dem Antrag soll der Bundesrat u.a. feststellen, dass der Regierungsentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge u.a. aus den in der Stellungnahme des Bundesrates genannten Gründen (BR-Drs. 778/06 (Beschluss)) und im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG (1 BvL 10/02 v. 31.01.2007) überarbeitet werden sollte.