Anti-Stalking-Gesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2007 zum Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt (BR-Drs. 46/07 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/575) – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3641) angenommen (BR-Drs. 46/07). Damit wird erstmals ein eigener Straftatbestand für so genanntes Stalking eingeführt. Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft. Das Gesetz soll in Kürze in Kraft treten.