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Zur nochmaligen Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019 mit Fortbildung und Kammerversammlung

Wie mehrfach angekündigt findet am Freitag, 26.04.2019, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt.

Er beginnt um 10:00 Uhr mit einer Fortbildungsveranstaltung aus dem Familien-, Erb- und Sozialrecht. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht aus Essen. Sie wird zum Thema „Albtraum Alter – Blitzlichter aus dem Seniorenrecht“ vortragen. Der Eintritt ist wie immer frei.

Um 14:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Die ordentliche Kammerversammlung startet um 15:00 Uhr mit einem Gastvortrag von Leo Martin, Ex-Geheimagent, Kriminalist & Bestsellerautor aus München. Den weiteren Ablauf und Näheres zur Tagesordnung können Sie dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2019 entnehmen. Dort finden Sie auch ein

Bitte machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und nehmen Sie an der Kammerversammlung teil!

Weitere Neuigkeiten des BayStMJ zum elektronischen Rechtsverkehr

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat darauf hingewiesen, dass bei folgenden Gerichten die Einführung des Versandes elektronischer Dokumente (Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs) bereits erfolgte bzw. in Kürze erfolgen wird:

  • Landgericht Landshut – Zivilabteilung (seit 04.02.2019)
  • Landgericht Coburg – Zivilabteilung (seit 11.02.2019)
  • Landgericht Regensburg – Zivilabteilung (seit 18.02.2019)
  • Landgericht Nürnberg-Fürth – Zivilabteilung (seit 18.02.2019)
  • Amtsgericht Nürnberg – Zivilabteilung mit Mietsachen und Familienabteilung (seit 18.02.2019)
  • Oberlandesgericht Nürnberg – alle Abteilungen (seit 25.02.2019)
  • Landgericht München I – Zivilabteilung (seit 04.03.2019)
  • Amtsgericht München – Zivilabteilung, Familienabteilung (seit 25.03.2019)
  • Amtsgericht Erding – alle Abteilungen (ab 01.04.2019)
  • Oberlandesgericht München – Zivilabteilung, Familienabteilung (ab 08.04.2019)
  • Amtsgericht Amberg – alle Abteilungen (ab 08.04.2019)
  • Landgericht Amberg – alle Abteilungen (ab 08.04.2019)
  • Amtsgericht Schwandorf – Zivilabteilung, Familienabteilung, Strafabteilung (ab 08.04.2019)
  • Amtsgericht Straubing – alle Abteilungen (ab 08.04.2019)

Es wird um Beachtung und besonders aufmerksame Kontrolle der Posteingänge im beA gebeten.

Die nächsten Informationen wurden für 01.06.2019 angekündigt. Wir werden weiter berichten.

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Anwaltsgericht Bamberg elektronisch zu erreichen

Nicht nur die Rechtsanwaltskammer, sondern auch das Anwaltsgericht Bamberg ist mittlerweile auf elektronischem Wege zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen können sich über ihr besonderes elektronischen Anwaltspostfach an das Anwaltsgericht wenden, das im Gesamtverzeichnis als Empfänger von beA-Nachrichten addressierbar ist.

Zudem verfügt das Anwaltsgericht seit Kurzem über eine eigene E-Mail-Adresse. Sie lautet wie folgt: Anwaltsgericht@rak-bamberg.de.

Nähere Informationen zum Anwaltsgericht finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/anwaltsgericht/.

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Rechtsanwältin Edith Kindermann ist neue Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Nach dem überraschenden Rücktritt des bisherigen Präsidenten Ulrich Schellenberg (Berlin) zum 01.03.2019 hat der Vorstand des Deutschen Anwalt­vereins in seiner Sitzung vom 21.03.2019 die Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann (Bremen) zur neuen Präsidentin gewählt.

Sie ist 56 Jahre alt und seit 1992 Rechtsanwältin. 1999 wurde sie Fachanwältin für Famili­en­recht und seit 2007 ist sie auch Notarin. Neben dem Famili­en­recht liegen ihre Schwer­punkte im anwalt­lichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungs­recht. Ihr ehren­amt­liches Engagement begann im Vorstand des Bremi­schen Anwalts­vereins. Seit 2005 ist sie Vorsit­zende des DAV-Ausschusses RVG und Gerichts­kosten, seit 2011 Mitglied im Ausschuss Versi­che­rungs­recht. Zudem engagiert sie sich in zahlreichen Arbeits­ge­mein­schaften im DAV. Dem Vorstand gehört sie seit 2009 an, dem Präsidium seit 2011.

Weitere Informationen, auch zu Neuwahl des DAV-Präsidiums, können Sie der

entnehmen.

Fortbildungsnachweise von Fachanwälten für 2018

Alle Fachanwälte, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2018 noch nicht bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg eingereicht haben, werden dringend gebeten, dies unverzüglich zu erledigen (gerne auch per beA). Denn Anfang April 2019 werden die ersten Mahnungen verschickt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Ein Fachanwalt, der seiner Fortbildungspflicht nicht nachkommt, muss nicht nur mit berufsaufsichtlichen Maßnahmen, sondern auch mit dem Entzug seines Fachanwaltstitels rechnen (§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO).

Workshop „Legal Tech“ am 04.04.2019 in Würzburg

Am Donnerstag, 04.04.2019, 17:30 Uhr, findet an der Alten Universität Würzburg ein Workshop zum Thema „Legal Tech“ statt, der sich an alle interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte richtet. Veranstalter sind die Juristische Fakultät (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Christoph Teichmann) und die Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Nähere Informationen zum Ablauf des Workshops können Sie dem

entnehmen. Zum Ausklang (ca. 19:00 Uhr) sind alle Teilnehmer zu einem kleinen Empfang im Max-Stern-Keller (Bibliothekskeller unter der Alten Universität) eingeladen.

Ihre Anmeldungen richten Sie bitte per E-Mail an conference-teichmann@jura.uni-wuerzburg.de.

Fortbildungsveranstaltung des Coburger Anwaltvereins am 10.05.2019 in Coburg

Am Freitag, 10.05.2019, bietet der Coburger Anwaltverein eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Erwerbsschaden in Fällen von Verletzung oder Tötung“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr im Münchner Hofbräu in Coburg, Kleine Johannisgasse 4, statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Vergütungsbarometer 2018 – Befragung zur Vergütungspraxis der Anwaltschaft

Im Newsletter von Oktober 2018 hatten wir Sie über die Befragung des Soldan Instituts zum Vergütungsbarometer 2018 informiert. Hierdurch sollte die Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft, insbesondere die Gepflogenheiten beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten, ermittelt werden. Auf das Schreiben des Soldan Instituts vom 17.10.2018 wird verwiesen. Leider war die Teilnahme der angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eher gering, weshalb das Soldan Institut um nochmalige Erinnerung gebeten hat.

Für jede Regionalkammer besteht die Möglichkeit, eine Auswertung der erhobenen Daten für ihren Kammerbezirk zu erhalten. Dadurch wird für alle Kolleginnen und Kollegen die Vergütungspraxis transparent, aber auch deutlich, wo die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Vergütungsfragen im bundesweiten Vergleich steht. Weil die Zahl der bislang realisierten Befragungen im Kammerbezirk noch zu niedrig ist, um eine statistisch verlässliche regionale Auswertung vornehmen zu können, hat eine zweite Befragungsphase begonnen. Alle Kammermitglieder, die sich noch nicht an der bundesweiten Datenerhebung beteiligt haben, werden hierzu ermuntert. Eine Teilnahme ist auf der Internetplattform

www.anwaltforschung.de

möglich (ein Zugangscode wird hierzu nicht benötigt). Dort können Sie alternativ den Fragebogen als PDF-Dokument herunterladen und per Telefax an die Nummer 02202-1887555 zurückschicken.

Forschungsprojekt „Verständigung in Strafverfahren“

Auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer werden alle Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht an die Umfrage des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen erinnert, die zusammen mit den Universitäten Düsseldorf und Frankfurt/Main beauftragt wurde, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren (Newsletter von Oktober 2018). Zu der bundesweiten Online-Befragung gelangen Sie über folgenden Link: https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685.

Befragung zum internationalen europäischen Familien- und Erbrecht

Das Heidelberger Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht führt eine Befragung zum internationalen europäischen Familien- und Erbrecht durch. Sie ist Teil des Forschungsprojekts „EUFams II“ und zielt darauf ab, Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung aufzudecken, die anschließend in einem Bericht der Europäischen Kommission vorgelegt werden.

Sie können die Befragung unter http://umfrage.eufams.eu erreichen. Abhängig von den ausgewählten Themengebieten werden 10 bis 42 Fragen gestellt, deren Beantwortung zwischen 5 und 15 Minuten in Anspruch nimmt.

Konjunkturumfrage Sommer 2019 in den Freien Berufen

In diesen Tagen beginnt die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2019 – mit einem Sonderteil zu den Themen Gründung und Nachfolge. Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Zur Konjunkturumfrage, die bis 12.05.2019 laufen wird, gelangen Sie über diesen Link.

Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.

Datenübermittlung bei ungeregeltem Brexit

Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt für den Fall eines No-Deal-Brexits ein Dokument zur Verfügung, in dem die rechtssichere Gestaltung der Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich erläutert und zudem beschrieben wird, welche sonstigen Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind. Es steht nachfolgend zum Download bereit.

Sie finden es auch auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts zu folgenden Themen:

Weitere Information unter www.soldanmoot.de.

Wahl zur Satzungsversammlung 2019

Auf die Wahl zur Satzungsversammlung 2019 wurde bereits im Newsletter von November 2018 hingewiesen. Zwischenzeitlich wurde die Wahlbekanntmachung verschickt mit der Bitte an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Kammermitglieder, Wahlvorschläge einzureichen. Diese sind bis zum Ende der durch den Wahlausschuss bestimmten Frist am 15.02.2019, 10:00 Uhr, wie folgt eingegangen (in alphabetischer Reihenfolge) und als ordnungsgemäß zugelassen worden (durch Anklicken erhalten Sie nähere Informationen zur Person):

Das Wahlverfahren richtet sich nach der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg vom 13.04.2018, die im Mitteilungsblatt von Juni 2018 bekannt gemacht wurde und auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/zum Download zur Verfügung steht.

Die Wahlunterlagen, denen Sie weitere Einzelheiten entnehmen können, werden am 01.03.2019 verschickt. Das Wahlergebnis wird im Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Juni 2019, auf der Internetseite der RAK Bamberg und im Newsletter von Juni 2019 veröffentlicht werden.

Bitte beteiligen Sie sich an der Briefwahl!

Weitere Informationen zur Wahl und zur Satzungsversammlung im Allgemeinen erhalten Sie hier.

Zur Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019

Wie bereits angekündigt findet am Freitag, 26.04.2019, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 15:00 Uhr mit einem Gastvortrag von Leo Martin, Ex-Geheimagent, Kriminalist & Bestsellerautor, beginnen.

Bereits für 10:00 Uhr ist eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Familien-, Erb- und Sozialrecht geplant. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht. Der Eintritt ist wie immer frei.

Um 14:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Bitte reservieren Sie diesen Termin. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2019 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.

Neuigkeiten zum elektronischen Rechtsverkehr und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Verschiedene Behörden und Institutionen, beispielsweise das Bayerische Staatsministerium der Justiz, diverse Gerichte und die Bundesrechtsanwaltskammer, haben darum gebeten, alle Kolleginnen und Kollegen nochmals eindringlich auf die gesetzlichen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs und den richtigen Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach hinzuweisen. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird dies zum Anlass nehmen, in ihrem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2019 die folgenden Thema anzusprechen:

  • Die passive Nutzungspflicht des beA
  • Das elektronische Empfangsbekenntnis
  • Das automatische Löschen von beA-Nachrichten (siehe hierzu auch den beA-Newsletter der BRAK vom 21.02.2019)
  • Die elektronische Kommunikation durch die Gerichte
  • Die praktische Handhabung bei Einreichung elektronischer Dokumente
  • Das Kanzleipostfach
  • Die elektronische Kommunikation der Rechtsanwaltskammer Bamberg mit ihren Mitgliedern
  • Den beA-Support

Um aufmerksame Lektüre wird gebeten!

Zudem wird auf folgende neue Beiträge im BRAK-Magazin Heft 1/2019 verwiesen:

  • RAin Julia von Seltmann und Andrea Lindowsky, M.A., BRAK, Berlin: Frühjahrsputz für das beA – automatisches Löschen von Nachrichten startet zum 01.04.2019
  • RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin: Per beA ans Gericht – aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr

Schließlich bitten wir zu beachten, dass am 20.02.2019 eine neue beA-Version (2.1.5) installiert wurde. Sie ermöglicht Vertretern und Zustellungsbevollmächtigten, die Nachrichtenübersicht auch eines nicht registrierten Postfachs einzusehen. Ferner unterstützt die beA-Webanwendung nun macOS Mojave 10.14. Zudem umfasst die neue Version Aktualisierungen eingesetzter Drittbibliotheken und Fehlerbehebungen, insbesondere die KSW-Schnittstelle betreffend.

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Elektronische Kommunikation mit Behörden – die beBPos

Schon seit 2003 ist nach § 3a VwVfG die Übermittlung elektronischer Dokumente im Verwaltungsverfahren zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Dies ist bei allen Behörden seit 01.07.2014 der Fall (§ 2 Abs. 1 EGovG) – und seit 01.01.2018 müssen Behörden und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts nach § 174 Abs. 3 S. 4 ZPO einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente eröffnen. Als solcher ist nach § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO auch das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vorgesehen.

Rechtsanwälte können deshalb vermehrt Behörden über das Gesamtverzeichnis im beA finden und adressieren. Zu prüfen sind freilich immer die formellen und materiellen Voraussetzungen für die wirksame Abgabe von Erklärungen in elektronischer Form. Die Bestimmungen der ZPO gelten nur für den Zivilprozess. Für die elektronische Post in Verwaltungsverfahren lohnt sich ein Blick in das VwVfG. So ist – soweit zugelassen – für das Ersetzen der Schriftform bei Verwendung von beA der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich (§ 3a Abs. 2 S. 2 VwVfG).

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Neuer Fachanwalt für Sportrecht ab 01.07.2019

Die Ende November 2018 durch die Satzungsversammlung beschlossene Einführung der neuen Fachanwaltschaft für Sportrecht wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätigt. Die dazu nötigen Änderungen in der FAO werden voraussichtlich in Heft 2/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten dann mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, also am 01.07.2019.