Beratungshilfe

BRAK Logo[BRAK] Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/8675) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion „Beratungshilfeschein zur Klärung rechtlicher Probleme im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (BT-Drs. 16/8577) liegt vor. Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass die Amtsgerichte Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt nur bewilligen, wenn keine andere Möglichkeit für eine Rechtshilfe zur Verfügung steht. Der Bundesregierung seien jedoch keine Fälle bekannt, in denen eine Beratungsstelle sich nicht in der Lage sehe, dem an sie verwiesenen Rechtsuchenden eine Bescheinung darüber auszustellen, dass eine ausreichende rechtliche Beratung nicht erteilt werden könne.