BMJV legt Eckpunktepapier für eine Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 27.08.2019 das schon für Januar 2019 angekündigte Eckpunktepapier für eine Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts vorgelegt. Gegenstand sind in erster Linie die Berufsausübungsgesellschaften, für die jetzt im Wesentlichen alle nationalen und europäischen Rechtsformen, also auch Personenhandelsgesellschaften, zur Verfügung stehen sollen. Fremdkapitalbeteiligungen sollen dagegen grundsätzlich verboten bleiben.

Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht insbesondere die beabsichtigte „Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit“ als kritisch. Denn der im Eckpunktepapier enthaltene Ansatz bedeutet eine Öffnung für alle Berufe, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Zweitberuf ausüben dürfen. Faktisch bedeutet dies, dass Sozietäten mit beinahe jedem Berufstätigen – außer dem Makler – gebildet werden können. Nach Meinung der BRAK ist eine Erweiterung nur hin zu vergleichbaren Berufen denkbar, die ihrerseits über eigene Berufspflichten und vor allem eigene Verschwiegenheitspflichten verfügen.

Das Eckpunktepapier und die Presseerklärung der BRAK können Sie hier herunterladen: