Die Verbraucherkreditrichtlinie, 2002/0222 [COD] v. 12.03.08, ist nach fast sechsjährigem Legislativverfahren am 7. April 2008 vom Rat verabschiedet worden. Sie soll eine größere Transparenz und Effizienz des Marktes für Kredite zwischen 200 und 75.000 € schaffen und die Rechtssicherheit beim Abschluss grenzüberschreitender Kreditverträge für Verbraucher verbessern. Nach der noch ausstehenden Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen.