Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 24.04.2008 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren (BT-Drs. 16/8384) in 2. und 3. Lesung beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/8916) angenommen. Lesen Sie die BRAK-Pressemitteilung Nr. 7 v. 25.04.2007. Die Beschlussfassung im Deutschen Bundesrat ist für den 23.05.2008 vorgesehen.

Die vom Bundestag beschlossene Fassung sieht u. a. Folgendes vor:

– In § 3a RVG-E ist klargestellt, dass eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform bedarf. Dadurch wird es zukünftig möglich sein, Vergütungsvereinbarungen auch per Telefax abzuschließen.

– Durch die Änderung in § 3a Abs. 3 RVG-E ist in Zukunft eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der PKH beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, nichtig. Allerdings ist klargestellt, dass die BGB-Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (insbes. § 814 BGB) unberührt bleiben.

– Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf wurde in § 4a Abs. 1 RVG beschlossen. Die Neufassung lautet: „Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.“

§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG-E regelt, dass die Vereinbarung die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und ggf. die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung enthalten muss, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen.

§ 4a Abs. 3 RVG-E sieht jetzt eine erhebliche Entschärfung der Belehrungspflichten vor. Es sind nunmehr in der Vereinbarung die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind.

§ 4b RVG-E enthält wie § 3a Abs. 3 RVG einen Verweis auf § 812 ff. BGB. In Kenntnis der Nichtschuld geleistete Zahlungen können also nicht zurückgefordert werden.

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 11.04.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BT-Drs. 16/5048) beschlossen. Durch den Gesetzentwurf, der die Richtlinie 2004/48/EG umsetzt, sollen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums novelliert werden. Unter anderem soll der Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden. Die BRAK wandte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 26/2007 und mit der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 21 v. 20.06.2007 gegen die vorgesehen Deckelung der ersatzfähigen Rechtsanwaltsvergütung bei erstmaligen Abmahnungen in „einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung“. Lesen Sie auch die BMJ- Pressemitteilung v. 11.04.2008.

Fahrverbot auf Zeit

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe (BT-Drs. 16/8695) vorgelegt. Das Fahrverbot auf Zeit soll nach der vorgeschlagenen Neuregelung neben der Geld- oder Freiheitsstrafe in das StGB aufgenommen werden. In Fällen, in denen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Verurteilten für eine Geldstrafe nicht geeignet seien, die mit ihr verfolgten Zwecke zu erfüllen und eine Freiheitsstrafe nach Lage des Falles unangemessen hart erscheine, könne das Fahrverbot als selbstständige Hauptstrafe greifen

Warnung vor vermeintlicher Anwaltskanzlei

BRAK Logo[BRAK] Die vermeintliche Anwaltskanzlei „Weber & Partner“ aus Münster verschickt derzeit bundesweit Briefe, in denen den Empfängern vorgeworfen wird, einen Parkunfall verursacht und sich in strafbarer Weise vom Unfallort entfernt zu haben. Mit einer beigefügten Rechnung werden die Betroffenen aufgefordert, einen Schadensbetrag einschließlich Anwaltskosten zu überweisen. Die RAK Hamm teilt mit, dass keine Rechtsanwältin Astrid Weber aus Münster im Kammerbezirk zugelassen ist. Lesen Sie hierzu den Artikel des Bonner Generalanzeigers v. 08.05.2008.

Strukturreform des Versorgungsausgleichs

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett beschloss am 21.05.2008 den Regierungsentwurf eines Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Die Neuregelung sieht vor, dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform den Eheleuten mehr Spielraum geben, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. Die BRAK äußerte gegen diese Neuregelung in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 12/2008 zum Referentenentwurf – wie bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2007 zum Diskussionsentwurf – Bedenken. Lesen Sie zu diesem Thema die BMJ-Pressemitteilung v. 21.05.2008.

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

BRAK Logo[BRAK] Am 24.04.2008 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BT-Drs. 16/6815). Durch die Neuregelung sollen Vorschriften des BGB und des FGG geändert werden, um eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls zu ermöglichen. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 24.04.2008.

Deutsch- Chinesischer Rechtsstaatsdialog

BRAK Logo[BRAK] Am 21. und 22.04.2008 fand in München das 8. Deutsch-Chinesische Rechtsstaatssymposium statt, an dem auch der Präsident der BRAK teilnahm. Die Bundesjustizministerin und der Leiter des Rechtsamts des Staatsrates der Volksrepublik China einigten sich im Rahmen der Veranstaltung auf die Fortsetzung des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs und trafen eine Vereinbarung für ein neues Zweijahresprogramm. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 21.04.2008. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.bund.de/rechtsstaatsdialog oder hier.

21. Heidelberger Gespräch 2008

Am 1. und 2. Oktober 2008 findet das 21. Heidelberger Gespräch 2008 wiederum im großen Hörsaal des Pathologischen Instituts der Universität Heidelberg statt. Der wissenschaftliche Progarammbeirat wird aktuelle Themen aus dem Grenzgebiet von Sozialmedizin und Sozialrecht durch sachkundige Referenten jeweils beider Gebiete umfassend abhandeln. Einzelheiten finden Sie hier.

Fortbildungsnachweise für Fachanwälte

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung auf ihrem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen müssen. Die Gesamtdauer darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Es wird daher gebeten, soweit noch nicht geschehen, die Fortbildungsnachweise für das Jahr 2007 spätestens bis 05. Mai 2008 der Kammer vorzulegen (Kopie genügt). Diejenigen Rechtsanwälte, denen die Fachanwaltsbezeichnung erst im Jahre 2007 verliehen wurde, müssen erstmals für das Jahr 2008 Fortbildungsnachweis erbringen.

Anwaltliches Konflikt- und Verhandlungsmanagement

Wegen der großen Nachfrage wird das Seminar Anwaltliches Konflikt- und Verhandlungsmanagement von Prof. Reinhard Greger und Rechtsanwältin Dr. Christine von Münchhausen am Freitag, 25. Juli 2008, 13.00 – 19.00 Uhr nochmals abgehalten.

Ein Anmeldeformular finden Sie unter www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm bzw. erhalten Sie direkt beim Insitut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, Tel. (09131) 8523788, Fax (09131) 8526479, E-Mail: arap@jura-uni-erlangen.de

Verabschiedung der Verbraucherkreditrichtlinie

Die Verbraucherkreditrichtlinie, 2002/0222 [COD] v. 12.03.08, ist nach fast sechsjährigem Legislativverfahren am 7. April 2008 vom Rat verabschiedet worden. Sie soll eine größere Transparenz und Effizienz des Marktes für Kredite zwischen 200 und 75.000 € schaffen und die Rechtssicherheit beim Abschluss grenzüberschreitender Kreditverträge für Verbraucher verbessern. Nach der noch ausstehenden Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen.

BVerfG – keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat mit Urteil v. 01.04.2008 (1 BvR 1620/04) entschieden, dass regelmäßig die Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils nicht zwangsweise durchzusetzen ist. § 3 FGG sei daher verfassungskonform auszulegen. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 44/2008 v. 01.04.2008 (zum Sachverhalt vgl. BVerfG- Pressemitteilung-Nr. 89/2007 v. 07.09.2007).

BVerfG zum BGH- Anwälte- Auswahlverfahren

BRAK Logo[BRAK] Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem BGH, insbes. gegen das in der BRAO normierte Auswahlverfahren, wurde durch das BVerfG mit Beschluss v. 27.02.2008 (1 BvR 1295/07) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Vorschriften der BRAO für das Wahlverfahren der Rechtsanwälte bei dem BGH sind nach Ansicht des BVerfG verfassungsgemäß. Das Zulassungsverfahren schränke zwar die Berufsausübungsfreiheit ein. Es sei jedoch ausreichend bestimmt geregelt und durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 41/2008 v. 27.03.2008.

Klärung der Vaterschaft

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 14.03.2008 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 130/08 (Beschluss)). Durch die Neuregelung soll Männern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Auf diesem Wege sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden.

Der Bundestag hatte bereits am 21.02.2008 – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/8219) – den Regierungsentwurf eines Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BT-Drs. 16/6561, BT-Drs. 16/6649) mit einigen Änderungen angenommen (BR-Drs. 130/08).

Das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren ist am 31.03.2008 im BGBl. I, S. 441 ff. verkündet worden. Es ist am 01.04.2008 in Kraft getreten. Durch die Neuregelung soll Männern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Auf diesem Wege sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG- Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.04.2008.

Novellierung der HOAI

BRAK Logo[BRAK] Nachdem noch vor einiger Zeit über die Abschaffung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) diskutiert wurde, liegt nunmehr ein Referentenentwurf zu deren Novellierung vor. Interessant ist der Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auch für die Anwaltschaft deshalb, weil sich das Ministerium in dem allgemeinen Teil der Begründung zu Honorarordnungen und festen Höchst- und Mindestsätzen bekennt. Der vollständige Entwurf ist auf der Homepage der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. – www.ghv-guetestelle.de – abrufbar.

Änderung des SGG und des ArbGG

BRAK Logo[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes ist am 31.03.2008 im BGBl. I, S. 444 ff. verkündet worden. Die Neuregelung ist am 01.04.2008 in Kraft getreten. Durch sie soll die Sozialgerichtsbarkeit entlastet und das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Die Forderungen des Bundesrates, die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen zu legen sowie die Zulassungsberufung am Beispiel der VwGO in der Sozialgerichtsbarkeit einzuführen (vgl. auch BR-Drs. 820/07 (Beschluss)), wurden nicht in das Gesetz aufgenommen.

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

BRAK Logo[BRAK] Die erste Beratung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren (BT-Drs. 16/8384) fand am 13.03.2008 in der 151. Sitzung des Bundestages statt. Der Gesetzentwurf wurde entsprechend dem interfraktionellen Vorschlag an den Rechtsausschuss überwiesen.

Die Abgeordneten Gehb, Strässer, Dyckmans, Neskovic und Wieland sowie der Parlamentarische Staatssekretär Hartenbach haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.

Am 10.04.2008 findet ein erweitertes Berichterstattergespräch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt.

Beratungshilfe

BRAK Logo[BRAK] Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/8675) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion „Beratungshilfeschein zur Klärung rechtlicher Probleme im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (BT-Drs. 16/8577) liegt vor. Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass die Amtsgerichte Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt nur bewilligen, wenn keine andere Möglichkeit für eine Rechtshilfe zur Verfügung steht. Der Bundesregierung seien jedoch keine Fälle bekannt, in denen eine Beratungsstelle sich nicht in der Lage sehe, dem an sie verwiesenen Rechtsuchenden eine Bescheinung darüber auszustellen, dass eine ausreichende rechtliche Beratung nicht erteilt werden könne.

BVerfG zum Sonderausgabenabzug von Versorgungswerksbeiträgen vor 2005

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat sich mit Beschluss v. 13.02.2008 (2 BvR 1220/04; 2 BvR 410/05) zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen für die Veranlagungszeiträume vor 2005 geäußert. Die Beschwerdeführer, zu denen eine selbstständige Rechtsanwältin gehört, rügten mit ihrer Verfassungsbeschwerde eine zu niedrige einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung ihrer Beiträge zur berufsständischen Versorgungseinrichtung durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur berufsständischen Versorgungseinrichtung für die Veranlagungszeiträume vor 2005 nicht mehr in Betracht kommt. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 33/2008 v. 14.03.2008.

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

BRAK Logo[BRAK] Das BMJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vorgelegt. Durch den Entwurf soll die aktuelle Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – BT-Drs. 16/6308) ergänzt werden. Bislang verweist die BRAO für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, insbes. über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihre Rücknahme oder ihren Widerruf, auf das FGG. Künftig sollen für diese Verwaltungsverfahren nicht die Vorschriften des neuen, an die Stelle des FGG tretenden FamFG gelten, sondern die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder und im gerichtlichen Verfahren die VwGO.

Ergänzend soll die BRAO um obsolete Normen bereinigt und in BRAO, EuRAG und BNotO ausstehende Anpassungen an das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.03.2007 (BGBl. I 2007, S. 358ff.) vorgenommen werden.

Lesen Sie auch die Zusammenfassung der BRAK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht.

Kammertag 2008 – Fortbildung und Kammerversammlung

Am 11.04.2008 ab 15.00 Uhr findet im WLW Würzburger Lehrgangswerk Bamberg (Würzburger Straße 59, 96047 Bamberg) die diesjährige Kammerversammlung statt.

Vor dem gemeinsamen Mittagessen besteht die Möglichkeit, von 9.00 – 14.00 Uhr an einem Seminar zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung zum RVG“ teilzunehmen. Referent ist Heinz Hansens. Er ist Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin und gilt als ausgewiesener Fachmann im „RVG“. Im Rahmen der Veranstaltung wird er auch über die anstehenden Neuerungen zum Erfolgshonorar berichten.

Das Anmeldeformular und die Teilnahmebedingungen können Sie hier herunterladen.

Seminar “Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in” in Nürnberg

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg führen in Zusammenarbeit mit der Hans Soldan GmbH ein Seminar zur Vorbereitung der Erreichung der Qualifikation Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in durch. Die Schulungstermine finden in Nürnberg in der Zeit von Oktober 2008 bis April 2010 statt. Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen über die Hans Soldan GmbH (Frau Schröter), Tel. 0201 / 8612-304.