[BRAK] Das Land Thüringen stellte einen Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren (BR-Drs. 144/07). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in der StPO eine entsprechende Befugnisnorm aufzunehmen. Der BGH hatte mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Der Bundesrat verwies den Antrag Thüringens in seiner Sitzung am 09.03.2007 an den Rechts- und an den Innenausschuss, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde.